Eure grössten Aufreger im Strassenverkehr

  • Zitat

    Original geschrieben von wrywindfall
    Also ehrlich: trotz der Wassernebel war prima zu sehen, dass rechts frei ist und mein Blinken über mehrere km war doch auch zu sehen, oder?


    Mag wohl sein, aber das grenzt doch offiziell schon an Nötigung, oder? Einmal kurz die (Licht)Hupe als Überholsignal ansetzen ist erlaubt, dachte ich.

  • Falsch.
    Lichthupe ist aus der Ferne erlaubt. Aber nicht, wenn man extremst dicht draufsitzt.


    Lichthupe signalisiert das Überholen auserorts

    MfG Julian


    Wenn ich einen Kilometer laufe, stoße ich 750g CO2 aus. Mein Auto 221g. Autofahren für den Klimaschutz

  • Naja, 60m Abstand halte ich jetzt nicht für extremst dicht, da habe ich auch heute schon wieder so einiges anderes gesehen. Und mit Lichthupe Überholen signalisieren? Ich kann ja nicht überholen, sondern nur den Willen dazu kundtun. Und ich habe auch hier bei TT oft genug schon gelesen, dass man eben kein Blitzlichtgewitter machen darf!

  • §5.5 STVO:
    (5) Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden. Wird mit Fernlicht geblinkt, so dürfen entgegenkommende Fahrzeugführer nicht geblendet werden.


    http://bundesrecht.juris.de/stvo/__5.html

    MfG Julian


    Wenn ich einen Kilometer laufe, stoße ich 750g CO2 aus. Mein Auto 221g. Autofahren für den Klimaschutz

  • Ich meine ebenfalls schon mehrfach gehört zu haben daß der Blinker (der ja "dauernd" blinkt) als Nötigung ausgelegt werden kann!
    Genau wie mehrfaches (!) Lichthupe geben!
    "Einfaches" aufblenden dient der Warnung vor einer Gefahr (oder so ähnlich, vgl. "Aufmerksammachen" auf einen Blitzer o.ä.) und ist in Ordung!

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

  • Zitat

    Original geschrieben von wrywindfall
    Nein, Lichthupe ist verboten, denn das wäre Nötigung. Es ist nur der Blinker erlaubt!


    Hier entspricht die STVO nicht der Alltagskonvention. Oder umgekehrt.
    Wobei Lichthupe auch nur mit entsprechendem Abstand und nicht allzu oft betätigt erlaubt ist. Wie gesagt, lt. STVO. Im Alltag wird aber wohl beides schnell als Nötigen aufgefasst und von der Rechtsprechung auch so interpretiert.
    Hatte das gestern auf der A66 auch wieder. In der Mitte alles frei, links ein Transit, Malermeister mit Alzeyer Nummer. Als ich dann an ihm vorbeikam, sah ich, daß er das Handy am Ohr hatte. Da war dann also keine Hand mehr frei zum Spurwechseln. :rolleyes:

    “Das Leben ist wie ein Fahrrad. Man muß sich vorwärts bewegen, um das Gleichgewicht nicht zu verlieren.” Albert Einstein

  • Zitat

    Original geschrieben von wrywindfall
    Heute auf der AB auch wieder ein nettes Erlebnis gehabt:


    Aufgrund starken Regens war die Fahrbahn natürlich nass und beim Fahren bekam man entsprechend vom Vordermann die Scheibe voll. Vor mir fuhr ein Opa immer zwischen 120 und 140 und zwar mindestens 20 km auf der linken Spur, obwohl rechts immer wieder riesige Lücken (teilweise über 1 km) zwischen den LKW waren und vor ihm ewig frei. Ich hab links geblinkt, aber nüschte.


    Mal ehrlich, wenn er nicht mehr richtig sieht, dann sollte er die Pappe abgeben und kein Kraftfahrzeug mehr führen. Wenn er einfach nur Angst vorm Fahren hat, sollte er nicht fahren. Und wenn ihm seine Weltanschauung verbietet, rechts zu fahren, dann ist ihm eh nicht mehr zu helfen. Also ehrlich: trotz der Wassernebel war prima zu sehen, dass rechts frei ist und mein Blinken über mehrere km war doch auch zu sehen, oder? :mad:


    Dazu kommt noch das Problem, das die Generation 60+ eben auch ein anderes "Verständnis von Vorfahrt" hat. Da haben in den meisten Fällen größere Autos von haus aus Vorfahrt.
    Ist mir erst letztens passiert: Hatte meine Oma auf dem Beifahrersitz. Ein Mercedes Kombi schnitt mich und fuhr andauernd auf einer zweispurigen Straße halb in meine Spur. Dies zwang mich zu mehreren Ausweich- und Bremsmanövern. Quittiert habe ich dieses nach dem dritten Mal mit Fluchen und Hupen.
    O-Ton meiner Oma: "Den darfst Du doch nicht anhupen, das ist doch ein Mercedes.". Und das war definitiv nicht ironisch gemeint. :rolleyes:


    -Andi-

    Signatur:
    Die Signatur ist optional und wird am Ende Deiner Beiträge angezeigt (falls Du sie aktiviert hast).

  • Zitat

    Original geschrieben von Jochen
    Wobei Lichthupe auch nur mit entsprechendem Abstand und nicht allzu oft betätigt erlaubt ist. Wie gesagt, lt. STVO. Im Alltag wird aber wohl beides schnell als Nötigen aufgefasst und von der Rechtsprechung auch so interpretiert.


    Wird es das auch im Hinblick auf einmaliges (!) "Lichthupen" im ausreichendem Abstand? Kann ich mir kaum vorstellen - zumindest wäre sowas in nächster Instanz kaum haltbar, wenn es offiziell erlaubt ist.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!