Das stimmt in dieser Pauschalität so nicht. Der Gesetzgeber hat klare Kriterien, ab wann eine Verantwortungs- und Einstehungsgemeinschaft vermutet werden darf.
Es besteht auch eine Beweislastumkehr zulasten des Leistungsbeziehers, und das schon seit 2006. Daraus ergeben sich dann genau die oben von mir geschilderten Folgen, denn den Vollbeweis zu führen dass man kein Paar ist, ist in der Praxis sehr schwierig.