ZitatOriginal geschrieben von Gallium
Aber ich möchte anden Grundsatz des Strafrechts erinnern: in dubio pro reo
Noch ist KS ja auch noch nicht verurteilt worden, der Grundsatz besagt ja aber nur, dass dass im Strafprozess ein Angeklagter nicht verurteilt werden darf, wenn dem Gericht Zweifel an seiner Schuld verbleiben. Nicht aber das man erst überhaupt keinen Prozess führen darf
Und natürlich kann man Zivil- und Strafprozesse nicht 1:1 miteinander vergleichen. Faktisch hat aber ein Gericht die Klage eines Rechteinhabers als begründet erachtet was - unabhängig von einer strafrechtlichen Würdigung - zunächst einmal bedeutet, dass es auf den Servern von MegaUpload ja urheberrechtsgeschützes Material des Klägers/Rechteinhabers zum download gegeben haben muss. Hätte der Kläger dies nicht nachweisen können, dann hätte das Gericht die Klage gleich abweisen müssen.
Und natürlich lässt sich aus dem bloßen Vorhandensein solchen Materials auf den Servern von MU noch keine zwingende starfrechtliche Verantwortlichkeit der Serverbetreiber ableiten, genau um die Tragweite dieser Verantwortung wird es in einem potentiellen Strafverfahren dann ja gehen - es zeigt aber das der grds. Vorwurf auf den Servern würde sich eben auch geschütztes Material befinden eben nicht einfach nur so von behördlicher Seite aus der Luft gegriffen ist wie an mancher Stelle behauptet wurde.