Smart Reifen: Lt. Zulassung 145er, Händler hat 135er verkauft

  • Moin,


    steht eigentlich alles oben. Wir haben gestern für den Smart meiner Frau Winterreifen beim Händler abgeholt, wo wir den Wagen vor ein paar Wochen gekauft haben. Zuhause ist mir dann aufgefallen, dass die Größe nicht stimmt. Lt. Zulassung darf ihr Smart vorne 145er und hinten 175er Reifen fahren. Die Reifen vom Händler sind für hinten zwar korrekterweise 175er, aber für vorne 135er. Wie ich inzw. herausgefunden habe, hatte das ältere Modell des ersten Smart-42-Modells tatsächlich vorne noch 135er. Nach dem Facelift in 2003 wurden dann aber vorne 145er verbaut.


    Ich dachte bisher immer, dass man zulassungs- und versicherungstechnisch auf jeden Fall nur die Reifengrößen fahren darf, die in der Zulassung stehen. Manchmal stehen da ja mehrere, aber hier halt nicht. Es soll ja vorkommen, dass in der Zulassung (gerade in den Neuen) manchmal Dinge nicht eingetragen werden, die vorher noch da waren. Von daher könnte es ja gut sein, dass wir eigentlich auch die 135er fahren dürften, diese aber nachtragen lassen müssten. Ansonsten hätte ich natürlich auch kein Problem damit, vom Händler die passenden Reifen einzufordern, aber da würde ich halt gerne vorher wissen, ob diese Forderung berechtigt ist.


    Hat hier wer einen Smart (MC 01, 2nd Gen. ab 01/2003), und was habt Ihr für Reifengrößen eingetragen?

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Kommt darauf an, ob du noch die alten Fahrzeugpapiere hast oder schon die neuen.
    Im alten (weißen) Fahrzeugschein sind alle für das Fahrzeug zugelassenen Reifengrößen eingetragen. Was nicht drinsteht, darf man auch nicht fahren.
    Im neuen (grünen) Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) steht in der Regel nur noch eine Reifengröße drin, verwendet werden darf aber alles, was laut ABE zulässig ist. Da dir die ABE vermutlich nicht vorliegt, am besten mal direkt bei Smart nachfragen.


    Wenn dein Smart Baujahr 2003 ist, muss es ja noch alte Papiere dazu gegeben haben, kannst du da nicht mal nachsehen?

  • Zitat

    Original geschrieben von fantomas
    Kommt darauf an, ob du noch die alten Fahrzeugpapiere hast oder schon die neuen.


    Natürlich schon die Neuen.

    Zitat

    Im alten (weißen) Fahrzeugschein sind alle für das Fahrzeug zugelassenen Reifengrößen eingetragen. Was nicht drinsteht, darf man auch nicht fahren.
    Im neuen (grünen) Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) steht in der Regel nur noch eine Reifengröße drin, verwendet werden darf aber alles, was laut ABE zulässig ist. Da dir die ABE vermutlich nicht vorliegt, am besten mal direkt bei Smart nachfragen.


    Gut, das werde ich dann mal tun. Andererseits hätte ich das dann aber schon ganz gerne irgendwie schriftlich - im Zweifelsfalle muss ICH ja wahrscheinlich beweisen, dass ich die installierten Reifen fahren durfte, und nicht z.B. die Versicherung, dass ich es NICHT durfte...


    Finde ich ehrlich gesagt aber etwas merkwürdig, dass bei einem solchen eigentlich so perfekt regulierten Thema plötzlich das, was in der Zulassung steht, nur noch den Wert einer Kann-Bestimmung hat... :confused:


    PS: Glückwunsch zum Senior! :top:

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Ich hatte ein ganz ähnliches Problem.


    Im Schein von unserem Corsa stehen nur 165/70 R13 drin. Laut Opel Händler sind jedoch auch 145/80 R13 erlaubt.
    Alle Reifenhändler aber, die ich mit der Schlüsselnummer angefragt habe, haben mir gesagt dass nur der 165/70 Reifen gefahren werden darf. Abweichende Größen sind nicht zulässig. Der 145/80 wäre nur für andere Schlüsselnummern (jedoch gleiches Modell, gleicher Motor etc.) zulässig.
    Zurück zum Opel Händler. Der besteht weiterhin auf die Korrektheit der 145/80. Hat mir sogar ein TÜV Schreiben mit der Modellnummer und Zulassung gegeben. Die Schlüsselnummer wäre für Opel egal. Doch der letzte Reifenhändler wo ich war hat gesagt, dass die Modellbezeichung immer gleich ist (wie oben gesagt: gleiches Modell, gleicher Motor etc.), jedoch die Schlüsselnummer entscheidet.


    Da soll mal einer Durchblicken...


    Ich habe mich im Endeffekt für die eingetragene Größe entschieden. Denn wenn die "Fachleute" sich schon nicht einig sind, was macht dann ein Versicherungsmitarbeiter daraus, der im Falle eines Falles die Sache prüft? Die Motivation solcher Leute, Schlupflöcher zu finden, damit die Versicherung nicht zahlen muss, ist ja meist etwas erhöht.

  • Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    ...Finde ich ehrlich gesagt aber etwas merkwürdig, dass bei einem solchen eigentlich so perfekt regulierten Thema plötzlich das, was in der Zulassung steht, nur noch den Wert einer Kann-Bestimmung hat... :confused:


    Tja, nicht alles was aus Brüssel kommt ist sinnvoll. ;)


    Gruß


    Pitter

  • Hier gibt es den Serienreifenkatalog von Opel: http://www.opel.de/res/download/pdf/serienreifen-katalog.pdf


    Sowas müsste es für den Smart auch geben. Guck mal bei Smart oder Mercedes, denn hast du gewissheit.



    EsCab: Der Corsa B (denke den hast du) darf nur die 145/80R13 mit der kleinsten Motorisierung fahren also 1.2 45PS oder 1.0 54PS Da sind die Reifen Serienmäßig zugelassen. Steht aber auch im Katalog.


    Ich habe solange auf die Sachbearbeiterin bei der Zulassungsstelle eingeredet, bis Sie alle Reifenkombinationen in die neuen Papiere übertragen hat.

  • Ja, haben den 1.0l (Rakete :D ).
    Aber kein freier Reifenhändler hat dieses Papier von Opel akzeptiert, sondern alle haben auf den 165 beharrt. Das scheint halt die Schlüsselnummer rauszuwerfen und im Schein stehts auch...

  • Laßt euch das COC vom Hersteller zuschicken (falls ihr es noch nicht habt).
    Opel z. B. schickt es gegen Kopie des Kfz-Scheins (oder wie das Ding jetzt heißt :rolleyes: ) kostenlos.


    Dort stehen alle Daten des Kfz, sogar noch mehr als im alten Brief/Schein.
    Die Reifen, die im COC stehen, müssen auch nicht eingetragen werden.

  • Zitat

    Original geschrieben von fantomas
    Im alten (weißen) Fahrzeugschein sind alle für das Fahrzeug zugelassenen Reifengrößen eingetragen.


    Nicht immer.


    In den alten Kfz-Papieren konnte man direkt auch nur zwei Reifengrössen eintragen, weitere Reifengrössen hätte man nur unter Bemerkungen eintragen können, was aber nicht immer gemacht wird.


    Zudem gibt es für viele zusätzliche Kombinationen ne ABE was dann auch nicht direkt eingetragen ist.

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