Ist es bei congstar üblich, dass man nach dem Setzen des Opt-In keinen Tarifwechsel mehr durchführen kann (bei einem Postpaid-Vertrag)? Ich habe später dann doch keine Portierung in die Wege geleitet. Bei meinem zweiten Vertrag (Prepaid) kann ich jedoch noch einen Tarifwechsel vornehmen. Bin also nicht komplett gesperrt.
Congstar Prepaid Thread
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Es ist doch ziemlich klar, dass diese Sperre genau das ist, was sie in ihren (kürzlich leicht veränderten) Datenschutzhinweisen als »Non Compliance List« bezeichnen, und damit vollste Absicht:
Alles anzeigenWir verarbeiten deine Daten nach den Regeln der europäischen und der deutschen Datenschutzgesetze (die im Folgenden genannten Vorschriften sind solche der europäischen Datenschutz-Grundverordnung, kurz DSGVO), d.h. nur, soweit und solange
[...]
die Verarbeitung zur Wahrung berechtigter Interessen (Art. 6 Abs. 1 f DSGVO) von uns oder Dritten erforderlich ist, z.B. in folgenden Fällen:
[...]
Entscheidung über die Aufnahme oder Änderung von Geschäftsbeziehungen sowie zur Verhinderung von Vertragsschlüssen. Die congstar führt zur Verhinderung von Vertragsabschlüssen jeglicher Art eine Non Compliance List. Zweck ist es sicherzustellen, dass mit Personen, zu denen eine negative Vertragshistorie vorliegt, keine Vertragsabschlüsse möglich sind. In regelmäßigen Abständen werden diese Einträge überprüft.
Der Verarbeitung auf Grundlage des berechtigten Interesses (Art. 6 Abs. 1 f DSGVO) kannst du jederzeit widersprechen, siehe unter: „Welche Rechte habe ich?“.
Der genannte Widerspruch (nach Art. 21 DSGVO) ist nicht so viel wert, weil man da erläutern muss, dass man davon stärker betroffen ist als eine Durchschnittsperson und es deshalb unzumutbar ist. Bei einer Ablehnung müssen sie aber zumindest erläutern, warum ihre Interessen trotzdem Vorrang haben.
Der Punkt ist normalerweise eher, dass von vornherein kein »berechtigtes Interesse« vorliegt oder zumindest nach gewisser Zeit nachrangig geworden ist. In dem Fall ist die Verarbeitung der Daten unrechtmäßig und man kann insbesondere deren Löschung verlangen.
Bei Bestandskunden ist das natürlich schwieriger. Sie dürfen zwar auch nicht ohne Weiteres die Daten für diese Liste zweckentfremden, aber zumindest können sie dann einfach kündigen. Im Fall von speziellen Diskriminierungen oder bei unlauterem Wettbewerb zwar auch nicht unbedingt zulässig, aber praktisch wird man da wenig Chancen haben.
Eine gewisse Sensibilität haben sie da wohl schon; ich hab ja auf eine einfache DSGVO-Anfrage gleich einen Brief per Einschreiben gekriegt. Für solche Sachen wär datenschutz@congstar.de zuständig. Die Datenschutzbeauftragte ist übrigens gegenüber der letzten mir bekannten Version auch neu.
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Bestehende SIMs 'sperren', weil man dem Kunden bereits schon mit der Ablehnung einer dritten Prepaid(!)-SIM 'den Finger gezeigt' hat? Wow. Die haben's drauf!
Bitte was, betrifft das nun Congstar oder auch ja/Penny?
Wechselt man den Tarif, egal ob Pre- oder Postpaid, wird der Tarifwechsel technisch als neuer Vertrag ins System eingetragen.
Dann hätte ich ja schon viele Karten (durch Tarifwechsel). [penny/ja]
'in die Spezialabteilung' der congstar-Behörde
Oh je, ich habe schon keinen Bock mehr auf den Laden. ..
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Betrifft Congstar, Penny Mobil,Ja mobil und Fraenk.
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Bitte was, betrifft das nun Congstar oder auch ja/Penny?
Betrifft Congstar, Penny Mobil,Ja mobil und Fraenk.
Moin!
Mein aktueller 'Algoritmus': Max. 3 SIMs bei einer Marke aber max. 5 bei allen Marken zusammen? Ist das richtig, sensemunne ?
(Als ich damals nämlich bei congstar mit der dritten SIM abgelehnt wurde, hatte ich parallel noch 2x JA und 1x PENNY...) -
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Ich hab in Erinnerung, dass es auch wesentlich von den Neuzugängen in den letzten 6 Monaten abhängen kann. Und sie geben an, auch die restliche Telekom abzufragen (wobei ja Congstar offiziell Telekom ist und nur Penny und Ja mobil wirklich Congstar, also von nominell Congstar verschieden). Das gilt also explizit auch für echtes Prepaid (es folgen zusätzliche Bedingungen nur für Postpaid und Prepaid mit Lastschrift):
Zitatcongstar führt vor Vertragsabschluss eine Risikoprüfung durch. Zweck ist, sich vor Zahlungsausfällen zu schützen. Zur Prüfung verwenden wir Daten zu deiner Person und Zahlungserfahrungen aus bestehenden Verträgen auch mit anderen Unternehmen des Telekom Konzerns. Dabei handelt es sich um Angaben wie Name, Adresse, Geburtsdatum, IBAN, E-Mail und Kundennummer, die Laufzeit deiner Verträge, deine Auftragshistorie, Zahlungsabwicklungen und Umsatzzahlen.
Außerdem haben sie auch externe Datenquellen. Insbesondere nutzen sie Device Ident, denen bekannt sein kann, was sonst schon mit dem Gerät gekauft und aktiviert worden ist, gegebenenfalls auch von anderen Personen.
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Na, das ist mir jedenfalls zu undurchsichtig
.Ich bleib' - betr. den "Congstar-Kosmos" - (erstmal) bei fraenk, wobei da (auch schon
) 2 Karten auf mich laufen.Das reicht!
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Außerdem haben sie auch externe Datenquellen. Insbesondere nutzen sie Device Ident, denen bekannt sein kann, was sonst schon mit dem Gerät gekauft und aktiviert worden ist, gegebenenfalls auch von anderen Personen.
Man sollte sich daher auch merken wenn mit einem bestimmten Gerät die Aktivierung scheitert und dieses nicht nochmal dafür nutzen. Vielleicht auch grundsätzlich die Aktivierungen auf möglichst viele Geräte verteilen.
Unsere Schnäppchenjagd und auch unsere Nachbarschaftshilfe sehen für solche Dienste verdächtig aus, so wie auch viele Mobilverträge von der Schufa als negativ bewertet werden.
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Und paradoxerweise wohl immer für frische SIM-Karten sorgen (die letzte Congstar hab ich erfolgreich mit 6 Wochen alter Penny mobil aktiviert). Außerdem nach Möglichkeit offline kaufen.
Viele Mobilfunkverträge können auch als sogenannte Positivdaten bei der CRIF stehn. Die steht zwar im Absatz für Postpaid, wird aber der Beschreibung nach nicht für Bonität verwendet, sondern zur Abwehr sonst unerwünschter Kunden. (Und der Link zur CRIF ist auch in der neuen Version der Datei noch der seit Langem tote alte.) Die Schufa sollte selbst bei Congstar theoretisch nichts von echtem Prepaid mitkriegen.
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