Wegfall Nebenkostenprivileg Kabelanschlüsse: Aktion erforderlich?

  • Für Leute, die sowieso massige (Privat-) Fernsehkanalauswahl schätzen und dann am besten noch über den Kabelanschluss einen sehr günstigen Internettarif bekommen, ist es natürlich vorteilhaft, wenn alle zwangsweise zahlen müssen und der Anbieter (Vodafone) deswegen so vergleichsweise günstige Angebote macht. Für Vodafone ist es noch vorteilhafter, da sie garantierte feste Einnahmen haben.


    Für Leute, die das nicht nutzen, sind es einfach Kosten für nichts, rausgeschmissenes Geld. Ich kenne einige Leute, die einen Kabelanschluss zahlen müssen, aber gar nicht (lineares) Fernsehen schauen und Internet über DSL haben.

  • Für Leute, die das nicht nutzen, sind es einfach Kosten für nichts, rausgeschmissenes Geld. Ich kenne einige Leute, die einen Kabelanschluss zahlen müssen, aber gar nicht (lineares) Fernsehen schauen und Internet über DSL haben.

    Ich bin so einer. TV interessiert mich seit Jahren kaum noch, und um Internet übers TV-Kabel nutzen zu können müsste man erst mal die Koaxkabel aus den 80er-Jahren austauschen. In einen solchen Aufwand und Kosten werde ich mich hier nicht stürzen, und als Mieter schon mal gleich gar nicht. Also nutze ich DSL. Zahlen muss ich das Kabel-TV dennoch.

  • Das Problem ist, dass man m.W. den Kabelanschluß trotzdem zahlen muss. Es sei denn mal lässt die Anschlußdose verplomben. Die Grundversorgung muss ja bleiben, solange der Mieter nicht verplomben lässt und dadurch auf die Grundversorgung verzichtet.

    Wenn die Kuh schon im Brunnen liegt, ist es unsinnig noch einen Deckel draufzumachen.


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    öffne Deinen Geist und Du wirst sie verstehen.

  • und um Internet übers TV-Kabel nutzen zu können müsste man erst mal die Koaxkabel aus den 80er-Jahren austauschen

    Nein, muss man nicht. Das funktioniert auch über das vorhandene Kabel. Nur die alte Anschlußdose muss durch eine Multimedia-Dose ersetzt werden. Mal davon abgesehen, dass das Kabel ein Shared-Medium ist, also je mehr über ein Stammkabel ins Internet gehen, umso geringer ist die Bandbreite je Nutzer.

    Wenn die Kuh schon im Brunnen liegt, ist es unsinnig noch einen Deckel draufzumachen.


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  • Nein, muss man nicht. Das funktioniert auch über das vorhandene Kabel. Nur die alte Anschlußdose muss durch eine Multimedia-Dose ersetzt werden. Mal davon abgesehen, dass das Kabel ein Shared-Medium ist, also je mehr über ein Stammkabel ins Internet gehen, umso geringer ist die Bandbreite je Nutzer.

    Im zweiten OG ist, zu Zeiten als das noch unter dem Namen "Kabel Deutschland" vermarktet wurde, eine Familie eingezogen, die ihr Kabelmodem an die bestehende Verkabelung angeschlossen hat. Es funktionierte nicht. Für diese Familie wurde dann ein neues Kabel aus dem Keller, außen an der Hauswand hoch gezogen. Danach ging es erst. Die Info die ich damals bekam war, dass die bestehenden alten Koaxkabel nicht gut genug abgeschirmt wären.

  • Nein, muss man nicht. Das funktioniert auch über das vorhandene Kabel. Nur die alte Anschlußdose muss durch eine Multimedia-Dose ersetzt werden. Mal davon abgesehen, dass das Kabel ein Shared-Medium ist, also je mehr über ein Stammkabel ins Internet gehen, umso geringer ist die Bandbreite je Nutzer.

    Soweit mir bekannt fehlt in alten Installationen der Rückkanal. Man muss ja im Gegensatz zum TV der Gegenstelle sagen können, welche Internet-Adresse aufgerufen werden soll. Allerdings mag es durchaus sein, dass die meisten Kabelanbieter ihr Netz schon lange umgebaut haben. Aber tatsächlich alle und überall?

  • Ein Bekannter zahlt offenbar 4,90 Euro an Vodafone, damit er auch Private in HD bekommt. Den Grundpreis zahlt er über die Nebenkosten. Die WEG hat jedoch zum 31.12.2023 den Vertrag mit Vodafone gekündigt.

    Vor dem Fragen - bei https://www.prepaid-wiki.de nachschlagen!


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  • Die WEG hat jedoch zum 31.12.2023 den Vertrag mit Vodafone gekündigt.

    Nun, wie ist dann diese Rahmenvereinbarung zu verstehen die mir angezeigt wird? Ein Vertrag besteht weiterhin, aber jeder muss dann selbständig diesen Connec t Start abschließen? Und der Preis von diesem Tarif hängt von den Rahmenvereinbarungen, die VF abgeschlossen hat, daher schwankt der Preis so sehr?

  • Derzeit wird ihm auch kein Preis vorgestellt. Es heißt, dass der Vertrag derzeit noch mit dem Vermieter läuft.

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  • Ich bin so einer. TV interessiert mich seit Jahren kaum noch, und um Internet übers TV-Kabel nutzen zu können müsste man erst mal die Koaxkabel aus den 80er-Jahren austauschen. In einen solchen Aufwand und Kosten werde ich mich hier nicht stürzen, und als Mieter schon mal gleich gar nicht. Also nutze ich DSL. Zahlen muss ich das Kabel-TV dennoch.

    Nun....als bisher noch Nutznießer des Kabel.TV und der Internetgrundversorgung mit 6000er Speed über das Nebenkostenprivileg für unter 2,50 Euro monatlich sehe ich das anders.


    Du hast eine Wohnung besichtigt. Spätestens bei Abschluss des Mietvertrages wusstest Du, das in den Nebenkosten das TV.Kabel enthalten ist und hast den Vetrag abgeschlossen.


    Hinterher zu sagen, diesen einen Teil will ich aber ( so ) nicht....den benutze ich nicht.


    Da könnte ich genauso sagen...meine ( grosse Wohn- ) Küche....davon nutze ich nur 1/3 - weil das so ist will ich jetzt auf den Qm Anteil der Küche ( zumindest ) keine Nebenkosten mehr zahlen. Eigentlich will ich sogar keine Miete mehr für den ungenutzten Teil der Küche zahlen - aber hier gehts ja erstmal nur um Nebenkosten.


    Nun, ich kann mir natürlich eine andere Wohnung suchen, aber nach den gestiegenen Nettomieten in den Jahren seit ich hier wohne.....findet man natürlich nichts mehr in dieser Preisklasse.


    Gehe ich deshalb vor Gericht ?


    Ausserdem..,..Ich bin ja im Winterhalbjahr immer zum überwintern in Asien....ich brauche keine Heizung. Warum wird für die gesamten Heizkosten ein Anteil Auf die Qm meiner Wohnung umgelegt....und der Kosten fürs heizen nur teilweise nach dem Verbrauch berechnet ?


    Die Kläger wegen dem Nebenkostenprivileg haben genau das gemacht und sind damit auch noch durchgekommen. Sie haben einen Teil der Nebenkosten für ungültig erklären lassen, weil es Kläger gab die (Nebenkosten-)Anteil nicht genutzt hatten.


    Dabei sind die Nebenkosten für das TV Kabel im Gegensatz zu den durchschnittlichen Heizkosten pro Jahr vermutlich eher ...Peanuts.... !


    Wie schon mal gesagt.....1,95 Euro netto monatlich, also brutto unter 2,50 Euro im Monat und aufs Jahr gerechnet unter 30 Euro.....Bei unserer Wohnungsbaugenossenschaft.....Wobei es hier ja auch andere gibt die von höheren Preisen berichtet haben.


    Nunja....beim TüV, auf hoher See und vor einem deutschen Gericht ist man immer ein bisschen in Gottes Hand !


    Ein Gericht hätte meiner Meinung nach eigentlich sagen können. Wenn sich ihre Lebensumstände geändert haben und sie das ( TV-Kabel ) nicht mehr nutzen, dann suchen Sie sich doch einfach eine andere Wohnung ohne TV-Kabel.


    In dieser Hausgemeinschaft liegt ein TV Kabel und das muss bezahlt werden.


    In anderen Hausgemeinschaften hängt eine Gemeinschafts.Sat.Antenne.....auch diese muss gewartet werden und kosten für den Strom vom Antennensignalverstärker fallen auch monatlich an.


    Als nächstes wird dann vermutlich dort geklagt werden, weil jemand der Meinung ist, das er ja kein Fernsehen über die Gemeinschafts.Sat.Antenne schaut und deshalb werde für die Stromkosten noch für die Wartung der Anlage aufkommen will.

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