Neue AGB O2 ab dem 1.12.2021

  • Kann mal bitte jemand testwidersprechen und uns sagen, ob o2 dann kündigt? Das ist ja wohl die entscheidende Frage.

    Ein Grund dafür, dass nur Kunden mit guten Rabatten von den neuen AGB berichten, könnte sein, dass hier niemand mit normalen Verträgen im Forum ist. Warum auch? :-)

    Hallo TopSpoT,


    reine Spekulation, die ich hiermit entkräfte.

    Habe keine solchen fantastischen Rabatte wie manche hier, sondern lediglich 50 % durch Kombirabatt.


    Trotzdem erhielt ich gestern um genau 17:00 Uhr ebenfalls diese E-Mail.

    Da hat Telefónica diesmal wohl einfach wegen der Masse an Mailempfängern und weil andererseits noch etwas Zeit ist bis Dezember die Mails nicht zeitgleich an alle Kunden rausgeschickt – vielleicht sogar, um die Call-Center-Agenten etwas zu schonen, denn anstatt das PDF zu lesen, werden viele ihr Gehirn „schonen” und sich alles vom Telefonisten vorlesen und erklären lassen. :(

    Ciao
    IT-Hase

  • Ich habe auch diese Mail erhalten, aber es sind nicht alle Verträge betroffen.

    Betroffen sind Active Data Card, der mal in Blue Data S mit 14,99 € Rabatt umgestellt wurde, Genion S*, All-in M und All-in XL.

    Bis auf den Genion S* haben die anderen alle einen Kombivorteil.

  • Bei mir steht in der Mail, dass nur mein Mobilfunkvertrag betroffen ist - der einen 50% Kombibonus hat. Ich kann mir allerdings vorstellen, dass das daher kommt (Spekulation), dass beim Wegbrechen des Hauptvertrages auch der Rabatt wegfallen würde und ich damit nun kündigen könnte.

  • Das einzige, was mir inhaltlich an dem Schriftstück auffällt, ist, dass in der rechten Spalte, also den Erläuterungen, etwas von zukünftiger Kostenbefreiung bei Rufnummermitnahme zu einem anderem Anbieter steht, während dieser Teilaspekt aber in den eigentlichen AGB (Punkt 9) überhaupt nicht thematisiert wird - oder ich habe Tomaten auf den Augen :S

  • Das einzige, was mir inhaltlich an dem Schriftstück auffällt, ist, dass in der rechten Spalte, also den Erläuterungen, etwas von zukünftiger Kostenbefreiung bei Rufnummermitnahme zu einem anderem Anbieter steht, während dieser Teilaspekt aber in den eigentlichen AGB (Punkt 9) überhaupt nicht thematisiert wird - oder ich habe Tomaten auf den Augen :S

    Naja um den Wegfall "zu sehen" musst du in die alten AGB reinschauen. z.B. in die vom Januar 2018:



    und dann der Punkt 9.2:


    pax optima rerum


    🇺🇦 🇮🇱

  • Welche BGH-Urteile sollen das genau sein?

    Weiß ich doch nicht. o2 schreibt doch, dass sie BGH-Urteile umsetzen wollten:

    "Mit den beabsichtigten Änderungen passen wir die zu Ihrem o2 Mobilfunkvertrag mit der Rufnummer .... vereinbarten „Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Telefónica Germany GmbH & Co. OHG für Mobilfunkdienstleistungen (Postpaid-/Laufzeitverträge)“ (im Folgenden: „AGB“) mit Wirkung zum 01.12.2021 an die Vorgaben des neuen TKG an und beziehen dabei auch ergangene Entscheidungen des Bundesgerichtshofs mit ein."


    Und selbst wenn o2 jetzt nach und nach mehr Kunden mit den neuen AGB beglückt, erkennt man doch eindeutig, bei welchen Vertragskonstellationen o2 es ganz besonders eilig hatte...

    offiziell von der TT-Administration bestätigter Troll

  • Naja um den Wegfall "zu sehen" musst du in die alten AGB reinschauen. z.B. in die vom Januar 2018:[...]

    Ok, thx, diese Mühe habe ich mir nicht gemacht. Aber ich denke, man kann sich trefflich drüber streiten, ob generell durch das alleinige Nicht-Aufführen in den AGB von einer - durch die Aufsichtsbehörden als entgeltlich zugelassenen - Leistung tatsächlich ein Anspruch auf Nicht-Bepreisung besteht. In Kombination mit den Erläuterungen und ggf. dem vorherigen Stand der AGB sieht das dann freilich anders aus. Ergo, bei einer dennoch etwaigen zukünftigen Bepreisung (ab dem 01.12.2021) muss man bei Reklamation auf mehrere Dokumente hinweisen. Sollte dann auch noch in der dann gültigen Preisliste diese Leistung (ggf. weiterhin) als kostenpflichtig aufgeführt sein, wird es noch komplizierter. Aber das ist natürlich alles reine Spekulation. Waren wir's ab...

  • Also für mich ist bisher die Preisanpassungsklausel als gefährlichster Passus erkennbar - hat ja schon jemand darauf hingewiesen. Das wäre auch am ehesten der Grund, warum man widersprechen sollte. Aber klar, ist riskant. Vielleicht würde O2 nicht gleich kündigen, sondern die Verträge erstmal nach den alten AGB weiterlaufen lassen und dann in ein paar Monaten nochmal Druck machen. Vielleicht aber auch nicht. Und wenn sie gleich kündigen, ob man dann die Kündigung noch abwenden kann, indem man doch noch den neuen AGB zustimmt? Leider alles Spekulation.

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