Es ist eben keine paketierte Leistung, sondern ein unbefristeter Vertrag. Bei Telekommunikationsdiensten müssten sie aber wohl auch eine teilweise verbrauchte 10er-Karte für separat zu buchende 4-Wochen-Verträge zurücknehmen, weil es § 64 Abs. 4 TKG so vorschreibt. https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2021/__64.html
In dem Fall besteht ja auch immer noch der Basisvertrag über die Nutzung der Telefonnummer mit SIM-Karte (wofür man bei Prepaid in der Regel einen Fixbetrag zahlt). In den AGB steht die Rückzahlung (wie vieles Andere) wohl bloß deshalb, weil es eine verbindliche Vorgabe ist und sie damit ihre Informationspflichten erfüllen.