Wenn jemand, warum auch immer, einen Blitzeranhänger beschädigen will, dann macht er das, egal ob ein reflektierendes Originalkennzeichen drauf ist, oder eine nicht reflektierende Dublette. Insofern ist die Ausnahmegenehmigung mit der Begründung "um Vandalismus oder Diebstahl vorzubeugen" einfach nur Nonsens.
Digga, es nervt doch schon, wenn das Kennzeichen, auf dem das Kreissiegel ist, gestohlen wird. Daher der Nachbau!