Graffiti im eigenen Garten gesprüht, Vermieter fordert Enfernung

  • Eine missliche, aber in beiderseitigem Interesse einfach beizulegende Angelegenheit:


    1. Eine Sachbeschädigung kann ich nicht erkennen. Eine Mauer kann sicher nicht durch bloßen Farbauftrag einen Schaden in der Substanz erleiden. Es wird der Sache lediglich etwas "hinzugefügt".


    2. Ein dermaßen dilettantisches und schon fast Augenkrebs auslösendes Graffity solltest Du bereits im eigenen Interesse entfernen, wenn Du an einem gesellschaftlichen Miteinander nicht ganz uninteressiert bist. Es gibt gewisse Regeln des Anstands im "gedeihlichen Beisammensein" (wie man das gelegentlich nennt), die jeder respektieren sollte, um seine Mitmenschen nicht völlig unnötig zu verärgern.


    Die Vermieter befürchten nicht ganz zu Unrecht, dass diejenigen, die möglicherweise Sicht auf dieses Machwerk haben, auf ein asoziales Umfeld schließen könnten. Haben sie noch weitere Wohungen zu vermieten, halte ich das Graffity sogar für geeignet, Interessenten abzuschrecken. Ich persönlich würde nicht in Haus einziehen, das dermaßen verwahrlost wirkt.


    Abseits vom rechtlichen gebe ich Dir den gut gemeinten Rat, die Mauer in einen ansehnlichen Zustand zu versetzen und Dich zudem bei Deinen Vermietern für einen bedauerlichen Fehltritt zu entschludigen ... verbunden mit der Zusage, dass derartiges ganz sicher nicht wieder vorkommen wird.


    So denke ich jedenfalls.


    Frankie



    Edit:
    Und nein ... ich bin nicht der Vermieter. ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Eine missliche, aber in beiderseitigem Interesse einfach beizulegende Angelegenheit:


    1. Eine Sachbeschädigung kann ich nicht erkennen. Eine Mauer kann sicher nicht durch bloßen Farbauftrag einen Schaden in der Substanz erleiden. Es wird der Sache lediglich etwas "hinzugefügt".


    Auf einen Schaden in der Substanz kommt seit 2005 nicht mehr an. Siehe § 303 Abs. 2 StGB. Ob hier eine Sachbeschädigung vorliegt dürfte sich somit danach richten, ob der Schriftzug schwierig zu entfernen und damit die Veränderung "nicht nur vorübergehend" ist.

  • interessant wäre jetzt die frage ;), was wäre, falls der mieter ein ihm tatsächlich gehörendes gartenhäuschen aufstellte (unter der annahme, daß alle dafür evtl. erforderlichen genehmigungen von wem auch immer vorlägen) und dann auf dessen außenfassade ein graffiti anbrächte, das dem vermieter nicht gefällt ?

    vielen dank für alle hilfreichen antworten


    Der teuro ist tot, es lebe die neue alte DM. Wetten auf 10-jahres-sicht werden angenommen (gibt's da eigentlich internet-wettanbieter für?).

  • Als ich anfing zu lesen dachte ich du hast ein schoenes Bild gesprayed, aber der (nennen wir ihn mal) Schriftzug ist echt haesslich.


    Ich glaube deswegen hat sich der Vermieter beschwert. Eventuell mal was schoenes auf Papier bringen und es ihm zeigen und Einwilligung einholen, dann koennte er sich eventuell dazu ueberreden lassen.

  • Zitat

    Original geschrieben von jochenb
    Zum Glück gibt es noch Amtsgerichte, Landgerichte und Oberlandesgerichte, die darüber entscheiden dürfen. Doppelpunkt.


    Und alle die würden zugunsten des VM entscheiden ob es Dir passt oder nicht. Dreifach Punkt.
    (Und jetzt geh woanders Trollen...)

  • Als ich gestern ein Plakat von Arte sah, das auf die Programmreihe "Summer of Rebels" aufmerksam machen soll, musste ich irgendwie sofort an diesen Thread hier denken. ;)

    SCNR :D

    Die Revolution (der mobilen Datenkommunikation) frisst ihre Kinder.
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    Mein MMS-Server ist offline.

  • Zitat

    Original geschrieben von SteMa
    Jaja =D schon verstanden.


    Ich werde mich dann mal beugen =)


    Komisch der Threadersteller beugt sich auf Seite eins und dann kommen noch über zwei Seiten Aufwasch der eigentlich nicht nötig ist (incl. meinem)!


    Wie sagen die Leute in meinem schwäbischen Exil: Hauptsach gwschätzt is!

  • Schließlich ist man hier im Geplauder - in meinen Augen ein Synonym für Geschwätz.


    Und wenn der TE nicht mehr mitschwätzen mag, können die Anderen doch wohl nix dafür! :D


    Frankie

  • Zitat

    Original geschrieben von jochenb
    Zum Glück gibt es noch Amtsgerichte, Landgerichte und Oberlandesgerichte, die darüber entscheiden dürfen. Doppelpunkt.


    Mit einem erfülltem Privatleben, einer Portion Gehirn und einem Job, der Spaß macht, kommt man nicht auf die Idee, im geschilderten Fall vor Gericht zu ziehen.
    Ebenso wenig stört dann das Aufblenden des BMW im Rückspiegel, wenn man mal wieder mit 100 auf der linken Spur der Autobahn die LKWs überholt. :top:

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