Du meinst eine Erhöhung muss aktiv bestätigt und nicht durch passives Schweigen gebucht werden?
Nein. Kern des §315 BGB ist, dass bei Dauerschuldverhältnissen Kostensteigerungen weitergegeben werden können, Kostensenkungen weitergegeben werden müssen. Diesen Passus hat o2 aber lt. des Artikels entfernt, ohne auf Laufzeitverträge zu gehen. Die Frage ist, ob das §315 BGB aushebelt oder nur deklaratorisch war und §315 BGB sowieso gilt, weil eben Gesetz.