Unfall auf Autobahn gehabt - Verursacher ist flüchtig

  • Zitat

    Original geschrieben von ipad-Michi
    Hast du den Cops oder deiner Versicherung erzählt, dass du 200 gefahren bist?


    Macht das noch einen Unterschied... - nachdem er es zumindestens hier und auf motortalk einer breiten Öffentlichkeit "gebeichtet" hat :rolleyes:


    PS: Hatte der Wagen eigentlich ESP (in dem Modelljahr afaik noch Sonderausstattung)?

  • Ich denke, dass ein Sachverständiger aufgrund der "Spuren" den Unfall eh rekonstruieren kann. Von da aus ist relativ egal, was er in welchen Foren auch schreibt.

  • naja, mein Onkel (langjähriger Polizist im Vekehrsbereich - so Providafahrzeuge etc. waren sein Thema) - empfahl mir in ähnlicher Situation von gefühlter Geschwindigkeit zu sprechen = ich bin nach Gefühl richtgeschwindigkeit gefahren, ansonsten wäre es vermutlich mutwillig = ich musste mir der Gefahr bewusst gewesen sein.

    Dieser Eintrag wurde 624 mal editiert, zum letzten mal um 11:24 Uhr

  • Re: Re: Unfall auf Autobahn gehabt - Verursacher ist flüchtig



    Vielen Dank, für deine Antworten auf meine Fragen! :top:

  • Zitat

    Original geschrieben von polli
    ich bin nach Gefühl richtgeschwindigkeit gefahren


    Na, ob das so ein super Tipp ist...
    Erstens könnte man dann fragen, seit wann man beim Autofahren nach Gefühl geht anstatt auf den Tacho zu schauen. Zweitens kann ein Gutachter hinterher und je nach Unfallher- und ausgang auch ein erfahrener Polizist, durchaus die Geschwindigkeit in etwa einschätzen.
    Wenn man dann mit so einer Aussage daher kommt, kann das durchaus auch kontraproduktiv sein.
    Eher würde ich da noch sagen: "Entschuldigung, ich hatte so einen Unfall zum Glück noch nie und bin gerade irgendwie neben der Spur, ich kann wirklich nicht sagen, wie schnell ich gerade war. Vielleicht wenn ich etwas Abstand zum Unfall gewonnen habe, aber gerade im Moment..."
    Tage oder Wochen später ggü. Polizei und Versicherung funktioniert das Argument allerdings wohl nicht mehr.

    “Das Leben ist wie ein Fahrrad. Man muß sich vorwärts bewegen, um das Gleichgewicht nicht zu verlieren.” Albert Einstein

  • Gegenüber der Polizei sollte man sowieso immer die Aussage verweigern. Gefühlte 90% der Arbeit eines Strafverteidigers besteht darin, die Sachen wieder auszubügeln, die man vorher leichtgläubig zu Protokoll gegeben hat.

  • Zitat


    PS: Hatte der Wagen eigentlich ESP (in dem Modelljahr afaik noch Sonderausstattung)?



    Wollte ich auch gerade fragen. ESP häte diesen Unfall aber sehr wahrscheinlich verhindert, also nehme ich an, daß keins drin war.


    Gruß


    HHFD

    Gesendet von meinem Motofone F3

  • Bei sehr hohen Geschwindigkeiten muss ESP solche Unfälle nicht mehr unbedingt verhindern. Unbedingt sowieso nie. Der Fahrer spielt auch immer noch eine gravierende Rolle, neben den etlichen anderen Faktoren, die nun mal zu einem Unfall = unglückliche Verkettung ungünstiger Ereignisse führen.

    “Das Leben ist wie ein Fahrrad. Man muß sich vorwärts bewegen, um das Gleichgewicht nicht zu verlieren.” Albert Einstein


  • 1. Ein Tacho ist KEINE Pflicht. Zu schnell fahren darf man aber auch ohne Tacho nicht.


    2. Nach 200km/h Aufprallgeschwindigkeit sah sein Wagen auf den Fotos nicht aus, vermutlich war er beim Aufprall schon langsamer (hat schon gebremst).


    3. Nein, kann es nicht. Als Beschuldigter kannst du schweigen oder ein Märchen erzählen, natürlich auch die Wahrheit sagen.
    Wenn du ein Märchen erzählst und dadurch andere belastest, kann es aber strafrechtliche Folgen für dich haben.


    4. Diese Aussage "bin gerade irgendwie neben der Spur" halte ich nicht für sinnvoll.


    5. Deswegen KEINE Aussage bei der Polizei machen. GAR NICHTS sagen, nur freundlich den Personalausweis rüberreichen, MEHR NICHT! Was du da sagst landet im Unfallbericht, und der landet bei der Versicherung.

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