Neues TKG - neue Vertragslaufzeiten - kostenloser Anbieterwechsel

  • Bin gespannt, ob es z.B. bei 1&1 jetzt überhaupt noch Angebote für VVL gibt ...

    Wie ich es verstanden habe, betrifft die Neuregelung nur passive Verlängerungen. Verlängerungsangebote um 24 Monate (mit erneutem Vertragsabschluss - anders wird man das kaum sehen können) dürften von dieser Regelung nicht erfasst sein. Alles andere machte in meinen Augen auch keinen Sinn.

  • Ja. Dies gilt für alle Verträge mit Mindesvertragslaufzeit, wo die passive (!) Verlängerung nach dem 1.12.2021 stattfindet. Du könntest also den Vertrag nun zum 15.01.2022 kündigen.

    Moin
    Sicher? Ich dachte, es gilt für alle Verträge mit passiver Verlängerung, egal, wann die Verlängerung stattgefunden hat?
    Beim O2 Vertrag einer Frau, der sich im August 21 passive verlängert hat, steht jetzt auch Mindestvertragslufzeit: 02.01.2022.
    Danke

    Der Dingens

  • [...]ch dachte, es gilt für alle Verträge mit passiver Verlängerung, egal, wann die Verlängerung stattgefunden hat[...]

    Falsch gedacht. Sofern bei am 01.12.21 bereits laufenden VVLs die Kündigungsfrist verringert wird, ist das eine rein freiwillige Sache des Anbieters.

  • Im Falle von Winsim bei mir auch... Theoretisch soll ich monatlich kündigen können, der nächste Termin ist aber schon der 1.03.22.

    Winsim hat in diesem Jahr die Kündigungsfristen von einem auf drei Monate angepasst...als ich meinen Tarif angepasst habe, wurde mir das telefonisch mitgeteilt und schriftlich bestätigt.

    Beste Grüße aus der Lausitz

  • Prinzipiell gelten nach wie vor die AGB des jeweiligen Providers. Steht dort eine Kündigungsfrist von 3 Monaten, so ist diese bindend. Dies gilt für alle Verträge die (aktiv) vor als auch nach dem 1.12.2021 abgeschlossenen wurden. Erst wenn eine passive Vertragsverlängerung nach dem 1.12.2021 stattgefunden hat, verlängert sich der Vertrag nur um einen Monat und hat eine einmonatige Kündigungsfrist nach dem neuen TGK.


    Eine Ausnahme ist hier z.B. der Provider O2, der neuerdings allen Bestands- und Neukunden eine einmonatige Kündigungsfrist einräumt, so zumindest aus deren aktuellen Blogeintrag: https://www.telefonica.de/news…kommunikationsgesetz.html .

    pax optima rerum


    🇺🇦 🇮🇱

  • Hallo

    auch ich habe mal ne Frage zu dem neuen Kündigungsrecht.

    Meine Frau hat einen Vodafonevertrag der letzten Monat (November 2021 nach 24 Monaten abgelaufen ist.

    Nun steht im Online Portal von Vodafone Kündigung zum 22.11.2022 da wir nicht rechtzeitig gekündigt hatten.

    Kann ich den Vertrag jetzt Montatlich kündigen oder läuft der noch knapp ein Jahr.


    Würde mich freuen von Euch zu hören.


    Telefonbomber

  • Telefonbomber beim lesen können wir dir nicht helfen. Deine Frage wurde bereits mehrfach und von mir heute noch einmal zusammenfassend vor deinem Posting beantwortet.

    pax optima rerum


    🇺🇦 🇮🇱

  • O2 hat umgestellt. Heute geschaut.

    Hab gleich verlängert und spare jetzt jeden Monat ;)

    Gruß aus dem alten Römerdorf <3


    Handy´s: Samsung Galaxy S8 & Tab A 2019 - zus. S5, S4Mini & S2 für (egal) ;)

    Tarif: O2 Free S

  • Die Verbraucherzentrale schreibt, "wenn bei Festnetz-Breitbandanschlüssen im Down- und Upload an zwei Messtagen jeweils mindestens einmal 90 Prozent der vertraglich festgelegten Maximalgeschwindigkeit nicht erreicht werden" hat man Kündigungs- bzw. Minderungsrecht.


    https://www.vzbv.de/sites/defa…itbandgeschwindigkeit.pdf

    https://www.swrfernsehen.de/ma…rtrag-kuendigung-100.html


    Wenn ich also nur 11 statt 16 Mbit habe, dann gilt das auch, oder?

    Ich nutze: 1&1 | Handyvertrag.de | Sipgate | Satellite | Easybell | Freevoipdeal | AVM | Kubuntu 22.04 | Windows 11 | Android | Fonial | Zoiper | Norisbank

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