Der 1&1 Netzausbau Thread


  • Egal wie man es dreht und wendet: Der CellMapper-Algorithmus für die Multi-Location-eNBIDs bei 1&1 muss angepasst werden, sobald 1&1 einen zusätzlichen 4G-Carrier aktiviert.

    Verstehe ich nicht. Wenn sie doch eine zweite eNB für einen Standort (bei gleicher Technik) setzen können und die gleiche Vergabe anwenden, dann kann der Algorithmus doch beibehalten werden?

    Theoretisch könnte 1&1davon abgesehen auch B1 nur als 5G (n1) machen oder aus B7 n7, oder? Aber bei den gNB wäre diese Art der Nummerierung dann vermutlich genauso möglich wie bei den eNB.

    Wobei natürlich eine Änderung des Algorithmus nötig ist, wenn Cellmapper das beschränkt hat: Wenn 1&1 und B7, dann nimm diese Anpassung vor. Wenn sie nur Wenn 1&1 nehmen, dann nicht.

  • Warum sollte man n1 oder n7 einsetzten? 1&1 braucht wenn LTE Kapazitäten im 5G Bereich hat man mit n78 zwar nicht üppig aber ausreichend Bandbreite.

  • Verstehe ich nicht. Wenn sie doch eine zweite eNB für einen Standort (bei gleicher Technik) setzen können und die gleiche Vergabe anwenden, dann kann der Algorithmus doch beibehalten werden?

    Sorry, ich war - bedingt durch mein privates Projekt, eine für mich vernünftigere Variante der CellMapper-Webseite zu entwickeln - davon ausgegangen, dass man auch in CellMapper für einen Standort genau einen Marker pro Technik und nicht mehrere haben möchte, was ja aber teilweise bei Telekom B8 auch nicht der Fall ist... und ich kenne genügend weitere Ausnahmen in Frankreich und Dänemark.

    1&1 hat schon mit dem inzwischen sehr konsequent von ihnen verfolgten Konzept der Multi-Location-eNB überrascht (Motivation war vermutlich, Lizenzkosten zu sparen, weil die gern "pro eNB" abgerechnet werden und sie ja bislang nur einen Carrier haben). Warum sollten sie das nicht erweitern zu "Multi-Location-Carrier-based-eNB"? ;) Vielleicht ist es bei 1&1's FarEdge-RZ-Konzept sogar sinnvoller... zumindest ist es (also Multi-Location-eNB-Konzept) sinnvoller als für die konventionelle Netzarchitektur der anderen Netzbetreiber.

  • Gut, wenn du alle eNBs zusammen als einen Knoten sehen willst, dann müssen sie sich was einfallen lassen. !&1 könnte die Zellen auch fortführen.. 31-33 gehört zu 1-3 und 61-63 (für Lowband z.B:) ebenso. Dann muss Cellmapper was machen.

    Gbt es da eine Grenze?, wie hoch die Zell-Id höchstens sein darf? 256 oder 512 oder..?

    Interessanterweise haben sie in Mainz einen Standort, bei der Zell-Id 2 eine andere eNB (333825) hat als die Zellen 1 und 3 (11999, passt überhaupt nicht zur Gegend, ist sonst immer was mit 33XXXX). Das ist anscheinend schon lange so, seit März 2023 und wurde noch im August 25 so bei Cellmapper geloggt. War vielleicht ein Test, war ja noch vor Mobil Go Live.

  • Mal abwarten was zum Jahreswechsel passiert wenn 1&1 die 10 MHz B1 bekommt.


    Wenn Telefonica verpflichtet wird weiter 10 MHz an 1&1 zu vermieten könnte man einen Frequenztausch durchführen so das Telefonica B7 zurückbekommt (um dann 30 MHz n7 zu senden) und 1&1 stattdessen 10 MHz B1 bekommt um 20 MHz in einen Stück zu nutzen. Wäre sowohl für 1&1 als auch Telefonica besser.


    Die Frage Lowband für 1&1 ist ja auch noch offen. Die Telekom hätte da 5 MHz B8 das mit der GSM Shutdown frei wird.

  • Mir ist noch keine Äusserung bekannt, ob Telefonica weiterhin an 1&1 vermietet. Wenn ja, dann wäre wirklich ein Frequenztausch besser, wenn nein hat 1&1 halt wirklich auf lange Sicht nur 10MHz für LTE.

    Immer unterwegs auf Straße und Schienen mit:
    Samsung Galaxy A54 - Physische SIM: Vodafone + 3AT // eSIM: o2 + Telekom + 1&1.

    o2 VDSL mit AVM FritzBox 7590 AX /// Viele viele Test-SIM und ein im Aufbau befindliches Gerätemuseum.

  • Wieso sagt ihr wenn? Wird gegen die Entscheidung der Bundesnetzagentur geklagt? Dachte es ist nur eine Entscheidung von 1&1, da Telefonica da nichts mitzureden hat (ok, am Preis vermutlich etwas). Ein Tausch wäre natürlich möglich (gehe davon aus das die BNetzA nichts dagegen hätte). Aber Lowband darf nicht bis 2028 warten. Hatte es so verstanden, dass die Entscheidung bis Ende 2025 gefallen sein muss und die Nutzung dann nicht erst 2028 sein darf.

  • Wieso sagt ihr wenn? Wird gegen die Entscheidung der Bundesnetzagentur geklagt? Dachte es ist nur eine Entscheidung von 1&1, da Telefonica da nichts mitzureden hat (ok, am Preis vermutlich etwas). Ein Tausch wäre natürlich möglich (gehe davon aus das die BNetzA nichts dagegen hätte). Aber Lowband darf nicht bis 2028 warten. Hatte es so verstanden, dass die Entscheidung bis Ende 2025 gefallen sein muss und die Nutzung dann nicht erst 2028 sein darf.

    "Mit Blick auf den Vortrag, dass die Fortführung der Überlassung von 2 x 10 MHz bei 2.600 MHz aufgrund einer vorgetragenen Unzuverlässigkeit der 1&1 für nicht zulässig erachtet werde, stellt die Kammer Folgendes klar: Die Pflicht zur Überlassung von Frequenzen im Umfang von 2 x 10 MHz (gepaart) im Bereich 2,6 GHz gilt, solange die 1&1 Mobilfunk GmbH ihre gesetzlichen Zuteilungsvoraussetzungen erfüllt. Hiervon ist auszugehen, solange die Bundesnetzagentur nicht feststellt, dass die Zuteilungsvoraussetzungen nicht mehr gegeben sind."


    Ist der entscheidende Punkt. Natürlich haben die anderen NB und v.a. Telefonica, die nach dem Abzug der Roamingnutzung kein Interesse an einem Füttern von 1&1 mehr haben, das in der Hand. Wenn die zu irgendwas gezwungen werden muss die BNetz genau diesen zu niedrigen Netzausbau seitens 1&1 feststellen.

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