Telekom MagentaMobil Prepaid Thread

  • Es ist eben keine paketierte Leistung, sondern ein unbefristeter Vertrag. Bei Telekommunikationsdiensten müssten sie aber wohl auch eine teilweise verbrauchte 10er-Karte für separat zu buchende 4-Wochen-Verträge zurücknehmen, weil es § 64 Abs. 4 TKG so vorschreibt. https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2021/__64.html


    In dem Fall besteht ja auch immer noch der Basisvertrag über die Nutzung der Telefonnummer mit SIM-Karte (wofür man bei Prepaid in der Regel einen Fixbetrag zahlt). In den AGB steht die Rückzahlung (wie vieles Andere) wohl bloß deshalb, weil es eine verbindliche Vorgabe ist und sie damit ihre Informationspflichten erfüllen.

  • Ich sehe unter deiner Verknüpfung nur eine Erstattung des Guthabens. Keine Rede von einer Erstattung in Voraus bezahlter Leistung.

  • Das ist ja wiederum im BGB geregelt, dass unbefristete Verträge nach anfänglicher Mindeslaufzeit jederzeit kündbar sein müssen mit der Folge der Rückabwicklung ab Kündigungstermin. Solang der Vertrag über die SIM-Karte bestehen bleibt, hieße das erstmal Rückbuchung auf das Guthabenkonto.

  • Das geht nicht. Wenn es für die Dienstleistung keinen Monatspreis gibt, kann man nicht ermitteln, was man erstatten müsste.


    Bei jamobil haben die 4-Wochen-Tarife keine Mindestvertragslaufzeit. Ein Vertragsverhältnis ohne Mindestvertragslaufzeit kann dort durch den Kunden ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden.


    Hast du wirklich gehört, dass da jemand den Preis zurück bekam, wenn nach einem Tag gekündigt wurde?


    Das ist so, als würdest du eine Schachtel mit 1000 Schrauben kaufen und die 999 zurückgeben wollen und eine Schraube zum 1/1000 Preis der 1000-er Packung behalten wollen. Wenn du 12 Monate zusammen gekauft hast, die nicht als Summe der Monatspreise berechnet wurden, kannst du die nicht teilweise zurück geben.


    Bei der Telekom wird der Preis der Monatspakete anteilig nur beim Tarifwechsel erstattet, nicht aber bei einer Kündigung wenn man nichts neues bucht. Dafür gibt es Beispiele im Telekom Forum.

  • Wertminderung bei Rückabwicklung von normalen Kaufverträgen nach Benutzung des gekauften Gegenstands ist noch viel schwieriger und muss auch gehn. Die Teilung ist ja bei Postpaid genauso nötig, und da wird praktisch auf Tage genau gerechnet und der Monat analog zu § 191 BGB zu 30 Tagen angesetzt (unabhängig von seiner realen Länge).


    Bei 4-Wochen-Verträgen ist es halt praktisch relativ irrelevant, wobei ich die Telekom nicht versteh, dass sie da den Kunden in den AGB mehr Rechte gibt, als sie müsste, falls sie es dann nicht so handhaben will. Bei Lidl Connect kann z.B. nur zum Ende der 4 Wochen gekündigt werden, was normalerweise in der erlaubten Frist bleibt (im Februar können 28+1 Tage streng genommen mehr als 1 Monat sein). Aber ganz blöd sind die ja auch nicht. Wenn sie das für den Jahrestarif explizit so in die AGB schreiben, geh ich davon aus, dass sie eine entsprechende Kündigung auch annehmen und entsprechend abwickeln.


    1&1 hat ja auch das Konstrukt, dass sich die Verträge um 1 ganzes Jahr verlängern, aber wie vorgeschrieben jederzeit monatlich kündbar sind (nicht nur zu vollen Monaten). Sie versuchen zwar, damit ihre Kunden zu bescheißen, aber sobald man deutlich macht, dass man seine Rechte kennt, wickeln sie das auch ohne weitere Umstände ordnungsgemäß ab. Das ist da meine eigene Erfahrung.

  • Sind von der Flat abgedeckt. Das ist u.a. der Grund, dass ich von Drillisch und o2 zur Telekom gewechselt bin.

    Den bei uns oftmals miesen Indoorempfang gleicht eine Umleitung bei Nichterreichbarkeit und nach 20 Sekunden zur Zweitkarte aus.

    Galaxy A53, Magenta Prepaid, GMX Freephone, Ay Yildiz u.a.

  • Eine Rufumleitung von o2 in Fremdnetze (bzw. zur Telekom) wird mir nicht von o2 in Rechnung gestellt. Warum schreiben dann viele, dass das kostenpflichtig sei? Ich habe (noch) einen Laufzeitvertrag.

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