Saftige Rechnung für Feuerwehreinsatz erhalten

  • Zitat

    Original geschrieben von chung77
    Sind Feuerwehrleute nicht Beamte (...)

    Nein, sind sie nicht.

    Zitat

    Original geschrieben von kinslayer
    Und davon abgesehen,hätten diese sich ihre Arbeit,auch von den Verursacher erstatten lassen kõnnen.

    Der aber ja nicht auffindbar ist. Deswegen wird die "nächstmögliche" Person zu dem Einsatz gesucht. Ob nun rechtens oder nicht, das kann dein Anwalt klären. Wie gut das du eine RSV hast ;)

    Nachdem die meisten User, die unter supranasaler Oligosynapsie (und auch Morbus Bahlsen) leiden, hier endlich gesperrt worden sind, wage ich mal wieder den einen oder anderen Besuch hier...

  • naja, dass die feuerwehr rechnungen schreibt ist ja nun nicht ungewöhnlich. auch z.b. den rettungswagen muss man bezahlen wenn man damit ins krankenhaus gefahren wird.


    normalerweise hätte ich gesagt, dass er das bezahlen muss, weil sie sind ja wegen ihm gekommen.


    es gab hier im tt aber mal den fall, dass die feuerwehr ausgerückt ist, weil die nachbarn vermutet haben, dass etwas mit ner alten frau passiert ist. letzten endes musste die alte frau die rechnung nicht bezahlt werden, weil die dame nur im urlaub oder so war und die feuerwehr nicht selbst gerufen hatte.


    von daher würde ich der feuerwehr einfach mal den sachverhalt schildern (fahrerflucht, du selbst hast die feuerwehr nicht gerufen) und schauen was passiert.

  • Hi,


    wenn ich das richtig mitbekommen habe, ist der Unfall in Hessen passiert. Dann gilt hier das Hessisches Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophen- schutz (HBKG)


    §61 gibt hier eindeutig Auskunft zur Kostenerstattung bei Feuerwehreinsätzen:


    § 61 Kostenersatz bei Einsatz der Feuerwehren
    (1) Der Einsatz der öffentlichen Feuerwehren ist bei Bränden und im Falle einer Katastrophe infolge von Naturereignissen für den Geschädigten gebührenfrei. Dies gilt nicht in den Fällen des Abs. 2.
    (2) Die Gemeinde ist berechtigt, Ersatz der durch den Einsatz der Feuerwehr entstandenen Kosten zu verlangen
    1. von der Brandstifterin oder dem Brandstifter, die oder der nicht selbst Geschädigte oder Geschädigter ist,
    2. von der Geschädigten oder dem Geschädigten, wenn sie oder er den Einsatz der Feuer- wehr vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat,
    3. von der Fahrzeughalterin oder dem Fahrzeughalter, wenn der Brand beim Betrieb von Kraft-, Schienen-, Luft- oder Wasserfahrzeugen entstanden ist,
    4. von der Betreiberin oder dem Betreiber, wenn der Einsatz der Feuerwehr bei einer Anla- ge mit besonderem Gefahrenpotential erforderlich geworden ist,
    5. von der Person, die wider besseres Wissen oder in grob fahrlässiger Unkenntnis der Tat- sachen die Feuerwehr alarmiert,
    6. von den Eigentümerinnen oder Eigentümern oder Besitzerinnen oder Besitzern einer Brandmeldeanlage, wenn diese Anlage einen Fehlalarm auslöst.
    (3) Für alle übrigen Leistungen, insbesondere in Fällen der Allgemeinen Hilfe, sind die Kosten nach allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen oder nach örtlichen Gebührenordnungen zu er- statten. Kostenpflichtig ist
    1. die Person, deren Verhalten die Leistung erforderlich gemacht hat; § 6 des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung gilt entsprechend,
    2. die Eigentümerin oder der Eigentümer der Sache, deren Zustand die Leistung erforderlich gemacht hat, oder die Person, die die tatsächliche Gewalt über eine solche Sache aus- übt,
    3. die Person, in deren Interesse die Leistung erbracht wurde.
    Für besondere Härtefälle können Ausnahmeregelungen in den Gebührenordnungen vorgese- hen werden.
    (4) Besteht neben der Pflicht der öffentlichen Feuerwehr zur Schadensbekämpfung in den Fäl- len der Allgemeinen Hilfe die Pflicht einer anderen Behörde zur Schadensverhütung und Scha- densbekämpfung, so sind der Gemeinde die Kosten für den Feuerwehreinsatz vom Rechtsträ- ger der anderen Behörde nach allgemeinen Rechtsvorschriften oder nach örtlichen Gebühren- ordnungen zu erstatten.
    (5) Für die Rettung von Menschen aus akuter Lebensgefahr dürfen weder Gebühren noch der Ersatz von Auslagen gefordert werden.


    Gruß
    Chris

  • Teilschuld weil er weit über der Richtgeschwindigkeit war und Gefährdungshaftung als Fahrzeughalter. Also bekommt er die Rechnung von der Feuerwehr und muss zahlen.


    Aus seiner eigenen Sicht mag er zwar argumentieren, dass er nur für einen Teil der Kosten verantwortlich sei weil ein anderer Unfallbeteiligter auch einen Teil der Kosten zahlen müsste. Aus Sicht der Feuerwehr haftet er aber gesamtschuldnerisch und muss sich den Anteil des Unfallgegners bei diesem holen. Dass das nicht geht ist blöd, aber sein Problem, nicht das der Feuerwehr.


    Insofern würde ich nicht die Anwaltskosten vorstrecken oder meine Rechtsschutz damit belasten, denn am Ende kommt für ihn nichts heraus und er bleibt sowohl auf der Rechnung der Feuerwehr wie auch den Anwaltskosten sitzen - neben dem Ärger, den er damit hat.

    Ich dachte immer es sei technisch unmöglich mit jemandem Sex zu haben, der Dörte heißt...

  • Ich hatte ja mal einen Fall, wo bei Bauarbeiten in einem Haus in der Nacht etwas hinter einer Decke angefangen hat zu "rauchen". Da die Eigentümer im Haus waren, bis auf einer (Gott sei Dank)alle geschlafen haben, habe ich keine Rechung von der Feuerwehr erhalten. Leben in Gefahr oder so ähnlich wurde es mir von der Polizei gesagt.
    Hätte ich im Garten ein Lagerfeuer mit Bauholz o.ä. gemacht, hätte ich diesen Einsatz bezahlen müssen.
    Wie schaut es denn in dem Fall vom Treaderöffner aus? Müsste er den Einsatz auch bezahlen, wenn er rausgeschnitten hätte werden müssen?
    Ansonsten sehe ich es wie Printus. Wenn mein Karren Öl verliert und die Feuerwehr zum abbinden und reinigen kommt, müsste ich das ja auch bezahlen.

  • Zitat

    Original geschrieben von marmo
    Leben in Gefahr oder so ähnlich wurde es mir von der Polizei gesagt.


    "Gefahr im Verzug" -heißt es korrekt. ;)



    Im Übrigen ist das DAS Zauberwort, womit sich alle Türen "öffnen lassen"- auch ohne Richter. :D

  • Re: Saftige Rechnung für Feuerwehreinsatz erhalten


    Was ich an der Sache richtig bescheuert finde:
    Rückt die Polizei jeden Tag zu so´nem Betrunkenen aus wegen Ruhestörung, so zahlt dieser keinen Cent. Und hier passiert ein Unfall und man wird zur Kasse gebeten. Irgendwas stimmt doch da nicht...

  • Junge, was soll solche Threads wieder? Juristische Angelegenheiten klärt man mit einem Anwalt und nicht in einem Forum für Kommunikationsmittel. Und da ein Herr hier sowieso wieder Oberlehrer spielt, ist das Schloss sowieso schon fast sicher...

  • ein wichtiges "detail" wird hier offensichtlich übersehen: der angebliche verursacher ist weg, hat vielleicht den unfall durch sein verhalten "verursacht", ist in diesen aber nicht verwickelt gewesen. die vermutung liegt also nahe, dass ...


    a) der unfall nicht passiert wäre wenn die eigene geschwindigkeit angemessen gewesen wäre


    und/oder


    b) das fehlverhalten des unfallgegners nicht ganz so gravierend war, dafür aber das eigene verhalten mitverschuldend war.


    merke: auf der autobahn NIE ausweichen, Notbremsung und rein in die karre des "gegners". denn die ist immer weicher als die leitplanke oder gar bäume/verkehrsschilder/betonpfeiler. klingt hart, ist aber so. die modernen autos suggerieren einem mit ESP + Co kann ja nix passieren, aber die physik lässt sich nicht überlisten. wer ausweicht lässt den verursacher entkommen und hat die arschkarte gezogen.


    (erinnert mich grade an die völlig realitätsfernen ausweichstests des ADAC, wo man mit 60 sachen (in der stadt?) mal eben einem kinderwagen (der gerne mal zur illustration mit ins bild kommt) ausweichen soll und dabei die komplette fahrspur wechseln soll. gibt ja auch kaum gegenverkehr heutzutage :rolleyes: , aber das ist ein anderes thema)


    und kommt mir nicht mit "dann hast du ja zusätzliche leben riskiert!" denn den ausgang des unfalls kann eh keiner vorhersagen, ob nicht hinter einem noch einer angerauscht kommt der ebenfalls mit in die leitplanke segelt. der selbstschutz geht erstmal vor.


    das gleiche ist meiner damaligen freundin auch passiert. ausgewichen, auto totalschaden, kein geld gesehen. bei ihr als frau hies es gleich "ja klar, frau am steuer, zu doof zum fahren". wenn es ein mann ist heist es "wow, muss ja ne heftige situation gewesen sein, dass du da noch lebend raus bist!"

  • Re: Saftige Rechnung für Feuerwehreinsatz erhalten


    Zitat

    Original geschrieben von chung77
    Ich kann das grad irgendwie nicht verstehen


    Schau, ich erklär es Dir. "Tempo 130" ist keine Empfehlung. Also hast du den Unfall mitverschuldet. Schäme Dich lieber für den Ärger den Du den hinter Dir fahrenden bereitet hast die wegen der Aktion im Stau standen und von Dir genötigt wurden und erspare der Welt dein Gejammer um ein paar Kröten, lieber Chung.

    Ich erhoffe nichts. Ich fürchte nichts. Ich bin frei.

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