m.E. darf Lidl gar nicht an die Daten des Kontoinhabers gelangen, da sie nicht nachweisen Können, eine Einzugsermächtigung von diesem erhalten zu haben (weil sie tatsächlich keine erhalten haben). Damit darf auch kein Inkassounternehmen die Identität des Kontoinhabers erfahren; es kann also kein Mahnschreiben schicken.
Was Lidl tun kann, ist Strafanzeige stellen, zunächst gegen unbekannt. Nach den letzten Ereignissen dürfte es schwer sein, zu verargumentieren, wieso der Kontoinhaber tatverdächtig sei.