Sperrungen für Diesel PKW - Fahrverbote in den Städten. Stuttgart nur ein Anfang?

  • Martyn: Das ist echt unfassbarer Bullshit, den du da teilweise verzapfst. Ein kleines bisschen Selbstreflexion wäre wirklich wünschenswert.


    Ach, was rege ich mich auf, es hat doch eh keinen Sinn...

  • Oder einfach mal den Dealer wechseln, martyn. Du brauchst Stoff der weniger paranoid macht ..

  • Bei mir hat sich das Fahren nach vorgegebener Höchstgeschwindigkeit mittlerweile fest ins System eingebrannt. Da muss ich gar nicht mehr darüber nachdenken. Dass ich wie Martyn mal eben so 18km/h zu schnell fahre, kommt damit automatisch selten vor.


    Vor einem Blizer um 25km/h abzubremsen, geht in Richtung unverhältnismäßige Verkehrsbehinderung.

    Zurück in die Zukunft - Vom NOKIA 808 Pureview übers iPhone X zum 15 Pro MAX :):thumbup:

  • Das ist noch schön formuliert.Ich sehe das schon als Verkehrsgefährdung an.
    Da muss ich anzweifeln,ob die notwendige Reife zum Führen eines Kraftfahrzeugs besteht.

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  • Vor einem Blizer um 25km/h abzubremsen, geht in Richtung unverhältnismäßige Verkehrsbehinderung.


    Quatsch.

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • Das ist noch schön formuliert.Ich sehe das schon als Verkehrsgefährdung an.
    .


    Dann erkläre uns das doch mal bitte Tatbestandsmäßig; ich bin gespannt, wie du ein, zum regelkonformen Teilnahme am Straßenverkehr notwendiges Verhalten, nämlich das Abbremsen, strafrechtlich erfassen und im Rahmen des §315c StGB vorwerfbar machen willst.

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  • Lies doch mal richtig,hier ist das fahrlässige "in die Eisen steigen vor dem Blitzer "gemeint und nicht eine Gefahrenbremsung.
    Oder ist es für dich normal und Ok,wenn man vor einem Blitzer,so bremsen muss und dabei bereitwillig in Kauf nimmt,dass dann jmd von hinten auffährt.

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  • [...]ein, zum regelkonformen Teilnahme am Straßenverkehr notwendiges Verhalten, nämlich das Abbremsen,[...]


    In der 50er-Zone 70km/h fahren. In die Eisen steigen, um auf 25km/h abzubremsen. Dann erneutes Beschleunigen auf 70km/h. Das bewertest Du als notwendiges Verhalten, um regelkonform am Straßenverkehr teilzunehmen? Also bitte... Auch wenn der 315c keine Anwendung findet, solch ein Verhalten im Straßenverkehr ist in meinen Augen abolut nicht angebracht. Das regelt allein schon §1 STVO.

    28:6:42:12

  • Bei mir hat sich das Fahren nach vorgegebener Höchstgeschwindigkeit mittlerweile fest ins System eingebrannt.

    Denke das Grundproblem ist doch das man heute durch völlig überzogene Bestimmungen schon als Kind und Jugndlicher dran gewohnt wird, Bestimmungen zu ignorieren, weil sie volkommen weltfremd sind.


    Das beste Beispiel ist doch zum Beispiel die DSVGO seit der sogar Apps wie Fahrplanauskuefte oder Wettervorhersagen die auf den Standort zugreifen wollen erst ab 16 Jahren genutzt werden duerften. Da gewoehnt man sich dran solche weltfremden Bestimmungen zu ignorieren.


    Nichts gegen Tempo 50 an Strassen wie der Bürgersteig direkt an den Strassen ist und nichts gegen Tempo 30 in Wohngebieten. Das ist natuerlich sinnvoll.


    Aber auf mehrspurigen Strassen mit durch Gruenstreifen abgetrennte Fusswege ist Tempo 50 genauso weltfremde Geaengelung wie Fahrplanauskunefte und Wettervorhersagen offiziell erst ab 16 zu erlauben.

  • Anlassloses starkes abbremsen (weit über's notwendige maß hinaus) ist imho eindeutig und völlig unzweifelhaft eine gefährdung dritter. Daß es tausende (wenn nicht millionen) sich so verhaltender trottel gibt, ändert daran rein gar nichts.

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