Spusu als Mobilfunkprovider in Deutschland - Urteil vom Gericht

  • Die Frage ist was will man (abgesehen vom Inlandspreis) groß anders machen als die bestehenden Anbieter?


    Interessant an Spusu Österreich ist das man in Non-EU nicht hemmungslos abzockt und in vielen Ländern erträgliche Preise in per MB Abrechnung angeboten werden. 4EUR/GB in USA ist erheblich günstiger als die 12EUR/MB die z.B. Drillisch verlangt. Abgesehen von z.B. Guam mit 15.360 EUR/GB


    Natürlich immer noch deutlich teurer (wenn man mehr als 12GB braucht) als Telekom Travel&Surf 100GB in USA für 49,95 EUR oder eine Reise eSIM.

  • Die Frage ist was will man (abgesehen vom Inlandspreis) groß anders machen als die bestehenden Anbieter?

    Ein wesentlich größeres Problem ist in meinen Augen der eingeschränkte Zugang zum O2-Net, von dem Teltarif schreibt. Sollte das wirklich so kommen, sehe ich kaum Potenzial für Spusu in Deutschland.

  • Wie wäre die prozentuale Netzabdeckung von Spusu, wenn sie wirklich nur n78 und B1 oder B7 nutzen dürfen? Mit B1 dürfte man ungefähr auf die Netzabdeckung des alten UMTS kommen, mit B7 statt B1 eher noch viel viel weniger. Ich ahne schlimmes

    Ich verstehe das so, dass spusu auf diesen Frequenzen in 5G (und 4G?) die eigene Netzkennung sendet (MOCN) zu sehr günstigen Einkaufspreisen. Auf diesen Frequenzen gibt es relativ viel Bandbreite und die Standorte sind rentabel, weswegen der Preis günstig sein kann. Wo es diese Frequenzen nicht gibt, geht es zum national Roaming im o2-Netz über. Dann etwas teurer für spusu. Normale MVNO-Preise. Die die o2 spusu von Anfang an anbietete.


    Das Problem, das ich sehe, ist die Kompatibilität der Endgeräte für VoLTE und VoNR mit der neuen Kennung von spusu. 1&1 hatte dasselbe Problem. Bei den meisten Geräten ist VoLTE für eine bisher unbekannte Kennung gesperrt und wird erst mit den Updates freigeschaltet. Falls es diese für das Gerät überhaupt noch gibt. 3G ist abgeschaltet und auf den Frequenzen, die spusu bekommt, kann es nur VoLTE und VoNR geben.

    4 Mal editiert, zuletzt von peterdoo ()

  • Was gibt es davon in Deutschland noch nicht? Keine Lockangebote ist nichts positives für den Kunden. Ist man Neukunde, verliert man etwas wenn es keine Lockangebote gibt. Ist man Bestandskunde, interessieren einen die normalen Preise. Dadurch dass es keine Lockangebote gibt, hat man keine Aussage über die normalen Preise gemacht. Konstante Preise haben wir eigentlich bei allen. Die Mitnahme gibt es bei Telekom Prepaid. Bei Unlimited interessiert die Mitnahme gar nicht. Eine Mindestlaufzeit hat man bei Prepaid normalerweise nicht. Freiminuten ins Ausland sind nett. Bekommt man auch bei Vodafone und einigen anderen. Wer diese wirklich braucht, hat vermutlich schon jetzt eine Lösung über OTT oder ähnlich parat. Kostenstop habe ich bei Prepaid auch. Und die Hotline meldete sich bei mir bisher immer zügig.


    Ein neuer Anbieter kann trotzdem nicht schaden. Solange die Geschäftsgrundlage auf gesünderen Füssen als bei Wirecard und Karstadt steht.

  • Es wird wohl für den Standort in Österreich rekrutiert, siehe Benefits und auch die Formulierung:


    Eigentlich wissen alle mit der Matura dass der nördliche Nachbar nicht erst mit Jänner anders tickt...

    Ist korrigiert. Please reload :-)

  • peterdoo

    das Gesamtzusammenspiel finde ich ganz gelungen und sehe ich nicht so bei anderen.

    Möchte jetzt aber das nicht nochmal ausführlich darstellen.Hab in dem Thread schon zu viel geschrieben,war nicht gut.

  • peterdoo

    das Gesamtzusammenspiel finde ich ganz gelungen und sehe ich nicht so bei anderen.

    Möchte jetzt aber das nicht nochmal ausführlich darstellen.Hab in dem Thread schon zu viel geschrieben,war nicht gut.

    gts Habe eher das Gefühl das du einer der ersten sein wirst die bei Einführung nächstes Jahr sofort enttäuscht sein werden ;)

  • Spusu hier, Pichler da, Spusu dort, und das fast jeden Tag, mit einem Eifer, der schon fast religiöse Züge aufweist. Du bist ja komplett spusufiziert.

    Wer kennt es nicht, das Spusuna Virus das gts hat.

    Aber wir begleiten ihn wohlwollend therapeutisch auf seinem Weg. ;)

    Eventuell fällt ja eine Impfung für uns ab...wenn die Tarife stimmen :)


    Nur mit Image kann man bei mir jedenfalls nicht landen lieber Spusunaut. ^^

  • Ich verstehe das so, dass spusu auf diesen Frequenzen in 5G (und 4G?) die eigene Netzkennung sendet (MOCN) zu sehr günstigen Einkaufspreisen. Auf diesen Frequenzen gibt es relativ viel Bandbreite und die Standorte sind rentabel, weswegen der Preis günstig sein kann. Wo es diese Frequenzen nicht gibt, geht es zum national Roaming im o2-Netz über. Dann etwas teurer für spusu. Normale MVNO-Preise. Die die o2 spusu von Anfang an anbietete.

    So könnte man es auch interpretieren, aber das gibt der Teltarifartikel nicht her. hrgajek, könntest du da mal nachbohren?

  • Ganz einfach:


    Amtsblatt 14/2025 der BNetzA , dort Seite 1404


    https://www.bundesnetzagentur.…_blob=publicationFile&v=3


    Da steht alles im Detail. "BuGG" ist eine Abkürzung, dass hier Namen oder Details aus Vertrags/Datenschutzgründen geschwärzt wurden.


    (1) Das modifizierte Angebot beinhaltet durchschnittliche Vorleistungsentgelte, welche die in Artikel 10 und Artikel 11 der Verordnung (EU) 2022/612 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. April 2022 über das Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen in der Union jeweils festgelegten Schutzobergrenzen für Preise für die folgenden Dienste a. b. ab- und eingehende SMS-Roamingnachrichten und Datenroamingdienste, abzüglich des jeweiligen Aufschlags der EU-Kommission für den Transit, nicht überschreiten.


    (2) Das modifizierte Angebot beinhaltet durchschnittliche Vorleistungsentgelte, welche für eingehende Sprachdienste das in Art. 4 Delegierte Verordnung (EU) 2021/654 der Kommission vom 18. Dezember 2020 zur Ergänzung der Richtlinie (EU) 2018/1972 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung eines unionsweit einheitlichen maximalen Mobilfunkzustellungsentgelts und eines unionsweit einheitlichen maximalen Festnetzzustellungsentgelts jeweils festgelegte maximale Mobilfunkzustellungsentgelte nicht überschreiten.


    (3) Das modifizierte Angebot beinhaltet durchschnittliche Vorleistungsentgelte, welche für abgehende Sprachdienste die in Artikel 9 der Verordnung (EU) 2022/612 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. April 2022 über das Roaming in öffentlich Mobilfunknetzen in der Union jeweils festgelegte Schutzobergrenze für Preise für abgehende Roaming-Sprachdienste, abzüglich des jeweiligen Aufschlags der EU-Kommission für Transit und Anrufzustellung, nicht überschreiten


    (4) Das modifizierte Angebot sieht keine Gebühr für eine aktive SIM-Karte („active SIM“) vor.


    (5) Das modifizierte Angebot ist technologieneutral auszugestalten und beinhaltet ein Angebot, das keine Funktechnologien, wie z. B. 5G und Zukunftstechnologien, ausschließt.


    (6) Das modifizierte Angebot ist technologieneutral auszugestalten und beinhaltet ein Angebot das den Zugang zu Vorleistungsprodukten im Netz der Telefónica Germany GmbH & Co. OHG einschließlich eines 5G-Technologie basierten Zugangs umfasst.


    (7) Das modifizierte Angebot der Antragsgegnerin hat eine Mindestlaufzeit vorzusehen, die der Antragstellerin die Amortisation ihrer Investitionen in die Anbindung an das Netz der Antragsgegnerin und in die Entwicklung ihres Geschäftsbetriebs ermöglicht, wobei die Mindestlaufzeit nicht unter (BuGG ggü. den Beigeladenen) BuGG Jahren nach Realisierung der MVNO-Anbindung liegen darf.


    (8) Das modifizierte Angebot beinhaltet keine Klauseln, die die Vertriebstätigkeit der Antragstellerin räumlich auf den deutschen Endkundenmarkt beschränken


    (9) Das modifizierte Angebot darf keine Regelungen zur Haftung für entgangenen Gewinn im Falle einer außerordentlichen Kündigung enthalten, die allein zugunsten der Antragsgegnerin gelten.


    2. Es wird festgestellt, dass folgende von der Antragsgegnerin im Vertragsangebot, Stand (BuGG ggü. den Beigeladenen) BuGG („Vertragsangebot“) geforderten Vertragsbedingungen objektiv unangemessen sind und gegen das Verhandlungsgebot verstoßen: Die in dem Vertragsangebot vom (BuGG ggü. den Beigela
    denen) BuGG erhobene Forderung nach einer Exklusivitätsklausel,


    (1) nach der die Antragstellerin innerhalb eines vorgegebenen Zeitraums ausschließlich Endkundenprodukte auf Basis der von der Antragsgegnerin vertraglich bereitgestellten MVNO-Dienste vermarkten darf, verbunden mit dem Verbot, in diesem Zeitraum Endkundenprodukte auf Basis von MVNO-Diensten (BuGG ggü. den Beigeladenen) BuGG anderer Anbieter zu vermarkten;


    (2) nach der der Antragstellerin verboten wird, innerhalb eines vorgegebenen Zeitraums Kunden der Antragstellerin in andere Mobilfunknetze zu migrieren und Kunden aktiv eine Migration in andere Mobilfunknetze anzubieten;


    (3) nach der eine verpflichtende Vorgabe eines bestimmten Anteils zu erzielender Wholesale-Umsätze im Mobilfunknetz der Telefónica Germany GmbH & Co. OHG verbunden mit einem Verbot für die Antragstellerin, ihre Endkunden aktiv darauf anzusprechen und/oder darin zu bestärken, ein anderes Mobilfunknetz zu nutzen;
    (4) nach der sich eine Haftung der Antragstellerin für Verstöße gegen vertraglich verlangte Exklusivitätsverpflichtungen durch verbundene Unternehmen ergibt;


    (5) nach der Vertragsstrafen, die in der maximalen Höhe den erwarteten Jahresumsatz auf Basis des MVNO- Zugangsvertrags um ein Mehrfaches überschreiten können, anfallen.

    3. Es wird festgestellt, dass folgende von der Antragsgegnerin geforderte Kondition objektiv unangemessen ist und gegen das Verhandlungsgebot verstößt: Die Begrenzung auf Datenübertragungsgeschwindigkeiten in Höhe von maximal (BuGG ggü. den Beigeladenen) BuGG im Download.

    4. Im Übrigen werden die Anträge abgelehnt.

    Klare Sache. Oder nicht? :D

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