ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von eisi
Wärst du denn mit einem Wertausgleich zufrieden?
Wäre warscheinlich das einfachste...
"Eigentlich" müsstest du doch (IMHO) das Gerät erst zu ihm zurücksenden, er schaut nach ob die Fehrler tatsächlich vorhanden sind (was wohl unbestreibar ist) und überweist dir dann das Geld zurück. - Stichwort "Käufer tritt in Vorleistung" (auch bei der Rückabwicklung).
Nur:
Mir wäre das ganze (dir bestimmt auch...) viel zu heikel, nacher ganz ohne alles da zu stehen!
Wie läuft das jetz über paypal?
Kommen die dir nicht mit so einer ominösen Gutachtengeschichte?
So wie man hier immer liest kann man auf deren (wirkliche) Hilfe ja pfeifen...
..wobei ich nicht verstehen kann: Ich kaufe etwas mit einer zugesicherten Eigenschaft. Hat es diese nicht, gebe ich diese zurück. Denn wenn einer schon bei diesen simplen Sachen so arlistig täuscht, gibts bestimmt oder wahrscheinlich noch andere zu erwartende Probleme. Bei gebrauchter Ware, vorallem Elektronik, wohl das Sinnvollste.
Die Logik "Käufer tritt in Vorleistung" kann ich nicht ganz folgen. Wenn es schon ein Problem gibt, gebe ich das einzigste was ich in Hand habe doch nicht wieder weg. Ich würde die Logik folgen, Geld kommt immer zuerst ![]()
Abschließend: Ich würde das Teil zurückgehen lassen. Punkt.
Gruss
Horst