Was fällt euch auf?

  • Nee, gar nicht. Der Erbe und jetzige Eigentümer wohnt wie schon erwähnt hunderte km weg, und dem ist das zu viel. Der will das Haus verkaufen. Aber der, der es kauft könnte Eigenbedarf anmelden, und dann sitze ich in der Tinte, aber so was von.

    achsooo... aber Deine Kuendigungsfrist bleibt, also Vermieter gegen Dich immer wieder verlaengert, da ist die Regelung sehr mieterfreundlich. Andersrum immer max. 3 Monate mieterseitige Kuendigungsfrist.

    Nordisch by zuag'roast :D

  • 3 Wohnungen, und größter Interessent ist aktuell der älteste Sohn der Frau, die im 2 OG. wohnt. Die wohnt dort mit ihrem jüngeren Sohn und dessen Freundin. Der ältere Sohn hat bereits Interesse an der Wohnung im ersten OG erkennen lassen. Jedenfalls hat er diese mal besichtigt. Vermutung. Die Mutter der zwei Söhne bleibt im 2. OG, der ältere Sohn will das 1. OG, und der jüngere Sohn, der jetzt mit seiner Freundin im 2. OG bei seiner Mutter wohnt bekommt dann meine Wohnung. Es kann natürlich auch anders kommen, aber das ist aus meiner Sicht die naheliegendste Vermutung.

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  • Das Haus wird wohl im ganzen verkauft. Daher stellt sich die Frage nicht.

    Nicht, wenn Du den Vermieter fragst, ob du sie kaufen kannst und er einwilligt.

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  • Warum sollte man eine Wohnung kaufen? Dann hat der Käufer der restlichen Wohnungen noch immer die Mehrheit. Ob man sowas möchte?

    Sehr viele Menschen besitzen eine ETW. Scheinbar ist das üblich.

    Aber klar macht es auch aus meiner Sicht keinen Sinn. Lieber eine Immobilie komplett kaufen/ bauen lassen.

  • Sehr viele Menschen besitzen eine ETW. Scheinbar ist das üblich.

    Das würde ich dann aber nie beim Besitzer tun, der mit im Haus wohnt, und der mir dann im Falle eines Streits über Jahre das Leben zur Hölle machen kann.

  • Das würde ich dann aber nie beim Besitzer tun, der mit im Haus wohnt, und der mir dann im Falle eines Streits über Jahre das Leben zur Hölle machen kann.

    Es gibt bei ETW keinen „Besitzer“.

    Die Immobilie (Haus) wird in gleichberechtigte Einheiten aufgeteilt.

  • Das würde ich dann aber nie beim Besitzer tun, der mit im Haus wohnt, und der mir dann im Falle eines Streits über Jahre das Leben zur Hölle machen kann.

    Wenn Du die Wohnung kaufst, ist er ja nicht mehr Besitzer, und die anderen Wohnungen sind dann für ihn auch nur noch „Teil-„ oder „Sonder“-Eigentum.

    Alles andere wird auch vorher geregelt, und in einer Satzung der Wohneigentümer, die z.T. sowieso gesetzlich geregelt ist.


    Ja - Nachteil einer ETW ist eben mit mehreren auf einem Haufen, das gibt immer Potential für Ärger.

    Grundsätzlich wollen aber alle Menschen ihre Ruhe.

    Bei Reihenhäusern und Doppelhaushälften, und auch bei Einfamilienhäusern gibt es auch Stress - das typische Zaunthema - hatten wir gerade, bzw. unsere Nachbarn mit einer anderen Nachbarin.


    Tatsächlich war es Slappstick - weil die eine Nachbarin einen an der Marmel hat - psychische Probleme.


    Trotzdem gab es Ärger, und war es ärgerlich.


    Will sagen - Probleme mit den Nachbarn kann es immer geben, unabhängig vom Objekt, ETW, RH, DHH, EFH usw.

    Sich eine Wohnung in einer größeren Anlage kaufen, die es schon lange gibt - da weiss man dann eher, was auf einen zukommt.


    Wenn ein Besitzer eine Whg aus einem Mehrparteienhaus, das ihm komplett gehört, verkauft, macht er natürlicherweise weiterhin den Körnel - sehr wahrscheinlich.

  • Sehr viele Menschen besitzen eine ETW. Scheinbar ist das üblich.

    Aber klar macht es auch aus meiner Sicht keinen Sinn. Lieber eine Immobilie komplett kaufen/ bauen lassen.

    Gegen eine ETW spricht ja auch nichts, wenn es unterschiedliche Eigentümer gibt. Wenn aber einer die Mehrheit besitzt, kann es schon recht unangenehm werden.


    Es gibt bei ETW keinen „Besitzer“.

    Die Immobilie (Haus) wird in gleichberechtigte Einheiten aufgeteilt.

    Nein. Zumindest nicht in diesem Fall. Wenn ein Besitzer (nehmen wir 4 Einheiten) eine Wohnung verkauft, sind es keine gleichberechtigten Einheiten.


    Das würde ich dann aber nie beim Besitzer tun, der mit im Haus wohnt, und der mir dann im Falle eines Streits über Jahre das Leben zur Hölle machen kann.

    Dann musst du eben Nerven haben und ihm auch das Leben zur Hölle machen. Problem damit? Dann besser lassen.

    2 Mal editiert, zuletzt von Saftkocher () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Saftkocher mit diesem Beitrag zusammengefügt.

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