Und mir ist auch schleierhaft, warum die BNetzA nun ab der zweiten Jahreshälfte wirklich aktiv werden sollte, außer dem ermahnen. Auf welcher Rechtsgrundlage denn?
Die letzte Verlängerung der Frequenznutzung hat die Auflage gehabt, mit 1&1 über die Mitnutzung unter 1 GHz zu verhandeln, soweit wer was bei 800 MHz gekriegt hat, und den Vorbehalt, dass es bei ausbleibendem Verhandlungserfolg bis Ende 2025 angeordnet wird. Hätten alle leicht vermeiden können, indem sie auf die Frequenzen bei 800 MHz verzichtet oder vorher eine normale Auktion dafür gefordert hätten. Steht auch alles in den Unterlagen zur Anhörung: https://www.bundesnetzagentur.…_blob=publicationFile&v=1