Einige User hier haben wohl eine Leseschwäche oder ein Problem damit das gelesenes zu verstehen. ![]()
Der Netzbetreiber kann die Inbetriebnahmemeldung an die BNetzA schicken, aber ist nicht zum Wirkbetrieb verpflichtet ...
Außerdem ist das so nicht richtig, ein Standort muss vor der Inbetriebnahme genehmig werden und nicht gemeldet!
Erst wenn die BNetzA den Standort auch genehmig hat darf dieser muss aber nicht OnAir gehen!
Sobald ein Standort genehmig ist unabhängig davon ob er wirklich sendet wird er auch bei der BNetzA in die Karte aufgenommen.