Ob der Lappen nun vom Vermieter oder Mieter ist
sagt @ area58653 nicht da muss er mal sich deutlicher
ausdrücken
ich warne nur vor der Pauschalen Aussage Teppichboden
ist Mietersache
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Ob der Lappen nun vom Vermieter oder Mieter ist
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ist Mietersache
Den Vertrag möchte ich sehen, wo der Vermieter dauerhaft den Bodenbelag erneuert. Von fest verbautem mal abgesehen.
Klar, gibt es evtl. Aber meist ist es so, dass die Wohnung renoviert an den Mieter übergeben wird, und er sie dann renoviert zum Auszug wieder abgibt. Mit entsprechenden Nutzungsfristen lt. Gerichtsurteilen.
lesen ist auch nicht so deine stärke
verdrehe bitte meine Postings nicht
des weiteren bin ich da raus
Klima-Aktivisten der "Letzten Generation" haben sich auf dem Rollfeld des BER festgeklebt und den Flugverkehr für eineinhalb Stunden lahmgelegt. Einige Flüge fielen aus, andere wurden umgeleitet. Betroffen waren mehrere Tausend Passagiere.
Hoffentlich kommt da bald eine deutlich härtere Gangart gegen die "Letzten Generation" inkl. Schadensersatz.
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ich warne nur vor der Pauschalen Aussage Teppichboden
ist Mietersache
Ich finde schon das bei Wohnräumen die Bodenbeläge zur Wohnung, also Mietsache gehören. Weil "Wohnen auf Estrich" kann man doch keinem Mieter zumuten.
Wer für die Erneuerung zuständig ist würde ich von den Umständen abhängig machen.
Wenn ein Mieter 15 Jahre oder noch länger in der Wohnung gewohnt hat, und damit hauptsächlich für das Abwohnen der Bodenbeläge verantwortlich ist, dann finde ich es es natürlich Aufgabe des Mieters in zu erneuen, damit die Wohnung in einem ähnlichen Zustand wie bei Übernahme zurückgegeben werden kann.
Aber wenn man eine Mieterhistorie hat wie Mieter A 2 Jahre, Mieter B 4 Jahre, ein paar Monate Leerstand, Mieter C 1 Jahr, Mieter D 4 Jahre, wieder ein paar Monate Leerstand, Mieter E 3 Jahre und Mieter F 2 Jahre, dann nach den 17 Jahren der Bodenbelag so versifft ist das der Vermieter keine Nachmieter mehr findet, dann kann man doch nicht Mieter F der nur 2 Jahre drin gewohnt hat die Erneuerung des Bodenbelags aufbürden, weil der Bodenbelag eben schon bei Übernahme nicht mehr neu sondern schon grenzwertig war.
In dem Fall bleibt es dann natürlich beim Vermieter hängen.
Und es gibt auch Vermieter die generell lieber die Erneuerung der Bodenbeläge übernehmen, damit 1) die Qualität stimmt und 2) des Design modern ist und evtl. sogar in Absprache mit dem Nachmieter. Denn wenn man es den Vormieter aufbrummt läuft es in der Regel auf "möglichst billig den Mindeststandard erfüllen" hinaus.
Was du und ich finden ist Wurst
Nicht nur von den Umständen es kommt erstens darauf an
1-was wurde vereinbart (Mietvertrag)
2-was sagt der Gesetzgeber (BGB und andere)
3-bestehende Urteile
Klima-Aktivisten der "Letzten Generation" haben...
Wo sind eigentlich die Flachpfeifen wenn es um Silvester geht?
Werden wir sicherlich am 31.12. bzw. 01.01. sehen, wenn sie wieder mit einer tollen Aktion um die Ecke kommen.
Da wäre es auch angebracht. Nur wird Silvester leider schon zu spät sein.
Wo sind eigentlich die Flachpfeifen wenn es um Silvester geht?
Findest Du die Klima-Faschisten pauschal toll oder nur wenn es in Deinen wirren Kram passt ?
Vielleicht kleben die sich alle an Raketen und Böllern fest und lösen so das Problem mit dieser Terrorbande auf zündende Art und Weiße. Garniert mit etwas Tomatensuppe gibt das sicher noch ein paar schöne Bilder auf dem Gehweg.
Wie sang mal eine Band " ..und am Mittwoch kommt die Müllabfuhr und holt den ganzen Plunder". Dann ist alles wieder sauber und der Spuk da, wo er hingehört. Auf den Müll. ( Nachsatz : Ich bin nicht gegen Klimaschutz aber gegen terroristische Beugehaft für das gemeine Volk oder Beschädigung von Kunst)
mr
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