ZitatOriginal geschrieben von NoTeen
Im Übrigen sind die Zeiten vorbei, in denen nach KVA abgerechnet wurde. Seit 2005 (?) rechnen die Versicherer nur noch die tatsächlich angefallenen Reparaturkosten ab. Sich einen Scheck über zweitausend Öre geben zu lassen und dann die Stoßstange selber mit Tipp-Ex überpinseln - ist nicht mehr.
Stimmt definitiv nicht, ´nen Arbeitskollege von mir hat dieses Jahr definitiv noch eine Erstattung auf Basis KVA abgerechnet und hat es dann günstiger reparieren lassen.
Ich vermute du meinst, dass man bei Vorlage eines KVA die Umsatzsteuer nicht mehr erstattet bekommt, sondern nur den Netto-Betrag, da man die USt ja auch nicht zahlt.