Der Uli Hoeneß Steuerprozess Thread

  • Zitat

    Original geschrieben von beesdo77
    Wir sind doch nicht in der DDR, wo es üblich war, das bei einer Verurteilung zu einer Haftstrafe auch die staatsbürgerlichen Rechte für eine gewisse Zeit aberkannt wurde, oder?

    Natürlich nicht, auch wenn die Bürgerrechte während der Haftstrafe natürlich mittel- und unmittelbar eingeschränkt sind. Es dürfte aber nicht sein, daß ein prominenter Häftling nach Belieben demonstrativ Schlagzeilen zu eigenen Gunsten produzieren kann, indem er Interaktion mit staatlichen Stellen beauftragt und veröffentlichen lässt. Auch bei der demonstrativen Rückgabe einer materiellen Manifestation wird ja weder die Würdigung, noch ihre Ursache aufgehoben, also sollte man damit auch keine Schlagzeilen produzieren dürfen - erst recht nicht als verurteilter, einsitzender Superpromi.

    Je suis Charlie

  • Nun, damit zeigt Hoeness wiederholt keine Reue und keine Einsicht. Er denkt tatsächlich, dass er aufgrund seiner Beziehungen und Auszeichungen besser gestellt werden sollte.


    Ich bin ja mal da hinsichtlich der Bewährung gespannt, wie sich das auswirkt.

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • Zitat

    Original geschrieben von Timba69


    Ich bin ja mal da hinsichtlich der Bewährung gespannt, wie sich das auswirkt.


    Es bleibt zu befürchten, dass sich so ein Verhalten überhaupt nicht auswirkt und Herr H. auch weiterhin von der Politik und Justiz mit Samthandschuhen angefasst wird.


    Ich rechne viel eher damit das wir spätestens im Juni nächsten Jahres den Ulli in altbekannter Großkotzmanier für den FCB in die Mikros der Journalie sprechen darf.

  • Also, FALLS die kolportierte begründung für die rückgabe zutrifft ("einziger selbstanzeiger aller zeiten, der jemals in den knast musste"), dann verkennt der gute uli doch eines ganz gewaltig : voraussetzung für die strafbefreiende wirkung einer selbstanzeige ist (u.a.) deren vollständigkeit. Unter vollständigkeit versteht man nicht, daß sich während des prozesses die zugegebene summe an jedem prozesstag vervielfacht.... :rolleyes:


    (....und auf eine revision vermutlich nur deshalb verzichtet wurde, weil sonst noch ganz andere summen ans tageslicht gekommen wären....)

    vielen dank für alle hilfreichen antworten


    Der teuro ist tot, es lebe die neue alte DM. Wetten auf 10-jahres-sicht werden angenommen (gibt's da eigentlich internet-wettanbieter für?).

  • Zitat

    Original geschrieben von malinfo
    Also, FALLS die kolportierte begründung für die rückgabe zutrifft ("einziger selbstanzeiger aller zeiten, der jemals in den knast musste"), dann verkennt der gute uli doch eines ganz gewaltig : ...


    Etwas weiteres wird m.E. als Folge der Sache Hoeneß verkannt:


    Die erstmalige Inhaftierung eines Selbstanzeigers aufgrund formaler Mängel (Unvollständigkeit) hat zu einer Diskussion geführt mit der Erkenntnis, dass schon kleinste Versäumnisse die Selbstanzeige zunichte machen können. Anstatt die Regeln anzupassen, um wenigstens denjenigen, die sich von Beginn an um Ehrlichkeit und Vollständigkeit ihrer Selbstanzeige bemühen, möglicherweise aber an einer wirklich kleinen Formalie zu scheitern drohen, eine Chance zu geben, wurden die Regeln weiter verschärft.


    Aus meiner Sicht kann ich nur jedem von einer Selbstanzeige abraten - die Gefahr, trotz Reumut und Ehrlichkeit an irgendeiner kleinen Formalie zu scheitern, halte ich im Vergleich zur Entdeckungsgefahr bei dem von NRW-Linssen gewählten Weg (Vermögen transferieren, zinslos stellen lassen und ggf. Verjährung abwarten) für viel zu hoch.


    Wer Steuersünder zur Nachzahlung der Steuer für immerhin zehn vergangene Jahre nebst Zuschlag bewegen will, muss für kalkulierbare Rechtssicherheit sorgen. Stattdessen bestimmen Stolperfallen und Willkür (in der Frage, inwieweit sich der/die jeweils zuständige Staatsanwalt/-anwältin auf die recht peniblen Formalien beruft) das Verfahren. Der Einwand, dass bei Böswilligkeit der Ankläger nahezu jede Selbstanzeige zu Fall gebracht werden kann, ist nicht von der Hand zu weisen. Sich solchem Gutdünken auszuliefern, ist nicht jedermanns Sache.

  • Da muss ich dir voll zustimmen. Ich denke das es im Fall Hoeneß selbst beim besten Willen fast unmöglich war eine fehlerfreie Selbstanzeige abzuliefern. Ganz wertlos war seine fehlerhafte Selbstanzeige vermutlich doch nicht. Auf das Strafmaß hat die sich schon ausgewirkt. Ohne Selbstanzeige wäre sie höchstwahrscheinlich etwas höher ausgefallen.

    Oberfranken ist meine Heimatliebe, die mir am Herzen liegt Bernhard

  • Ich frage mich ja, ob auch otto normalverbrecher schon so kurz nach haftantritt (und so lange vor ende der verhängten freiheitsstrafe) einen mehrtägigen weihnachtsurlaub erhält....

    vielen dank für alle hilfreichen antworten


    Der teuro ist tot, es lebe die neue alte DM. Wetten auf 10-jahres-sicht werden angenommen (gibt's da eigentlich internet-wettanbieter für?).

  • Was sind denn die angeblich so hohen Formalien und wie kommt es dann, dass es zig Leuten vor Hoeneß gelungen ist, diese problemlos einzuhalten? Ist es nicht vielmehr so, dass im Fall Hoeneß schlicht keine vollständige Offenlegung vorlag? Ich erinnere nur an das plötzliche Hochschnellen seiner Schulden am 2. Verhandlungstag. Das ist schon ein bisschen was anderes, als "Formalien nicht einhalten".

  • Das liegt an den komplizierten Geldanlagen die Hoeneß hatte, das es so schwierig ist da eine fehlerfreie Selbstanzeige zu machen. Wäre das nicht versteuerte Vermögen z.B. auf einen klassischen Sparbuch gelegen,da wäre es ziemlich leicht eine korrrekte Selbstanzeige abzuliefern.

    Oberfranken ist meine Heimatliebe, die mir am Herzen liegt Bernhard

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