ZitatOriginal geschrieben von beesdo77
Wir sind doch nicht in der DDR, wo es üblich war, das bei einer Verurteilung zu einer Haftstrafe auch die staatsbürgerlichen Rechte für eine gewisse Zeit aberkannt wurde, oder?
Natürlich nicht, auch wenn die Bürgerrechte während der Haftstrafe natürlich mittel- und unmittelbar eingeschränkt sind. Es dürfte aber nicht sein, daß ein prominenter Häftling nach Belieben demonstrativ Schlagzeilen zu eigenen Gunsten produzieren kann, indem er Interaktion mit staatlichen Stellen beauftragt und veröffentlichen lässt. Auch bei der demonstrativen Rückgabe einer materiellen Manifestation wird ja weder die Würdigung, noch ihre Ursache aufgehoben, also sollte man damit auch keine Schlagzeilen produzieren dürfen - erst recht nicht als verurteilter, einsitzender Superpromi.