Was fällt euch auf?

  • Zitat

    Post von der Krankenkasse, in der sie mich darüber informierten, dass sie die Höhe der Lohnersatzleistungen im Jahr 2023 (Verletztengeld) unter Angabe der Steuer-Nr. der "Finanzverwaltung" gemeldet hätten. Das riecht nach aufkommenden Problemen :(

    Nö, das ist völlig stressfrei, du hast Zeit bis zum 31.08.24 die Einkommenssteuererklärung für 2023 einzureichen, wenn du einen Steuerberater nimmst (was ich dir angesichts deiner mentalen Blockade bei dem Thema nahelegen möchte) sind es nochmal 7 Monate mehr.


    Zitat

    Das einzige was ich dem Finanzamt auf Anfrage mitteilen kann ist dass ich keine Daten mehr aus dem Jahr 2023 habe, insbesondere über die Höhe des Kurzarbeitergeldes, dass ich noch zwei bis drei Wochen bezogen habe.

    Das steht in der Jahreseinkommensbescheinigung deines Arbeitgebers unter Punkt 15. Solltest du die hirnrissigerweise weggeworfen haben (falls du die überhaupt schon bekommen hast, bei uns kommt die meist im Bereich Ende Februar bis Mitte März) kannst du deinen Arbeitgeber bitten die eine neue auszustellen.

    Wenn du für die Steuererklärung z.B. WISO Steuer verwendest musst du die überhaupt nicht haben, das zieht sich die Daten direkt vom Finanzamt.

    Allerdings hat die Krankenkassenmeldung für 2023 nichts mit dem Kurzarbeitergeld zu tun was du in einem der Vorjahre bezogen hast, Verletztengeld bekommt an wenn man wegen einem Arbeitsunfall länger als 6 Wochen krankgeschrieben war.

    Nachtrag: Wird steuerlich aber genauso behandelt wie KuAG, steuerfrei, aber progressionswirksam.

    Bei der nicht eingereichten Steuererklärung nach der Kurzarbeit hast du eh nur noch die Wahl zwischen Pest und Cholera, reichst du es jetzt nach werden sofort Säumnisgebühren mit mindestens 25€ pro Monat Verzug fällig (wenn ich mich recht erinnere war das 2021, also rund 18 Monate Verzug, bzw. knapp 12 Monate bei einreichung über einen Steuerberater), wartest du und fliegst nicht auf hast du Glück gehabt, fliegst du im letzten Moment vor der Verjährung auf kostet es mindestens 3000€ + die Nachzahlung und Zinsen.

    3 Mal editiert, zuletzt von NoIdea ()

  • Hier kam heute, >1 Jahr nach KOntoeroeffnung, eine Bestaetigungs-eMail von Weltsparen - echt serioes...

    Mir wurde in dieser Hinsicht mal bei einer Supportanfrage mitgeteilt, dass E-Mail kein Echtzeitmedium ist, sondern Mails auch schon mal ein paar Tage unterwegs sein können. Oder, in anderen Worten: "Kunde, stell' dich nicht so an."


    Ich finde, 365 Tage sind auch nur ein paar Tage, für große Werte von "paar".

    Haupt-SIM: fraenk, 2. SIM: netzclub Norma, Lidl, o2 | Zweithandy: Kaufland mobil

  • Wer nicht hören will ...

    Er wurde letztes Jahr hier explizit darauf hingewiesen, das man verpflichtet ist eine Lohnsteuererklärung abzugeben, wenn man Lohnersatzleistungen bezogen hat. Zu glauben das es niemanden auffällt ist reichlich ...

    Ich habe vor zig Jahren mal Krankengeld bezogen und auf dem Wisch der Krankenkasse stand das fett und unübersehbar drauf.


    Das nicht zu berücksichtigen grenzt mMn schon an Vorsatz.

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  • Mir wurde in dieser Hinsicht mal bei einer Supportanfrage mitgeteilt, dass E-Mail kein Echtzeitmedium ist, sondern Mails auch schon mal ein paar Tage unterwegs sein können. Oder, in anderen Worten: "Kunde, stell' dich nicht so an."


    Ich finde, 365 Tage sind auch nur ein paar Tage, für große Werte von "paar".

    doof nur, wenn man bei solchen Aussagen in den Kopfdaten der eMail sehen kann, dass das ganze erst 5sec vor Eingang beim Empfaenger abgeschickt wurde...


    Es war sogar mehr als ein Jahr, und spaeter kam die Entwarnung, "wegen eines technischen Fehlers..." - hachja, einmal mit Profis arbeiten...

    Nordisch by zuag'roast :D

  • Ich mache die Steuererklärung immer so spät wie möglich da die Rückzahlung verzinst ist.

    Die Verzinsung beginnt aber erst nach abgabe der Steuererklärung. Das heisst, egal wann Du diese abgibst, Zinsen gibt es erst, wenn sich das Finanzamt zeit lässt, nachdem Deine Steuererklärung eingetrudelt ist. Wär ja auch seltsam, wenn man durch eigene Verzögerung Zinsen produzieren könnte.

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    READY.

  • Die Verzinsung beginnt aber erst nach abgabe der Steuererklärung. Das heisst, egal wann Du diese abgibst, Zinsen gibt es erst, wenn sich das Finanzamt zeit lässt, nachdem Deine Steuererklärung eingetrudelt ist. Wär ja auch seltsam, wenn man durch eigene Verzögerung Zinsen produzieren könnte.

    Jein. Ist man zur Abgabe verpflichtet bekommt man nur für vom Finanzamt verschuldeten Verzug Zinsen.

    Wenn man aber nicht zur Abgabe verpflichtet ist hat man 4 Jahre Zeit und man bekommt man für den Zeitraum bis zur Abgabe Zinsen (der beginnt meine ich zu laufen mit dem Stichtag für die zur Abgabe verpflichteten Steuerzahler).

    Zur Nullzins Zeit war das meine beste festverzinsliche Geldanlage :D

  • Das steht in der Jahreseinkommensbescheinigung deines Arbeitgebers unter Punkt 15. Solltest du die hirnrissigerweise weggeworfen haben (falls du die überhaupt schon bekommen hast, bei uns kommt die meist im Bereich Ende Februar bis Mitte März) kannst du deinen Arbeitgeber bitten die eine neue auszustellen.

    Ich denke die könnte ich noch haben. Das Problem ist nur dass ich auch in dem ein oder anderen Vorjahr Kurzarbeitergeld bekommen habe, und dafür habe ich definitiv keine Unterlagen mehr. Wenn ich jetzt eine Lohnsteuererklärung einreiche (also mal vorraus gesetzt ich kann das), dann mache ich vielleicht ein Fass auf dass ich anschließend nicht mehr zu bekomme, falls die Finanzverwaltung in Folge meiner Steuererklärung mal auf die Idee kommt nach den Vorjahren zu schauen. Deshalb tendiere ich eher zur Taktik "Bloß keine schlafenden Hunde wecken".

    Einmal editiert, zuletzt von Frank73 ()

  • Kann funktionieren, denn die Finanzbehörden sind chronisch überlastet. Aber mit der Meldung der Krankenkasse wird das mit großer Wahrscheinlichkeit getriggert. Heißt aber nicht, dass die sich um Deine Historie kümmern.

  • Ich denke die könnte ich noch haben. Das Problem ist nur dass ich auch in dem ein oder anderen Vorjahr Kurzarbeitergeld bekommen habe, und dafür habe ich definitiv keine Unterlagen mehr. Wenn ich jetzt eine Lohnsteuererklärung einreiche (also mal vorraus gesetzt ich kann das), dann mache ich vielleicht ein Fass auf dass ich anschließend nicht mehr zu bekomme, falls die Finanzverwaltung in Folge meiner Steuererklärung mal auf die Idee kommt nach den Vorjahren zu schauen. Deshalb tendiere ich eher zur Taktik "Bloß keine schlafenden Hunde wecken".

    die Daten kann man via Elster runterladen und direkt importieren.

  • Ich denke die könnte ich noch haben. Das Problem ist nur dass ich auch in dem ein oder anderen Vorjahr Kurzarbeitergeld bekommen habe, und dafür habe ich definitiv keine Unterlagen mehr. Wenn ich jetzt eine Lohnsteuererklärung einreiche (also mal vorraus gesetzt ich kann das), dann mache ich vielleicht ein Fass auf dass ich anschließend nicht mehr zu bekomme, falls die Finanzverwaltung in Folge meiner Steuererklärung mal auf die Idee kommt nach den Vorjahren zu schauen. Deshalb tendiere ich eher zur Taktik "Bloß keine schlafenden Hunde wecken".

    Ich fürchte du weckst schlafende Hunde wenn du keine machst. Da das Verletztengeld ans Finanzamt gemeldet wurde sehe ich die Chance dass du unbemerkt bleibst als relativ gering an.

    Und mach sie auf jeden Fall per Elster oder eben ein Progrmm wie WISO Steuer, (bzw. das wird ein Steuerberater eh so machen), dann brauchst du dich nicht mit irgendwelchen Bescheinigungen rumschlagen und da wird da nicht viel geprüft, selbst für meine in Summe gut 500€ Spenden jedes Jahr wollten die seit ich die elektronisch einreiche keien Belege mehr haben.

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