Noteinsatz durch Rettungsdienst Kostenpflichtig?

  • Im Normalfall isses so, dass der Notruf nur kostenpflichtig ist, wenn ein Missbrauch vorliegt. Wird ein Notruf aus berechtigten Gründen abgesetzt (unverhältnismäßig viel Rauch in der Ortsmitte, oder auch wie in diesem Fall bei längerer Abwesenheit von [älteren] Personen) ist der Notruf i. d. R. kostenfrei - so ist das zumindest bei uns geregelt (Ba-Wü).
    Wir hatten letztens einen Einsatz der durch die angeblich "in Not geratene Person" ausgelöst wurde - hat sich nachher als totaler Fehlalarm rausgestellt was auch Kosten nach sich ziehen dürfte. Da waren neben uns auch noch RTW und Polizei vor Ort.


    Ich würde nach dem Erhalt der Rechnung einfach nochmal bei der zuständigen Stelle anrufen und mir den Sachverhalt erklären lassen, ggf. nochmal schildern. So 'ne Rechnung ist auch ganz schnell mal wieder storniert...

  • roadrunner


    Du bist zu schade für diese Welt ;)


    Ein anderer Nachbar ruft den Notdienst und du bezahlst die Rechnung :top:


    Solch einen (sorry) Lattenschuss müsste ich mal haben :rolleyes:


    (bitte nicht persönlich nehmen)

  • Etwas OT, aber dennoch vergleichbar:
    Hier leisten wir in der Feuerwehr einen freiwilligen Dienst. Nach dem Einsatz gibts für uns ein Kaltgetränk, bezahlt aus unserer eigenen Kameradschaftskasse.
    Die Gemeinde stellt uns Ausbildung und Ausrüstung, aber den Sprit für den Weg zum Lehrgang zahlen wir selbst.


    Auch wir stehen lieber x Mal "vergeblich" nachts auf oder drücken Nachmittags den Nachbarn die Kinder aufs Auge, als daß wir auch nur ein Mal zu spät kommen.


    Die Gemeinde schreibt nur Rechnungen, wenn tatsächlich ein Verschulden vorliegt: Kühe entlaufen und nachts mit 8 Mann und Wärmebildkamera wieder eingefangen, weil der Zaun nicht korrekt errichtet war, dem "Demonstranten", der über Kilometer auf der Landstraße brennende Strohballen verteilte.


    Der Hausbesitzer, dem wir sein Reetdachhaus gerettet haben, bedankte sich mit einer Spende in die Kameradschaftskasse.

  • Nachdem ich schriftlich angefragt hatte, wie sich der Betrag zusammensetzt wurde heute lediglich mitgeteilt das von einer berechnung des Einsatzes aufgrund der Umstände abgesehen wird.


    Nunja die "Umstände" waren bei erhebung der Rechnung zwar ebenso bekannt, aber so ist es natürlich auch gut. :top:

    Geschäftsaufgabe zum 01.09.2012 wegen Todesfall.

  • Zitat

    Original geschrieben von Roadrunner0778
    ...
    Nunja die "Umstände" waren bei Erhebung der Rechnung zwar ebenso bekannt, ...


    Das wage ich zu bezweifeln. Die Rechnung wird wahrscheinlich von einem Mitarbeiter der Stadtkasse erstellt worden sein, der lediglich gewusst haben dürfte, dass beim Einsatz vor Ort eine Notfallsituation nicht festgestellt werden konnte.


    Und was lag in diesem Fall näher, als den Einsatz zu berechnen?


    Für den Fall, dass auch ohne Notsituation (gute) Gründe für einen Notruf vorgelegen haben mögen, ist eine nachträgliche Billigkeitsprüfung vorgesehen, die vorliegend positiv beschieden wurde.


    Was will man mehr? Eine derart vorzüglich arbeitende Verwaltung würde ich mir häufiger wünschen. :top:


    Frankie

  • Zitat

    Original geschrieben von Roadrunner0778
    Nunja die "Umstände" waren bei erhebung der Rechnung zwar ebenso bekannt, aber so ist es natürlich auch gut. :top:


    Ohje ... Jetzt hab ich dieser Thread entdeckt, und nen Aufreger bekommen. Nicht wegen den Umständen, sondern über das, was hier geschrieben wird.


    DeFacto hätten die gar nicht abrechnen können. Wäre ja sonst auch schlimm gewesen. Und erstmal bin ich froh, das es so ausgegangen ist.


    Rettungsdienstgebühren fallen nur für Transportleistungen an, da das Tätigwerden nichtärztlichen Personal ggü. der Krankenkassen nicht liquidiert werden kann (andere Gebührenvereinbarungen gibt es, sind i.d.R. aber nicht Durchsetzbar und lediglich tolliert, weil die Kasse das nicht kippt - kommt auf's gleiche raus wg. Umlagenprinzip). Eine Abrechnug ärztlicher Tätigkeiten sind an die Tätigkeit gebunden. Meist scheidet aber hier auch eine direkte Liqidationsfähigkeit aus, sofern nicht (wie in Bayern) die KVB den Sicherstellungsauftrag des Notarztdienstes hat. Und dann gilt wieder die Rettungsdienst-Gebührenordnung.


    Beides gilt i.d.R. auch, wenn ggü. Privat abgerechnet wird, nur das hier Privat anstelle der Krankenkasse als Kostenträger auftritt.


    Damit wäre man meist schon komplett aus den RD-Gebühren raus. Bleibt die Feuerwehr.


    Feuerwehreinsätze sind i.d.R. bei vermuteter oder realer Gefahr für Menschenleben (und i.d.R. hoher Sachwerte - was gerne auch mal ne Katze ist) Gebührenfrei. Das kommt im Einzelfall aber auf die Satzung der Stadt an geregelt. Mir wäre aber keine Satzung bekannt, wo das nicht so ist.


    Kurz: Der Einsatz wäre nie und nimmer Abrechnenbar gewesen. Das wird meist auch gar nicht gemacht, sollte es durch irgendeine. Ich denke, da ist einfach in der Behörde was schief gelaufen.


    Da kann man nur hoffen, das einen derartige Pannen der Behörde niemanden verstreckt, in solchen Situationen die 112 zu wählen. Das wäre nen riesen Problem in meinen Augen !


    Und selbst wenn: Eine Haftung der - Gottlob - aufmerksammen Nachbarn (sorry senderlisteffm - ich kann von deinen Einwürfen als Praktiker in dem Beriech wirklich nicht viel von halten), wird in dem Fall kaum Durchsetzbar sein. So lange die nur im besten Wissen und Gewissen der Leitstelle die Umstände geschildert haben.


    Und Frank, Die Notfallrettung ist eben KEINE hoheitliche Aufgabe (anders als die technische Dienstleistung der Feuerwehr). Lediglich in Berlin ist die Notfallrettung als öffentliche Aufgabe definiert, in allen anderen Bundesländern ist die Notfallrettung die "Notfallrettung durch Unternehmer" (vgl. RDG-NW). Aber selbst für den öffentliche Rettungsdienst der abzugrenzen Gilt - zu dem meist auch die von Dir angeführten Dienstleister wieder DRK gehören, sofern sie im öffentlichen Auftrag gemäß RDG handeln - wird meist davon ausgegangen, das diese nicht mehr als hoheitliche Aufgabe anzusehen sind.


    EU-Recht sei dank. Mit allen Konsequenzen wie EU-Weite Ausschreibung usw. Ein großer Freund bin ich persönlich davon nicht. Das ist IHMO eine der wenigen Aufgaben, die in staatlicher Hand bleiben sollten, und die Kommune sich frei den Leistungserbringer nach Erfahrungen und langjähriger Zusammenarbeit (wie es meist mit den Hilfsorganisationen und örtlichen rein privatwirtschaftlichen Unternehmen gibt), und nicht nach "günstigen Preis" aussuchen muss.

  • Zitat

    Original geschrieben von Rudi78
    ...
    Und Frank, Die Notfallrettung ist eben KEINE hoheitliche Aufgabe (anders als die technische Dienstleistung der Feuerwehr). Lediglich in Berlin ist die Notfallrettung als öffentliche Aufgabe definiert, in allen anderen Bundesländern ist die Notfallrettung die "Notfallrettung durch Unternehmer" (vgl. RDG-NW).
    ...
    EU-Recht sei dank. Mit allen Konsequenzen wie EU-Weite Ausschreibung usw.
    ...


    Wenn Du meine Beiträge liest, ist es genau das, was ich geschrieben hatte.


    Und weil die Feuerwehr hier als Unternehnmer tätig wird, halte ich den Einzug der Gebühren für Rettungseinsätze durch vollstreckbaren Verwaltungsakt aus wettbewerbsrechtlichen Gründen für bedenklich, weil ich hierin eine versteckte Subvention sehe, die andere Unternehmer benachteiligt. Letztere sind bei Problemen üblicherweise auf den oft kostspieligen und langwierigen Rechtsweg angewiesen. Aber auch das hatte ich bereits geschrieben.


    Frankie



    Erg.:
    Mangels hoheitlichen Charakters der Einsätze von Rettungswagen müsste m.E. auch die Feuerwehr in diesen Angelegenheiten anstelle vollstreckbarer Gebührenbescheide gewöhnliche Rechnungen schreiben und im Falle der Nichtzahlung den gewöhnlichen Rechtsweg beschreiten, auf den auch andere Unternehmer verwiesen sind.

  • Mir sträuben sich ein wenig die Nackenhaare...


    Ich kann zwar nur für das Land Hessen sprechen, ist aber nach Berichten von Bekannten, Freunden und Arbeitskollegen in anderen Bundesländern nicht anders:


    Zuerst:
    Rettungsdiensteinsätze ohne Transport, bzw. ohne ärztliche Leistungen werden generell als Fehleinsatz gewertet, ergo für den vermeintlichen Patienten kostenfrei.


    Anrufer werden, solange die Anrufe nicht böswillig getätigt werden, nicht zur Gebührenabgabe herangezogen.


    Weiterhin ist es bei der Feuerwehr auch nicht mehr so, dass das Öffnungssystem "Schuhgröße 45" genommen wird, sondern meist mit dem System "Zieh-Fix" o.ä. gearbeitet wird.
    Dabei wird lediglich das Schloss zerstört.


    Ich selbst habe schon mehrmals das ganze System in Gang gesetzt.
    Wir sollten einen Patienten ins Krankenhaus bringen, öffnete aufs Klingeln jedoch nicht.
    Daraufhin wurde auch die Tür geöffnet, Pat. war jedoch in der Stadt und einkaufen.


    Ich habe auch nichts zahlen müssen.

    "You can't connect the dots looking forward, you can only connect them looking backwards. So you have to trust that the dots will somehow connect in your future. You have to trust in something — your god, destiny, life, karma, whatever." Steve Jobs

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Das wage ich zu bezweifeln. Die Rechnung wird wahrscheinlich von einem Mitarbeiter der Stadtkasse erstellt worden sein, der lediglich gewusst haben dürfte, dass beim Einsatz vor Ort eine Notfallsituation nicht festgestellt werden konnte.


    Und was lag in diesem Fall näher, als den Einsatz zu berechnen?


    Eine Berechnung erfolgt aber normalerweise nur wenn der Einsatz vom "Opfer" grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurde (eine Abmeldepflicht bei den Nachbarn gibt es auch für Senioren nicht) oder wenn man als Anrufer den Notruf missbräuchlich genutzt hat, für Beides gab es eigentlich von Anfang an keine Anhaltspunkte.

    Zitat


    Was will man mehr? Eine derart vorzüglich arbeitende Verwaltung würde ich mir häufiger wünschen. :top:


    Frankie


    Ich würde eher sagen, gerade nochmal die Kurve gekriegt ;)

  • Moin,


    arbeite selbst im Rettungsdienst und der Einsatz ist wohl einfach in der Verwaltung fehlgelaufen.


    Ein Kreuz an der falschen Stelle und du bekommst die Rechnung. ( Anrufer + Patient ein und dieselbe Person )


    Bei Alarmierung durch dritte , ( in dem Fall die Nachbarn ) kommt auch keine Rechnung.


    Habe den Fehler selber einmal auf dem Schein gemacht und seitdem schreibe ich immer noch zusätzlich drauf : " Patient war nicht anrufer"


    Die meisten betrunkenen die wir von der Straße holen rufen ja auch nicht selber an, und bekommen keine Rechnung.. ( auch wenn sie das manchmal sollten ) aber da unterscheidet das Gesetz eben ned ob es eine Oma ist die nen Herzinfarkt hat und wer anders den RD ruft oder ob es eben ein betrunkener jugendlicher ist...

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