Handy verkauft und jetzt ist mir unwohl dabei :-(

  • Das finde ich auch. Es ist leider eine unschöne Entwicklung in TT. Auf Angebote kommen etliche Interessenbekundungen, jauchzende Zusagen und dann, nachdem man seine Daten bei nochmals bestätigtem Kaufinteresse gesendet hat, entweder nach Tagen der Stille eine 'habe ganz vergessen'-Absage oder sogar gar nichts.


    Wer sich so verhält, ist meiner Meinung nach TT nicht würdig und sollte von der Community gemeldet, von den Moderatoren scharf getadelt und nach dieser Gelb-Verwarnung spätestens beim zweiten Wiederholungsfall konsequent ausgeschlossen werden.


    Es ist im Interesse aller User, dass hier nur redliche, vor allem aber auch verlässliche Geschäfte über die Bühne gehen, bei denen eine konkrete Zusage auch eine bleibt. Ein Ja und dann doch nicht ist nicht im Sinne unserer Community.


    Alles andere reduziert das Vertrauen. Und das ist für TT und die Community insgesamt schlecht.

  • :top:

    vielen dank für alle hilfreichen antworten


    Der teuro ist tot, es lebe die neue alte DM. Wetten auf 10-jahres-sicht werden angenommen (gibt's da eigentlich internet-wettanbieter für?).

  • Und weil wir so ehrlich und gut sind, haben wir es auch nicht verdient, mit einer Lüge im Threadtitel in die Irre geleitet zu werden. Es entspricht nicht den Tatsachen, dass das Handy verkauft worden ist, da kein Geld und keine Waren geflossen sind. Also den um seine Adresse beraubten User bitte abmahnen.


    Danke.

  • Zitat

    Original geschrieben von Benz-Driver
    Ist eine Kaufzusage normalerweise nicht verbindlich?


    keine Ahnung....auch nicht, ob man es bei einer bloßen Kaufzusage "Verkauf" nennen darf. Dazu werden sich sicherlich noch die Juristen äussern. Irgendwie wird das Thema schon auf 15 Seiten Inhalt und 20 zerstrittene User kommen. Die Zeit muss ja irgendwie totgschlagen werden..... ;-)

  • Ein Kaufvertrag kommt bereits durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Die Zahlung und die Übergabe der Ware sind lediglich die Erfüllung des Vertrags.

  • Ein Mann ein Wort oder so.
    Ich finde wenn man per mil zusagt sollte das hier im Forum schon zählen, aber da wird dnn weiter gesucht und gesucht und wenn mn was besseres findet lässt man den anderen haöt fallen. Traurig aber wahr

    Made in Bavaria

  • Der Anteil der unredlichen Mitbürger nimmt auch in TT zu.
    Das ist kein TT-spezifisches Problem.


    Mich ärgert nur, dass die redlichen Leute darunter leiden müssen, wenn Dinge wie zum Beispiel kostenlose Rücksendung oder Kauf auf Rechnung etc. immer mehr verschwinden, da ein Haufen Leute mit schlechten Manieren alles kaputt macht.


    Vorzugsweise sind das die Leute, die:


    * 0,89€ Whatsapp Alarm schlagen


    * Amazon Rücksendeorgien veranstalten


    * Apple Handys vor dem Verkauf tauschen


    * Bekannte Sonderaktionen gewinnbringend verkaufen wollen


    ;);););)

    Beste Grüße
    W.

  • Zitat

    Original geschrieben von Röbelfröbel
    Ein Kaufvertrag kommt bereits durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Die Zahlung und die Übergabe der Ware sind lediglich die Erfüllung des Vertrags.


    Was bringt Dir Dein theoretisches Recht?
    In der Regel klagt man nicht, wegen des Kostenrisikos und der Gefahr, dass man dann leer ausgeht, da die Klientel evtl. dem SGB II zugehörig ist.

    Beste Grüße
    W.

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