Unfall beim Ausparken - Frage bezüglich Schuld

  • Zitat

    Original geschrieben von NoTeen


    Im Übrigen sind die Zeiten vorbei, in denen nach KVA abgerechnet wurde. Seit 2005 (?) rechnen die Versicherer nur noch die tatsächlich angefallenen Reparaturkosten ab. Sich einen Scheck über zweitausend Öre geben zu lassen und dann die Stoßstange selber mit Tipp-Ex überpinseln - ist nicht mehr.


    Stimmt definitiv nicht, ´nen Arbeitskollege von mir hat dieses Jahr definitiv noch eine Erstattung auf Basis KVA abgerechnet und hat es dann günstiger reparieren lassen.


    Ich vermute du meinst, dass man bei Vorlage eines KVA die Umsatzsteuer nicht mehr erstattet bekommt, sondern nur den Netto-Betrag, da man die USt ja auch nicht zahlt.

  • Zitat

    Original geschrieben von Trialer
    Kannst Du das belegen? Wäre mir neu dass das gesetzlich vorgeschriebene Wahlrecht abgeschafft worden ist.


    Trotz Google-Recherche kan ich dafür leider keine Belege liefern. Die Angaben, die Google ausspuckt, beziehen sich auch tatsächlich lediglich auf die "130%-Regelung", also Schäden, die den Zeitwert des Fahrzeugs übersteigen.


    Es scheint, als hätte ich da etwas durcheinandergebracht. Ich revidiere also vorläufig meine Aussage diesbezüglich und interessiere mich nicht mehr für mein Geschwätz von vorhin :D


    Unsere Forenanwälte - so sich denn einer von ihnen hierher verirrt - wissen es aber sicher ganz genau.


    cu


    NoTeen

  • Steht doch alles schön im Gesetz: Gem. § 249 II BGB kann bei einer Sachbeschädigung statt Naturalrestitution auch Kompensation in Geld verlangt werden, wobei die USt. nur zu ersetzen ist, wenn und soweit sie angefallen ist.


    Der KVA ist ja nur ein Mittel zur Schadensbezifferung. Ob die HPV das ausreichen lässt, steht in ihrem Ermessen. Sie könnten natürlich auch ein Gutachten über die Höhe des Schadens verlangen. Das wäre aber zumindest bei Kleinschäden kontraproduktiv, da die Gutachterkosten ebenfalls Schadensposten sind und somit von ihr zu bezahlen sind.


    Gerade bei Kleinschäden übersteigen diese Kosten dann gerne die eigentliche Schadenshöhe. Der Unfallgegner würde bei einem solchen Bagatellschaden (IIRC ist die Grenze nach der Rspr. früher 700€, neuerdings auch erst 1.000€) auch gegen sein Schadenminderungsobliegenheit verstoßen, würde er ein Gutachten von sich aus in Auftrag geben.


    BTW: Evtl. sind die "Nupsies" in der Stoßstange auch nur Dummies und es steckt gar keine PDC dahinter, gibt es bei manchen Herstellern wohl zwecks einfacherer Nachrüstbarkeit. Also aufpassen, dass der Unfallgegner sich nicht nach dem Unfall erstmals über PDC freuen darf.


    Bei neueren Audis steckt in der hinteren Stoßstange auch noch der DCF77 Empfänger für die Borduhr und bei manchen Teile des Navis. Das kann dann richtig teuer werden...

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Ich denke mal, daß jemand der nicht im KFZ-Gewerbe arbeitet wohl kaum den wirklichen Schaden einschätzen kann - da wird vieles leicht unterschätzt. So gesehen verdient die Aussage

    Zitat

    Ich würde einfach mal 100,- EUR anbieten.

    eigentlich eine Ohrfeige...


    Darum Schäden immer der Versicherung und immer den Grünen melden - sicher ist sicher. Und man bekommt auch immer von der Versicherung einen Brief mit dem Wahlrecht, den Schaden doch noch zu übernehmen um eine Rückstufung zu vermeiden.


    Zum Schaden selber - ich kann verstehen, daß nicht alle Leute so wie z.B. ich vor der Abfahrt um's Auto gehen und es auf (Vandalismus-) Schäden zu überprüfen, aber in die beiden Spiegel links und rechts zu schauen ist bevor man rückwärts losfährt sollte doch eigentlich selbstverständlich sein. Und die A-Klasse ist kein kleines (und vor allem kein niedriges) Auto welches man so einfach übersieht... es müsste doch sofort auffallen, daß nebenan ein Fahrzeug in geringen Abstand parkt und man so Vorsicht walten lassen muss. :rolleyes:


    Ach ja, ich würde mein Nummernschild unkenntlich machen... ;)

    Früher konnte man Drachen töten und durfte dann eine Jungfrau heiraten -
    heute gibt's keine mehr und man muss den Drachen heiraten :-(

  • Ich hatte letzten Winter einen ähnlichen Fall - allerdings stand ich auf der anderen Seite: Auto war in Einbahnstraße, die nicht geräumt war geparkt. Es hatten sich extreme Spurrillen gebildet und die haben den 1er unweigerlich zu meinem Auto geführt. Er hat wirklich nur leicht vorne links den Kotflügel und die Stoßstange "geküsst". Keine sichtbaren Dellen, sondern "nur" Lackbeschädigungen.


    Zu dem Zeitpunkt hatte ich absolut keine Zeit, mich darum zu kümmern, weshalb ich den Wagen bei der Vertragswerkstatt ablieferte. Die haben alles mit der gegnerischen Versicherung abgewickelt (Unfallgegner war ein Firmenfahrzeug). Bei der Abholung habe ich mir mal die Rechnung angesehen - mit knapp über 1000,-€ war sie fast 1/3 des Gesamtwertes des Wagens. Gesamte Stoßstange und Kotflügel wurden lackiert. Sogar die popelige Plastik Radkappe wurde erneuert. Nutzungsausfall (3 Tage) wurde mir auch noch erstattet. Und das war ein Honda - kein Benz.


    Eigentlich erschreckend, was da abkassiert wird. Wenn ich mehr Zeit gehabt hätte und das ein Privatwagen, hätte ich das ganze sicherlich anders geregelt bzw. gefragt, wie er es handhaben will. Mit Smart Repair hätte das ganze sicherlich keine 250,-€ + Märchensteuer gekostet.

    Zitat

    Original geschrieben von Goodzilla
    Ach ja, ich würde mein Nummernschild unkenntlich machen... ;)

    Würde ich auch... aber Smarts in der Farbe mit TT Nummernschildverstärker dürften auch in München recht selten sein. :D

    Um wirklich Erfolg im Leben haben zu können, muß man 2 Regeln stets befolgen:


    1. Erzähl nicht alles, was du weißt.

  • Zitat

    Original geschrieben von Lord EX
    Naja, die Stelle wo der Schaden entschanden ist, lag auf meiner Parkfläche, auf die er sich ja mitgestellt hat.


    Boa, sorry.
    Gehts noch?!
    Nene, alleine für diese Aussage solltest du dich arm zahlen.....


    Mensch, DU bist gefahren und hast IHM die Karre zerhauen! Warum jetzt dieses Unrechtsbewusstsein, zumal er ganz klar stand?!

  • Zitat

    Original geschrieben von Lord EX
      Flash: Nein, das natürlich nicht, aber hätte er korrekt geparkt, hätte ich sein Auto nichtmal berührt. Von daher bin ich schon der Meinung, dass er zum Teil selbst schuld ist.


    Sorry für den Doppelpost, aber jetzt kommts mir doppelt hoch!
    Dann übersetze ichs mal mit deinen Worten:
    "Wärst DU an diesem Tag garnicht erst gefahren, wäre nichts passiert!"
    also doch deine Schuld.... (Habs dir ja gerade mit DEINER Logik erklärt)


    Ergo, am besten Führerschein bei dir weg! Weil wer nicht fahren darf, kann auch keine Unfälle machen.... (deine Logik).


    Ps:
    Anderes Beispiel:
    Ich trete dir auf deinen Fuß, aber du bist es schuld, weil du da so blöd gestanden hast....

  • Drücken wir es mal krasser aus, Radelfahrer fährt auf Gehweg (was er nicht darf, kein kleines Kind mehr), ich fahr den Ellenbogen bewußt aus, Ellenbogencheck ins Gesicht, wer hat Schuld.


    Mir gehts nicht darum dass er geparkt hat, sondern dass er nicht korrekt geparkt hat. Naja ich hab mich auf jeden Fall mittlerweile damit abgefunden...



    Edit:
    OnRoP: Wie war das kotzen?

    my phone: iPhone SE
    "Wenn ich übers Wasser laufe, dann sagen meine Kritiker, nicht mal schwimmen kann er."

  • Im übrigen ist es immer wieder interessant, wenn der Werkstattinhaber fragt: "Ist das ihr Schaden oder zahlt das eine Versicherung?". Da kommen unter Umstände zwei unterschiedliche Beträge raus.

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