Telekom Mobilfunk Anschluss wird unrechtmäßig übertragen - was tun?

  • Sag mal, was geht denn hier ab.


    Warum sollte man keine Nummer nennen, wenn man die mal "verkaufen" möchte.
    Ohne Kenntnis der Nummer kann man doch keinen Preis verhandeln.
    "Verkauf" ist nicht zustande gekommen und der TE hat die Rufnummer behalten.
    Man kauft ja auch keine Nummer, man übernimmt gegen Aufwandsentschädigung
    einen Vertrag (per- oder postpaid), zu dem eine Nummer gehört.


    Der Fehler liegt einzig und allein beim MNO (mobil-network-operator), der Telekom.
    Die hätte das nie ohne eine zur Rufnummer passende und zu überprüfende SIM-Kartennummer umhängen dürfen.
    Dem TE ist hier absolut kein Verschulden vorzuwerfen.

  • Hallo,


    Telekom sollte den Prozess "Inhaberwechsel Prepaid" dahingehend überarbeiten, dass die SIM-Karten-Nummer "Pflicht" ist und geprüft wird. (Die Abfrage der PUK wäre eine weitere Sicherung wird aber schwierig, da die beim Kunden oft "verloren" geht.


    Wo "Vorbesitzer nicht bekannt" sollte die Telekom den Vorbesitzer anschreiben und um Stellungnahme bitten, aber noch nicht sofort umschreiben. Erst wenn der sich binnen 3-4 Wochen nicht ablehnend gemeldet hat, kann man das machen.


    Da im "Regelfall" Neubesitzer und Altbesitzer sich "kennen", sollte das ein gangbarer Weg sein.


    Vielleicht könnte man dem Möchtegern-Neubesitzer auch eine "Strafgebühr" androhen, wenn jemand gegen den Willen des Vorbesitzers versucht, eine Karte/Nummer zu übernehmen.

  • Danke Henning für Dein Eingehen auf die Thematik "Inhaberwechsel überarbeiten", was ich mit mehr Worten (t-tommy: "Dr.-Arbeit") und wenig Erfolg versucht und nicht ansatzweise so knackig hinbekommen habe, ist dir mit einer kurzen Habilitationsschrift gelungen :top: :)


    Das eigentliche Problem sind anscheinend die superschlanken super-optimierten Prozeduren, die kein Gramm Fett zuviel mit sich herumschleppen und auf das allernotwendigste "Eingedampft" sind - da ist dementsprechend keinerlei vor Fehlern schützende Redundanz mehr.

  • Da kann ich dir, iStephan nur zustimmen, hrgajek hat den Prozess genau optimiert auf den Punkt gebracht.
    So habe ich es beiden Hotlinern gestern auch geschildert, wie ich den Prozess als logisch empfinden würde.
    Es ist doch Nonsense, wenn ich einen Tag, nachdem der Wechsel vollzogen wurde, einen Brief bekomme, und nicht einfach direkt vorher gefragt werde, ob das so i.O. ist.

  • ...zumal dann auch noch der Aspekt hinzukommt, dass ja viele Prepaidkarteninhaber sicherlich nicht aktuelle Wohnsitzdaten angegeben haben und der Brief dann unzustellbar ist...


    Zitat


    Vielleicht könnte man dem Möchtegern-Neubesitzer auch eine "Strafgebühr" androhen, wenn jemand gegen den Willen des Vorbesitzers versucht, eine Karte/Nummer zu übernehmen.


    Sprich, eine ordentliche Bearbeitungsgebühr ;) Aber sowas sorgt mehr für Aufwand und Betrug/Urkundenfälschung sollte als Abschreckung schon reichen

  • Re: Mögliche Schwächen im Ablauf-Algorithmus und Ansätze zur Verbesserung ;-)



    Danke! Sehr interessanter Aspekt - vor allem, wenn man weiß, dass in der Datenerfassung in vielen Unternehmen häufig extrem schlecht und nach Akkord bezahlt wird.


    Gruß
    Lisa

  • Zitat

    Original geschrieben von mario.meininger
    Weil es durch dich verschuldet ist, so einfach ist das. Du wolltest einen nichtigen Vertrag über den Verkauf einer Rufnummer tätigen. Ob du gutgläubig davon ausgegangen bist, die Rufnummer verkaufen zu dürfen, oder es schon vorher wußtest, dass der Vertrag gegen § 4 V TNV verstößt und daher nach § 134 BGB nichtig ist, spielt dabei keine Rolle. Nun hast du den Salat. Und jetzt spielst du den Unschuldigen und versuchst darzulegen, dass jemand der sich als Rufnummerverkäufer betätigt hat, keine Instrumente kennt sich vor ungewünschten Nummerübertragung zu schützen. Sorry, aber das kann ich einfach nich so recht glauben.


    Was erzählst du denn hier für einen Unsinn? Meine Rufnummer kennen mindestens 300 Leute, wahrscheinlich deutlich mehr, obwohl ich sie nie verkaufen wollte. Du willst jetzt ernsthaft behaupten, nur weil jemand meine Nummer kennt bin ich selber schuld, wenn sie mir jemand in betrügerischer Absicht klauen will? Geht's noch?

  • Du hast nie versucht sie zu verkaufen. Obwohl sie dir gar nicht gehört, sondern dir nur zugeteilt wurde. Dann ist alles im Butter, nicht so für den Threadersteller. Du wärst in einem Verfahren geschützt, und derjendige der Scheingeschäfte betreiben wollte verliert seine Nummer. Es gab genügend Gerichtsurteile in dieser Richtung in letzter Zeit, die immer wieder den Handel mit Rufnummern als Grundlage hatten.

  • Hallo zusammen,


    meine Güte, hier ist aber viel passiert in der Zwischenzeit.


    Auch ich melde mich hier einmal zu Wort.


    @ Caro0804, wie telefonisch besprochen und auch noch einmal per E-Mail von mir bestätigt, habe ich alle Hebel in Bewegung gesetzt um eine endgültige Klärung zu erreichen.
    Sobald ich neue Infos habe, melde ich mich bei dir.


    Bis dahin ein schönes Wochenende und einen schönen 2. Advent


    Viele Grüße
    Rebekka H.

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