​Der allgemeine 0179 Thread

  • Eine Zwangsaktivierung nach 21 Tagen kommt denke ich nicht, sonst wäre die Karte nicht registriert wie gesetzlich vorgeschrieben.

    Im Postpaid-Thread oder wo gibts ausgedehnte Diskussionen dazu. Und der Unterschied bei Postpaid ist nur, dass nicht unbedingt ein Ausweis o.Ä. vorgelegt werden muss. Die neuen SIMs bei Vodafone nach Portierung werden auch zwangsaktiviert, und auch meine ursprüngliche SIM bei Otelo war bei Ankunft aktiv, ebenso bei 1&1.


    Die Pflicht ist auch weder an die Karte noch an den Vertrag geknüpft, sondern an die Vergabe der Rufnummer. Sie entsteht also auch nach Reinportierung auf eine bestehende SIM-Karte sowie bei Neuvergabe einer Rufnummer nach Rausportierung.


    Es reicht halt, wenn die verifizierten Daten bereits vorliegen. Allerdings müssten sie an sich halbwegs aktuell sein. Soweit sie es regeln darf (wenn es über Dienstleister wie die Post gelaufen ist und nicht eID war), reicht der BNetzA auf jeden Fall, dass die Gültigkeit des vorgelegten Ausweis noch nicht abgelaufen ist. Sonst konkretisiert sie nicht, was eine »angemessene Aktualitätsprüfung« ist.

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