ZitatOriginal geschrieben von CK-187
AFAIK gillt das auch nur bei sog. "Kampfhunden".
Und selbst Schäferhunde fallen da nicht drunter.
Für "Kampfhunde" gilt zusätzlich Maulkorbzwang. Leinezwang gilt für alle Hunde auf öffentlichen Straßen, schon wegen der Unfallgefahr!
Nächstes mal einfach Fotos mit dem Handy machen und das Ordnungsamt wird sich darüber freuen, denn solange dies nicht moniert wird, kann das Ordnungsamt auch nicht viel tun.