ZitatPost von der Krankenkasse, in der sie mich darüber informierten, dass sie die Höhe der Lohnersatzleistungen im Jahr 2023 (Verletztengeld) unter Angabe der Steuer-Nr. der "Finanzverwaltung" gemeldet hätten. Das riecht nach aufkommenden Problemen
Nö, das ist völlig stressfrei, du hast Zeit bis zum 31.08.24 die Einkommenssteuererklärung für 2023 einzureichen, wenn du einen Steuerberater nimmst (was ich dir angesichts deiner mentalen Blockade bei dem Thema nahelegen möchte) sind es nochmal 7 Monate mehr.
ZitatDas einzige was ich dem Finanzamt auf Anfrage mitteilen kann ist dass ich keine Daten mehr aus dem Jahr 2023 habe, insbesondere über die Höhe des Kurzarbeitergeldes, dass ich noch zwei bis drei Wochen bezogen habe.
Das steht in der Jahreseinkommensbescheinigung deines Arbeitgebers unter Punkt 15. Solltest du die hirnrissigerweise weggeworfen haben (falls du die überhaupt schon bekommen hast, bei uns kommt die meist im Bereich Ende Februar bis Mitte März) kannst du deinen Arbeitgeber bitten die eine neue auszustellen.
Wenn du für die Steuererklärung z.B. WISO Steuer verwendest musst du die überhaupt nicht haben, das zieht sich die Daten direkt vom Finanzamt.
Allerdings hat die Krankenkassenmeldung für 2023 nichts mit dem Kurzarbeitergeld zu tun was du in einem der Vorjahre bezogen hast, Verletztengeld bekommt an wenn man wegen einem Arbeitsunfall länger als 6 Wochen krankgeschrieben war.
Nachtrag: Wird steuerlich aber genauso behandelt wie KuAG, steuerfrei, aber progressionswirksam.
Bei der nicht eingereichten Steuererklärung nach der Kurzarbeit hast du eh nur noch die Wahl zwischen Pest und Cholera, reichst du es jetzt nach werden sofort Säumnisgebühren mit mindestens 25€ pro Monat Verzug fällig (wenn ich mich recht erinnere war das 2021, also rund 18 Monate Verzug, bzw. knapp 12 Monate bei einreichung über einen Steuerberater), wartest du und fliegst nicht auf hast du Glück gehabt, fliegst du im letzten Moment vor der Verjährung auf kostet es mindestens 3000€ + die Nachzahlung und Zinsen.