Kündigt O2 Unlimited Nutzer?!

  • Problematisch wird es nur, wenn es (lokal) viele Kunden so machen und Telefónica einfach diese Kapazitäten dort nicht hat.

    Was wird daran Problematisch? Ohne Kapazitätsausbau, ist die Menge an Traffic pro Zeiteinheit limitiert, auf das was die Zelle hergibt, egal ob einer oder zehn User da drin sind. Die Performance aller wird dann weniger. Hat Telefonica ja über eine Dekade nicht interessiert, wie beim Kunden das Netz ist, Geld war ja eingesackt. Jahrelang gestörte Basisstationen waren das i-Tüpfelchen.

  • Was passiert ist folgendes: Der 50% Kombivorteil auf dem Free Unlimited 300 entfällt und wird durch einen Rabatt von 24x 37,50€ ersetzt. So wird es dir in der Übersicht dargestellt.

    Diese Vermutung hab ich auch, die Frage ist auch, was passiert mit dem Kombivorteil nach den 24 Monaten. Ob man den wieder eingebucht bekommt? Wird bestimmt schwer werden.


    Danke für deine Antwort

  • @area58653: warum immer diese GB-Diskussion?! o2 hat nicht gesagt, dass es am Volumen liegt. Kann ja auch ganz was anderes sein, wie keine rechtzeitige Bezahlung der monatlichen Rechnung (ständige Mahnungen) oder gewerbliche Nutzung, obwohl Privatkunde.


    Wir wissen es NICHT. KEINER aus dem TT-Forum hat sich gemeldet.


    Packen wir die Glaskugel wieder in den Schrank.


    Bei Kunden die regelmässig keine ausreichende Kontodeckung hatten so das es ständig zu Rücklastschriften gekommen wäre das Ablehnen einer VVL in der Tat legitim, auch wenn o2 wie auch andere Provider an den Rücklastschriften wahrscheinlich ganz ordentlich verdient. Aber das scheint es ja nicht zu sein, denn dann wären nicht nur Unlimited Flatrates betroffen sondern auch o2 Freem M 20GB und sowas.

  • Diese Vermutung hab ich auch, die Frage ist auch, was passiert mit dem Kombivorteil nach den 24 Monaten. Ob man den wieder eingebucht bekommt? Wird bestimmt schwer werden.


    Danke für deine Antwort

    Es geht um Fakten, nicht um Vermutungen. Man bekommt nach 24 Monaten nur dann einen Kombivorteil eingebucht, wenn man den betreffenden Tarif aktiv in einen Kombivorteilsnehmer-Tarif verlängert über die Hotline oder einen Shop. Online im Selfcare wird diese Art von VVL nicht angeboten. Natürlich müssen zudem die Gegebenheiten für den Erhalt des Kombivorteils passen, also ein geeigneter Kombivorteils-Gebertarif vorhanden sein.


    Aber warum Gedanken machen über ungelegte Eier. Genauso gut kann man in 24 Monaten wieder mit pi mal Daumen 37,50€ verlängern, ganz ohne Kombivorteil. Weiterer Vorteil einer VVL deines Unlimited Tarifs mit 37,50€ GG-Rabatt: Der Tarif ist danach automatisch auch Kombivorteilsgeber-Tarif.

    Frank Peetz
    Georg-Masel-Str. 24 ~ 95463 Bindlach
    Tel.: 0171-9908089 (Verbindungskosten zu dt. Mobilfunkrufnummer)
    www.vodafrank.de | info@vodafrank.de (aktuell KEIN Email-Support)

  • Aber es gibt eben keinerlei Verordnung die vorschreibt, zu welchem Preis das wie lange zu realisieren ist. Pech für die Kuh Elsa wenn der Stall brennt.


    Eine Verordnung ist nicht erforderlich.


    Die Bundesagentur legt die Grundsätze für den 'erschwinglichen Preis' der Grunderversorgung fest und veröffentlicht die Grundsätze dafür (§157 TKG).

    Diese Veröffentlichung ist erfolgt:


    https://www.bundesnetzagentur.…etzeErschwinglichkeit.pdf


    TLDR: Der Preis muss sich orientieren am bundesweiten Durchschnitt des Preises für ein Produktes im Festnetz, dass die Anforderungen der Gründerversorgung erfüllt, aber nicht wesentlich übertrifft. Stellen Sie sich den durchschnittlichen Preis für DSL 16000 vor.


    Mobilfunk Tarife als Ersatz müssen nicht unbegrenzt sein, dürfen aber (mit festnetztypischer Nutzung und inkl. entsprechend Volumen!) nicht wesentlich teurer sein als DSL 16000.


    Zum Beispiel Starlink für 130 Euro im Monat (Kosten für unüblich hohen Stromverbrauch muss man laut den Grundsätzen ausdrücklich mitrechnen!), wäre eindeutig zu teuer.


    Das Recht, dass die Bundesnetzagentur ein Unternehmen zur Grunderversorgung verpflichtet, besteht immer dann und so lange, wie man auf dem freien Markt kein geeignetes Produkt zum 'erschwinglichen Preis' bekommen kann.

    Dieses Recht besteht ausdrücklich auch, wenn zu befürchten ist, dass die Versorgung wegfällt (ZB Kündigung durch Anbieter).


    Das TKG legt Fristen zur Erfüllung der Grunderversorgung fest.

  • Allerdings muss man sich in München derweil schon die Frage gefallen lassen, warum man unlimitierte Mobilfunktarife für bereits ab 20€ monatliche Grundgebühr (z.B. dem Tarif "my Data for Spot Unlimited Kombi") anbietet, wenn man dann nach 2 Jahren dessen vertragsgemäße Nutzung an einem oder mehreren vereinbarten Standorten in immerhin 3200 Einzelfällen wirtschaftlich nicht vertragen kann. Letztlich kann das entsprechende Argument für eine offenbar nicht mehr gegebene Kostendeckung ja nur in einer in der Zwischenzeit stark angestiegenen Kostensituation (Strom, Wartung, Betrieb, Umbau, Neubau, Erweiterung, etc.).

    Warum so denken? Kleines Gedankenexperiment: Was ist wenn der eine/zwei Nutzer eben 80-90% der Zelle beanspruchen? Warum sollte o2 wegen ~50€ Umsatz im Monat die Zelle aufrüsten und dem einen HeavyUser noch einen Gefallen tun? Wirst in los, danken es dir vllt. 20 andere User ;)

    Nur, weil sich niemand hier outet, heißt das ja nicht, dass es keinen TT-Leser trotzdem getroffen hat. Nicht jede(r) macht öffentlich, wie lange die tägliche Morgentoilette dauert (Achtung - ein joke!) ;)

    Da wäre ich mir nicht so sicher... insbesondere in der Anonymität. Bei Heise hat der Artikel inzwischen 460 ommentare - aber beim Überfliegen finde ich keinen, wo jemand sagt: ja, ich war betroffen. Trotz der großen Reichweite von Heise.de

    Bei Golem wie gesagt war einer....mehr nicht. Ich denke, da ist eine sehr spezielle Klientel gekündigt worden, ggf. hat es noch ein paar normale USer erwischt


    Ansonsten: Viel Spekulation, keiner weiß was,... :-D

    Diese Intransparenz ist schon kein tragbarer Zustand. Jeder mit einem Vertrag der aus der 24 Monatsbindung ist bzw. monatlich beidseitig kündbar ist, ist ein schwebendes Etwas. Das ist kein Zustand.

    Kannst ja aktiv 2 Jahre verlängern, dann bist fein raus...

    Da sieht man aber auch, dass Verbraucherschutz im Sinne von Unternehmen sein kann :-D

  • Verstehe ich nicht. Wir brauchen keine Policy, weil schon jetzt bei mehr Verkehr zwangsläufig geteilt wird. Die angegebene Max Geschwindigkeiten erreicht man niemals konstant (nicht annähernd) und wird auch nicht bevorzugt behandelt. Sehe ich sehr gut an meinem Tarif, wo die maximal möglichen 100mbit/s eher die Ausnahme sind und ich eher so bei 10-15 lande oder etwas häufiger bei 25-30. In der gleichen Zelle wohlgemerkt. Die Max meines Tarifs erhalte ich nur bei Vollmond, wenn die Sterne günstig stehen und die Planeten eine bestimmte Konstellation haben.

    Was ich damit sagen will: wenn verfügbar, gibt's die ganze Bandbreite, wenn nicht, wird geteilt und immer weiter reduziert. Wozu dann also eine Policy?

  • Die Max meines Tarifs erhalte ich nur bei Vollmond, wenn die Sterne günstig stehen und die Planeten eine bestimmte Konstellation haben.

    Was ich damit sagen will: wenn verfügbar, gibt's die ganze Bandbreite, wenn nicht, wird geteilt und immer weiter reduziert. Wozu dann also eine Policy?

    Du vergisst die verdammte Luftfeuchtigkeit von max. 17,5%

  • Bei meinem Unlimited Max habe ich oft nur 8 MB/s im Download. Stört mich nicht ich kann ja gut surfen mit der Geschwindigkeit.

    Immer noch das iPhone XS 64 GB Silber

    O2 Free Unlimited Max

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