... dass sie dadurch wesentlich mehr Steuern zurück zahlen müssen als zuvor...
Wie das, bei zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichteten Bürger? Das hat absolut nichts mit der Antragsveranlagung zu tun. Also die Betroffenen kommen eh nicht um eine Erklärung herum.
Und die vorliegenden Daten, die da jetzt verwendet werden, würden ja auch bei regulärer Erklärung mit berücksichtigt, bzw. in Elster automatisch übernommen/ausgefüllt.
Und wer sagt überhaupt, dass eine Rückzahlung zu erwarten wäre?
Dieses kollektive Halb- und Nichtwissen um das Steuersystem finde ich erschreckend.