Private oder Gesetzliche Krankenversicherung bei Neugeborenem

  • Zitat

    Original geschrieben von 31509
    evtl. wenn der Kleine bei der GKV ist sofort eine Zusatzversicherung abschliessen für mögliche stationäre Aufenthalte. Hier ist bspw. das übernachten eines Elternteils und die Versorgung mit drin - neben 1/2-Bettzimmer und Chefbehandlung. Kostet 3-5.-€/Monat - eine Nacht der Mama kostet ca. 100.- und ist gut für Kind und Mama. Das ein solcher Aufenthalt vorkommt ist meiner Erfahrung nach nicht unwahrscheinlich.


    Ansonsten würde ich die GKV bevorzugen - ich habe bislang noch keine Benachteiligung für die Kinder erlebt. Als Erwachsener hingegen: Aktue Rückenschmerzen - hm, in 3 Wochen hätten wir was frei... :flop:


    Ich denke so werdens wir auch machen. GKV mit Zusatzversicherung hört sicher erstmal am besten.


    Danke für die Tips!
    Viele Grüße
    Flo

  • Kann man sich das bei nicht-Verheirateten aussuchen, wo das Kind versichert wird? Ich dachte, das muß da automatisch bei der Mutter versichert werden.


    Ansonsten gilt doch das Prinzip, daß das Kind bei dem Elternteil versichert sein muß, welches mehr verdient.



    Freiwillig würde ich mein Kind aber nicht (mehr) in die PKV nehmen, eine einigermaßen gute Police (es gibt zwischen den einzelnen Anbietern riesige Unterschiede bei den Leistungen!) kostet im Monat gut und gerne 160 EUR.


    Und es gibt keine Aufnahmepflicht in der PKV (außer bei der Gesellschaft, bei welcher auch das Elternteil versichert ist).


    Der Vorteil der PKV ist natürlich, daß die so gut wie alles bezahlen.

  • An das Thema möchte ich mich jetzt auch mal anschließen. Wir erwarten im August auch Nachwuchs und überlegen auch, wie wir den kleinen versichern.
    Sie-> Gesetzlich
    Ich-> Privat


    Wie verhält es sich mit meiner Selbstbeteiligung? Wird die dann auf uns beide angerechnet?


    Und wie ist es mit Arbeitgeber/Arbeitnehmeranteil? Das wird im Normalfall doch 50/50 geteilt. Wenn sich aber dann mein Beitrag erhöht, übernimmt den Mehrbetrag zur Hälfte auch der Arbeitgeber?

    ˆ\_/
    .O.o
    This is Einkaufswagen. Copy Einkaufswagen into your signature to help him on his way to world domination.

  • Wäre hier jemand, der mit dem Thema bewandert ist, so nett, mir einmal (in Zahlen) aufzuzeigen, was eine gesetzliche KKV im Vergleich zu einer privaten KKV pro Jahr kostet? Habe mich mit dem Thema noch nie befasst, könnte aber evtl. in ein paar Jahren in die private wechseln, wenns mit dem Gehalt vereinbar wäre.

    Fridge - Grenzfälle des guten Geschmacks


    NIE! WIEDER! NOKIA!

    DODGE CHARGER & CHALLENGER ARE MY LOVE. Bleibt mir weg mit euren modernen BMW's, Audi's und Mercedessen. Keine Eier in der Hose?

  • Möchtest Du das gerne auf dem silbernen oder doch dem goldenen Tablett serviert bekommen?

    Walking on water and developing software from a specification are easy if both are frozen.
    – Edward V Berard

  • Zitat

    Original geschrieben von Flyertom
    Kann man sich das bei nicht-Verheirateten aussuchen, wo das Kind versichert wird? Ich dachte, das muß da automatisch bei der Mutter versichert werden.


    Scheint mir auch so, allerdings ist das Kind natürlich trotzdem beihilfeberechtigt.


    Zitat


    Ansonsten gilt doch das Prinzip, daß das Kind bei dem Elternteil versichert sein muß, welches mehr verdient.


    Da wurde anscheinend noch eine zwei Grenze eingezogen, damit der Ausschluss der Familienversicherung greifen würde- Einkommen des PKV versichteren Ehepartners über der Versicherungspflichtgrenze:

    Zitat

    BMG Infoseite
    Die Familienversicherung ist ausgeschlossen, wenn der mit dem Kind verwandte Ehe- oder Lebenspartner nicht gesetzlich versichert ist und ihr beziehungsweise sein regelmäßiges Gesamteinkommen die monatliche Versicherungspflichtgrenze von 4.162,50 Euro (2010) übersteigt und regelmäßig höher als das des gesetzlich versicherten Ehe- oder Lebenspartners ist.



    Zitat


    Freiwillig würde ich mein Kind aber nicht (mehr) in die PKV nehmen, eine einigermaßen gute Police (es gibt zwischen den einzelnen Anbietern riesige Unterschiede bei den Leistungen!) kostet im Monat gut und gerne 160 EUR.
    ...
    Der Vorteil der PKV ist natürlich, daß die so gut wie alles bezahlen.


    Für beihilfeberechtigten Kindern (idR 70% Beihilfe) in PKV-Beihilfetarifen sind die Beiträge schon wesentlich günstiger. Dafür wird natürlich Beihilfe längst nicht mehr (gerade bei Landesbeamten) so umfänglich gezahlt wie es bei einer reinen PKV wäre.

  • Zitat

    Lässt sich leider nicht. Es muß nur etwas chronisches kommen, wo man bei der GKV monatlich mehr dazu zahlen muß, als die PKV im Monat kostet.


    Halte ich für extrem unwahrscheinlich. Unter 18 entfallen die Zuzahlungen eh und danach maximal 1 % des Einkommens. Die PKV muss da schon verdammt billig sein...

  • Zitat

    Original geschrieben von FloHech
    Ist dann später noch ein Wechsel in die PKV möglich (auch mit Gesundheitsprüfung)??


    Muss ja- insbesondere wenn die Familienversicherung des Kindes zukünftig wegen der veränderten Einkommensverteilung dann ausgeschlossen wäre.
    Fragt doch mal bei der PKV, ob für das Kind auch eine Optionsversicherung (also späterer Wechsel in die PKV ohne Gesundheitsprüfung und ggf. mit 'ursprünglicher' Altersstufe) möglich ist- wird teilweise sogar -z.B. im Hinblick aufs Rentenalter (oder Hinterbliebenenversorgung) für GKV versicherte Ehepartner angeboten.

  • Zitat

    Original geschrieben von oleR
    Halte ich für extrem unwahrscheinlich. Unter 18 entfallen die Zuzahlungen eh und danach maximal 1 % des Einkommens. Die PKV muss da schon verdammt billig sein...


    Nur dumm, wenn dann die Kassenleistung bestimmte Untersuchungen oder Behandlungen gar nicht abdeckt. Dann darf man das aus eigener Tasche löhnen. Und das hat nichts mit Zuzahlungen zu tun, das sind Kinkerlitzchen.


    Aber ich vergesse hier immer wieder, das nur Geiz euch Geil macht.

    "Ein Volk sollte keine Angst vor seiner Regierung haben, eine Regierung sollte Angst vor ihrem Volk haben."

  • Zitat

    Original geschrieben von diger
    Nur dumm, wenn dann die Kassenleistung bestimmte Untersuchungen oder Behandlungen gar nicht abdeckt. Dann darf man das aus eigener Tasche löhnen.


    Dann werd doch mal konkreter. Welche "bestimmten Untersuchungen oder Behandlungen" werden denn bei der GKV nicht abgedeckt? Dann kann man ja schonmal entscheiden, ob einem diese Untersuchungen so viel wert sind, dass man den monatlichen Mehrbetrag auf sich nimmt.
    Spontan fällt mir da nichts ein, mir wurde noch keine Untersuchung verweigert (schon gar nicht als Kind). Aber vielleicht weißt du ja mehr.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!