Die Blau AGB scheinen tatsächlich ziemlich kundenfreundlich zu sein. Entweder die ganze SIM mit einer Frist von 30 Tagen schriftlich kündigen (eine SMS reicht vielleicht neuerdings seitdem auch der Kunde telefonisch/per E-Mail kündigen darf).
Und für die Änderung der Leistungsbeschreibung (z.B. Abschaffung der Option IP+) steht da: "Widerspricht der Kunde fristgerecht dem Angebot, läuft der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen weiter." Eine sprunghafte Änderung des Preises einer bestehenden Option scheint laut AGB nicht erlaubt zu sein, außer die können beweisen, dass die externen Kosten sich zu dem Zeitpunkt so änderten.
Aber O2 war noch nie dafür bekannt, sich an die Regeln so genau gehalten zu haben. Die wissen ja, dass es sich für die Kunden nicht lohnt vor den Gericht zu ziehen.