Congstar Prepaid Thread

  • Könnten vielleicht häufige Drittanbieterzahlungen oder 0900-Nummern womöglich unter Verwendung von Bonusguthaben zu dieser negativen Bonitätseinschätzung beigetragen haben? Das ist so ein Punkt, wo der Spass für die Betreiber aufhört und mit Konsequenzen zu rechnen ist. So weit ich mich errinnere hat sensemunne Drittanbieterzahlungen häufiger erwähnt.

  • Habe zwar häufig Drittanbieter Zahlungen genutzt,aber immer mit von mir selbst aufgeladenem Guthaben.


    Bei der Telekom hat mir die Fachabteilung in dem Zusammenhang Mal gesagt das es denen vollkommen egal ist bei Prepaid wie viele Zahlungen man macht,da man ja selber auflädt.


    Congstar hat eine wöchentliche Sperre von knapp 100 Euro pro Woche für Drittanbieter Zahlungen automatisch drin,von daher kann es schon sein das die es stört.


    Da kann ich nur Original o2 Prepaid und Original Telekom Prepaid lobend erwähnen,denn denen ist es wie gesagt egal (bei o2 muss man dafür nur etwas länger Kunde sein).


    Und die Bonitäts Sache ist bei Congstar eh sehr dubios,denn habe Laufzeit Verträge bei der Telekom und auch bei o2 seit Jahren und nie Probleme gehabt.

  • Hier im Forum gibts je genügend "Klagen" über Probleme mit Kaufland-Mobil (Telekom-Netz) beispielsweise.

    Aber nichts mit dem hier vergleichbaren. Auch werden bei Kaufland dem Kunden nicht Tage seines gebuchten Tarifs weggenommen.

  • Vielleicht noch eine rechtliche Anmerkung meinerseits zu der nicht aktivierbaren Congstar Prepaid Sim (bin aber selber kein Jurist):
    Durch den Kauf des Starterpakets kommt ja kein Vertrag mit congstar zu stande: Da Vertragsfreiheit besteht, kann congstar neue Abschlüsse für wen auch immer ablehnen (und muss wohl keinen Grund angeben).

    Aus rechtlicher Sicht müsste der Kunde das Starterpaket also dort wieder zurückgeben, wo er es erhalten hat (gegen Erstattung des Kaufpreises nach Vorlage Kassenzettel).


    Die Kündigung der vielen Karten im Telekom-Netz durch den betroffenen Kunden ist natürlich nachvollziehbar: Will man die Telekom aber "ärgern" (sofern zutreffend), so sollte man die Karten eher umsatzlos auslaufen lassen (Startguthaben natürlich verbrauchen), eingezahltes Guthaben sich auszahlen lassen und unbedingt die Nummern wegportieren. Ansonsten werden die Nummern ja wieder frei und die Telekom kann dadurch erhebliche Kosten sparen.

  • Aus rechtlicher Sicht müsste der Kunde das Starterpaket also dort wieder zurückgeben, wo er es erhalten hat (gegen Erstattung des Kaufpreises nach Vorlage Kassenzettel).

    Da man nach einer versuchten Registrierung das Starterpaket nicht im Originalzustand zurück geben kann, sollte die Erstattung von Congstar erfolgen, sonst bliebt am Ende der Handel auf dem Schaden sitzen, der am wenigsten für die abgelehnte Registrierung kann.

  • Die Kündigung der vielen Karten im Telekom-Netz durch den betroffenen Kunden ist natürlich nachvollziehbar: Will man die Telekom aber "ärgern" (sofern zutreffend), so sollte man die Karten eher umsatzlos auslaufen lassen (Startguthaben natürlich verbrauchen), eingezahltes Guthaben sich auszahlen lassen und unbedingt die Nummern wegportieren. Ansonsten werden die Nummern ja wieder frei und die Telekom kann dadurch erhebliche Kosten sparen.

    Ob man jetzt allerdings ein Computersystem "ärgern" kann, ist eine andere Frage. ;)

  • Ob man jetzt allerdings ein Computersystem "ärgern" kann, ist eine andere Frage. ;)

    Hat man doch in der Matrix gesehen 😄 ärgern ist vielleicht auch das falsche Wort, eher größtmöglichen Schaden oder kleinstmöglichen Umsatz

  • Hat man doch in der Matrix gesehen 😄 ärgern ist vielleicht auch das falsche Wort, eher größtmöglichen Schaden oder kleinstmöglichen Umsatz

    Da bin ich dann schon mal auf die Gesamtjahresbilanz 2022 gespannt, wird sich ja dort niederschlagen.:D

  • Da man nach einer versuchten Registrierung das Starterpaket nicht im Originalzustand zurück geben kann, sollte die Erstattung von Congstar erfolgen, sonst bliebt am Ende der Handel auf dem Schaden sitzen, der am wenigsten für die abgelehnte Registrierung kann.

    So sehe ich das auch.


    Wobei man da auch zusätzlich sagen muss dass die Händler eh eine Erstattung ablehnen,da die meisten das Rückgaberecht ausschließen bei Prepaid Starter Sets.


    Auf jeden Fall aber auch eine Unverschämtheit von Congstar zu sagen man könnte das Starter Set ja verschenken,da es ja wie gesagt nicht mehr funktioniert und die Starter Sets nutzlos sind,da nach Eingabe von PUK und Rufnummer sofort eine Fehlermeldung kommt,da Congstar die Starter Sets ungültig gemacht hat.

    Einmal editiert, zuletzt von sensemunne () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von sensemunne mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Ich würde schlicht einfach mal der BNetzA schreiben. Man hat es ja oft gelesen, dass danach eigentlich "unmögliches" ganz schnell erledigt wird, wenn das Ordnungsgeld ruft.

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