In NRW dürfen Antennenanlagen bis 20 m Höhe (bei Dachstandorten: gemessen ab Oberkante des Daches) ohne Baugenehmigung errichtet werden.
Allerdings wirkt tatsächlich der Denkmalschutz auch auf die Umgebung eines Baudenkmals.
Genauso wird das auch im Artikel gesagt.
