Empfängerüberprüfung ab Oktober 2025

  • na ein Zahlendreher wird gemeint sein.
    Ich denke zwar das es ne Prüfziffer gibt aber theoretisch könnte man sicherlich trotzdem Zahlen versehentlich so verdrehen das es doch wieder ok ist, nur halt an jemand anderen geht.

    Nein, kann man nicht versehentlich... Dafür ist ist ja die Prüfziffer da (zweistellig)

    Mit Grüßen ...

  • Man könnte versuchen, eine solche Falschschreibung zu erreichen, dass die resultierende Prüfsumme wieder dieselbe ist. Aber durch die Art der Prüfsummenbildung kann ein einzelnder Zahlendreher nie eine neue korrekte IBAN bilden. Eine beliebige Änderung von zwei (oder mehr) Ziffern könnte zwar zu einem nicht erkennbaren Vertipper führen, aber das System ist so geschickt ausgelegt, dass die allermeisten unbeabsichtigten menschlichen Vertipper eben zu einer neuen Prüfsumme führen würden.


    Ich mag das IBAN-System, man braucht eigentlich nur grob über die Nummer schauen, guckt dass die Prüfsumme korrekt eingetragen ist, und dann klappt das schon – oder schlägt direkt fehl.

    Software-Entwickler und Wanzenjäger – Samsung A40 – früher hier mal Seniorprofi gewesen

  • Richtig ein Zahlendreher ist unwahrscheinlich, da die Prüfziffer das unterbindet. Theoretisch kann das auch möglich sein, dann sollte man Lotto spielen, den das ist verschwindend gering.

    Beim Empfängernamen prüfen ist da mehr Pptential. Wenn da jede Buchung geprüft wird dann ist mit Sicherheit eine gute Quote an Buchungen die nicht rausgehen oder zurückkommen würden.

    Ich bin gespannt auf den Oktober.

  • Der Vorteil an der Prüfung liegt darin zu wissen, ob der beabsichtigte Empfänger auch der reale Empfänger ist.


    Gerade eBay-Betrügereien würde es erschweren, wobei hier mittlerweile viel (alles?) über deren Bezahlservice läuft. Früher genügte dann aber ein gehackter Account und man sollte dann den Betrag an ein anderes Konto überweisen. Damit es nicht auffällig rüberkommt wurde dann halt gesagt. Kontoinhaber: realer, korrekter Name. IBAN allerdings dann von einem komplett anderen, oft auch ohne dessen Kenntnis. Und solche Dreiecksgeschichten werden hier eben deutlichst erschwert.


    Oder z.B. eBay-Kleinanzeigen, die professionell aussehen sollen, einen andere Firma quasi klonen aber dann einfach eine abweichende IBAN angegeben dürften auch bei nicht wenigen Leuten zum Erfolg führen. Das wird hier deutlichst erschwert. Gut so!

  • Empfängerprüfung

    Die Postings haben jetzt hier einen extra Thread.

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  • Es gibt ja noch viel mehr Szenarien. Ebay etc. ist nur eins.

    Zum Beispiel mein Konto ist gesperrt, ich gebe die Iban einer Bekannten an. Dann erfolgt von wem auch immer eine Überweisung mit der Iban der Bekannten und meinem Namen - sollte dann abgelehnt werden.


    Auch Leute die Pfändungen haben und dann Geld auf Dritte überweisen lassen... etc pp.


    Sollte dann erst einmal alles zurückgehen wenn man wirklich auf alles schaut. Ob ein Tipfehler beim Empfängernamen reicht kann ich nicht beurteilen.

  • Hab mir das so erklären lassen das es eine Live Prüfung ist = du gibst z.B. Vor- und Nachnamen nicht korrekt an, also Lieschen Müller statt Axel Frischmilch - wird sofort abgelehnt.
    Du kannst nun entscheiden ob du trotzdem überweisen willst.

    Es gibt auch noch irgend ne nZwischenschritt den ich nicht verstanden habe = kleine Fehler kann man automatisiert akzeptieren.
    Also Lisa Müller statt Lieschen Müller könnte man automatisch akzeptieren.

    Dieser Eintrag wurde 624 mal editiert, zum letzten mal um 11:24 Uhr

  • Eine Regelung, die früher schon für Papierüberweisungen galt, im Rahmen der Einführung von SEPA aber aufgehoben wurde.

    Ja, sehr witzig, erst abgeschafft, und jetzt kommt es wieder.


    Früher wurde das aber afaik in der Praxis kaum überprüft. Man konnte das zu seinen Gunsten ausnutzen: Falschen Empfängernamen eintragen. Wenn es dann ein Problem gab konnte man das Geld von der Bank zurückfordern weil sie ihrer Prüfpflicht nicht nachgekommen ist.

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