IOffenbar trennt sich die BAWAG nun konsequent von nicht profitablen Kund*innen.
Ja, sieht so aus, innen wie auch außen.
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IOffenbar trennt sich die BAWAG nun konsequent von nicht profitablen Kund*innen.
Ja, sieht so aus, innen wie auch außen.
Sie könnten ihre Profitabilität ja auch erhöhen, indem sie sich die Portokosten sparen und nicht immer Kreditangebote schicken, die ich gar nicht haben will.
Würden sie sicher gerne. Das Problem (generell bei Werbung) ist, zu identifizieren, wer empfänglich für Werbung ist und wer nicht.
'Von Henry Ford (1863-1947) wird folgendes Zitat überliefert: „Ich weiß, dass 50 Prozent meiner Werbung rausgeschmissenes Geld ist. Ich weiß nur nicht welche.“'
Unterm Strich wird es sich vermutlich dennoch lohnen.
Alles anzeigenIch nutze die Barclays Visa regelmäßig incl. Geldabhebungen, aber ohne Ratenzahlung und mit vollständiger Abbuchung (als Bestandskunde kostenlos).
Gestern kam nun folgende Mail:
"Hallo xxx, um unseren Kundinnen und Kunden dauerhaft attraktive und wettbewerbsfähige Produkte anbieten zu können, überprüfen wir unser Angebot regelmäßig. Daraus hat sich ergeben, dass wir Ihnen Ihre Barclays Visa in der bisherigen Form leider nicht weiter anbieten können.
Damit Sie weiterhin von den Vorteilen einer Barclays Kreditkarte profitieren, wechseln Sie schnell und einfach zum Barclays Platinum Double.
...
Falls der Wechsel nicht bis zum 02.10.2025 erfolgt, behalten wir uns vor, die Geschäftsbeziehung zu kündigen."
Ich finde diese Mail richtiggehend unverschämt. Salopp gesprochen fordert Barclays: Löhne 99€ pro Jahr oder mach dich vom Acker. ![]()
Es wird Zeit, sich einen Plan B zu überlegen, falls diese Kündigungen weiter um sich greifen. Proaktiv kündigen werde ich aber nicht, sondern die Karte so lange nutzen, wie es eben möglich ist.
Ich finde diese Mail richtiggehend unverschämt.
Wenn die Androhung der Kündigung zu dem angestrebten Zweck (Vertragswechsel) als verwerflich anzusehen ist, dann ist der Tatbestand der Nötigung gegeben (§240 StGB).
Ich finde es verwerflich. Bin kein Jurist, also steinigt mich nicht, wenn es dazu andere Rechtsauffassungen gibt.
Man muss bedenken, nicht jeder bekommt das "Gnadenangebot" auf das Paltinum Double zu wechseln. Ein guter Teil wird einfach so vor die Tür gesetzt. Es war auch zu erwarten. Die Bawag will Geld verdienen, und muss auch nen Kaufpreis refinanzieren. Dass dann Nutzungsprofile, wo kaum Einnahmen entstehen (die 0,3%), ansonsten der Kredit nicht zinspflichtig beansprucht wird, oder gar die 499 Euro-3-Monats-Kleinkredite ohne Zinsen.
Ich hab auch das Plantinum Double, aber eben weil ich auch die Versicherungen nutze. Wer die halt nicht braucht, macht dann nen schlechten Deal.
Der Bundesgerichtshof hat folgende Rechtsauffassung für die Verwerflichkeit geurteilt:
ZitatVerwerflich i. S. von § 240 II StGB und damit rechtswidrig ist eine Verhaltensweise dann, wenn Gewaltanwendung oder Drohung zu dem beabsichtigten Zweck in einem auffallenden Missverhältnis stehen. Dabei muss das Missverhältnis derart auffällig sein, dass die Verhaltensweise als sozialethisch missbilligenswert anzusehen ist, d. h. von jedem verständigen Dritten als sozial unerträglich, als strafwürdiges Unrecht empfunden wird.
In Ermangelung der Gewaltandrohung oder gar Gewaltanwendung seitens der neuen Eigentümerin der Barclaycard…
Der Bundesgerichtshof hat folgende Rechtsauffassung für die Verwerflichkeit geurteilt:
In Ermangelung der Gewaltandrohung oder gar Gewaltanwendung seitens der neuen Eigentümerin der Barclaycard…
Gewalt ist laut Gesetzestext eigentlich nicht die Voraussetzung, nur Androhung eines empfindlichen Übels. Für manch einen wäre die Kündigung der Kreditkarte wohl so ein Übel. Aber gut, offenbar findet das Gericht so etwas nicht verwerflich.
Sauber fände ich dagegen die klassische Änderungskündigung, heißt, die Bank kündigt erst einmal und bietet aber den neuen Vertrag an. BAWAG droht lieber.
Die Bawag hat sich halt offensichtlich einfach den Kundenstamm angesehen. Einen Teil belässt man wie gehabt, einen Teil bietet man an auf das Premiumprodukt zu wechseln und auf einen letzten Teil verzichtet man einfach gleich ganz. Da ist keine Nötigung und auch keine Verwerflichkeit dabei, wenn Bawag halt nicht fortführen möchte gibts auch keine Änderungsküdigung, sondern nur den Hinweis.
Sauber fände ich dagegen die klassische Änderungskündigung, heißt, die Bank kündigt erst einmal und bietet aber den neuen Vertrag an. BAWAG droht lieber.
Bei einer Änderungskündigung wird die Kündigung des bisherigen Vertrags bereits ausgesprochen. In der oben zitierten Mail wird auch nicht "gedroht", sondern nur darauf hingewiesen, daß man sich eine Kündigung vorbehält. Es kann also genauso gut sein, daß eben doch nicht gekündigt wird.
Eine Kündigung der Kreditkarte ist sicherlich auch kein "empfindliches Übel", da man Kreditkarten zu unterschiedlichen Bedingungen an jeder Ecke bekommt...
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