Und was ist, wenn man z.B. im Ruhrgebiet (wo es ja in den letzten Jahren auch öfters mal gut schneit) von Schnee und Glatteis überrascht wird? Das zählt dann nicht unter 'situative Winterreifenpflicht'?
Das steht in dem Artikel, der dich nicht interessiert, sehr präzise.
ZitatEine generelle Winterreifenpflicht gibt es in Deutschland nicht, stattdessen eine situative. Das heißt, dass man bei winterlichen Straßenverhältnissen, also bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte, nur mit Winterreifen fahren darf. Die Faustformel von Oktober bis Ostern (O bis O) ist ein grober Hinweis, hat rechtlich jedoch keine Relevanz.
Deutlicher kann man es kaum formulieren.
Und mich interessiert da nicht was der ADAC (oder sonst welcher Automobilclub) dazu schreibt, sondern der Gesetzgeber!
Dein Problem. Dann suche dir das Gesetz raus und lies es. Allerdings sind viele Gesetze so geschrieben, dass sie ohne juristische Vorbildung kaum verständlich sind.