Telekom: Neuen MagentaMobil Tarife ohne StreamOn vorgestellt

  • Unlimited Basic und Unlimited Smart sind gedrosselte/beschränkte Tarife. Die sind von Anfang an beschränkt auf eine bestimmte Datenrate. Was imho wenig Sinn macht.

    Aus Kundensicht schon, denn sie sind deutlich billiger als der Unlimited Max.

    Ansonsten erfreut man sich an einem Unlimited Max zu 9,99€ oder 14,99€.

    Den es zu dem Preis wo zu bekommen gibt?

  • Aus Kundensicht schon, denn sie sind deutlich billiger als der Unlimited Max.

    Den es zu dem Preis wo zu bekommen gibt?

    Du kennst doch die Antwort.


    Gibt es direkt bei o2 bei Vertragsverlängerung für manche Kunden.


    Aber dafür muss man erstmal bei o2 Kunde werden und einige Zeit dabei sein,was ja bei Dir anscheinend nie passiert.


    Und als Alternative gibt es einmalige Chancen im Leben wie als @5GUser hier seinen unlimited max für 15 Euro angeboten hatte wenn ich mich richtig erinnere,aber den hier niemand übernehmen wollte.


    @5GUser :

    Korrigiere mich bitte falls ich das falsch in Erinnerung habe.

  • Unlimited Basic und Unlimited Smart sind gedrosselte/beschränkte Tarife. Die sind von Anfang an beschränkt auf eine bestimmte Datenrate. Was imho wenig Sinn macht.



    Sinn macht es für die Nutzer die nicht aufs Datenvolumen schauen wollen und keinen Ferrari in der Garage brauchen bzw. wollen. Vergleich Statussymbole beim Auto ;)


    Die Einfach Slow sein wollen.

    Die Telekom Karte ist doch meist nur etwas für Leute, die gerne mit ihren Statussymbolen prahlen und etwas "besseres" sein wollen. "Meiner hat 800 PS und deiner nur 550PS." ;)


    *schreck* ein Grund mehr die 2 XLP's los zu werden.

    Grüße Lady X


    PK: O2 Unlimited Max & Telekom F.F S, iPhone | eReader: Tolino Shine 3 m. Skoobe (Kombiflat - Jahresabo)

    GK: Telekom Unlimited, iPhone

  • Und als Alternative gibt es einmalige Chancen im Leben wie als 5GUser hier seinen unlimited max für 15 Euro angeboten hatte wenn ich mich richtig erinnere,aber den hier niemand übernehmen wollte.

    15€ ist für den Tarif natürlich ein Knaller. Leider habe ich von der Gelegenheit nie etwas erfahren ;(

    Aber dafür muss man erstmal bei o2 Kunde werden und einige Zeit dabei sein,was ja bei Dir anscheinend nie passiert.

    Zu den völlig abschreckenden Listenpreisen eher nicht.

  • Mal eine Frage in die Runde:

    Ich will einen MagentaMobil Young abschließen. Es gibt diesen via Telekom direkt oder über Freenet. MultiSIM geht bei beiden, Tarifstruktur ist auch identisch.

    Ich habe eine essenzielle Anforderung:
    Die Telefonie für eine der MultiSIMs komplett deaktivieren. Ich weiß, dass das bei der Telekom direkt im Kundencenter geht.


    Bei Freenet find ich aber keine Infos dazu. Nutzt jemand hier eine Telekom MultiSIM über Freenet und kann mir bei dieser Frage vielleicht weiterhelfen?

    Der Preisunterschied zwischen Freenet und T ist durchaus merkbar, aber der hilft mir auch nichts, wenn o.g. Funktion bei Freenet fehlt.

  • Wer erinnert sich noch an StreamOn und VodafonePass?


    Die Geschichte ging vor Gericht und es gibt ein interessantes Urteil


    https://www.teltarif.de/zero-r…rzentrale/news/93187.html


    Allerdings könnte noch ein Hauptverfahren folgen und die Geschichte beim Bundesgerichtshof landen und betroffene Kunden müssten wohl separat ihre Rechte einfordern.

  • Oberlandesgericht Düsseldorf gibt Verbraucherzentrale NRW gegenüber Vodafone Recht


    • Einseitige Vertragsänderungen bei Streaming-Optionen waren nachteilig für Verbraucher:innen
    • Vodafone hätte Kund:innen über Kündigungsrecht informieren müssen
    • EuGH-Urteil zur Netzneutralität kann nicht als Begründung für folgenlose Streichung der Vertragsoption herangezogen werden

    Die Vodafone GmbH bot in der Vergangenheit Tarifoptionen für Mobilfunkverträge unter der Bezeichnung „Vodafone-Pass“ an, bei denen die Nutzung bestimmter Musik- oder Videostreamingdienste nicht auf das eigene (High-Speed-)Datenvolumen angerechnet wurde (sogenanntes Zero-Rating). Auf Grundlage eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) untersagte die Bundesnetzagentur derartige Angebote wegen Verstoßes gegen die Netzneutralität.

    Vodafone stellte die Option daraufhin zum 31. März 2023 ein und bot den Betroffenen für die restliche Vertragslaufzeit unterschiedliches Extra-Volumen an – ohne jedoch auf die Möglichkeit zur Kündigung des Vertrages hinzuweisen.

    Zu Unrecht, wie das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf nun auf Antrag der Verbraucherzentrale NRW in einem einstweiligen Verfügungsverfahren urteilte: Vodafone hätte die betroffenen Kund:innen, denen nicht ersatzweise unbegrenztes Datenvolumen eingeräumt worden sei, über ein Sonderkündigungsrecht informieren müssen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.


    Versäumnis zur Information über Kündigungsrecht

    „Das Urteil stärkt die Rechte der Verbraucher:innen bei einseitigen Änderungen von Mobilfunkverträgen durch die Anbieter“, sagt Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW. Denn nur in wenigen Ausnahmefällen ist eine solche zulässig, ohne dass Kund:innen ein Sonderkündigungsrecht zusteht. Zum Beispiel, wenn die Änderung ausschließlich zum Kundenvorteil oder unmittelbar aufgrund von EU- oder nationalem Recht erfolgt. Das Gericht stellte fest, dass hier keine der Ausnahmen eingreife. Es reiche nicht aus, dass der Anlass der Änderung in Unionsrecht begründet sei, vielmehr müsse das Ergebnis der Änderung unionsrechtlich zwingend sein. Dem Anbieter standen jedoch mehrere Möglichkeiten zur Anpassung offen. Zum Beispiel durch die Bereitstellung unbegrenzten Datenvolumens, wie das Gericht die Ansicht der Verbraucherzentrale NRW bestätigte. Die Änderung erfolgte laut Urteil auch nicht ausschließlich zum Vorteil der betroffenen Kund:innen. Zwar stellte Vodafone zusätzliches Datenvolumen für die Nutzung des Internets zur Verfügung, dieses in den meisten Fällen jedoch nur begrenzt. „Es ist nur folgerichtig, dass Betroffene in diesem Fall ein Kündigungsrecht haben. Wenn gerichtlich festgestellt wird, dass die Leistung eines Anbieters gegen das Gesetz verstößt und der Anbieter diese einseitig streicht, dürfen Verbraucher:innen nicht ohne weiteres an den Vertrag gebunden sein“, stellt Schuldzinski klar.


    Netzneutralität als Ausgangspunkt


    Mobilfunkanbieter, wie unter anderem Vodafone, hatten Verträge mit einer so genannten „Zero-Rating-Option“ angeboten, bei denen das Streamen von Musik, Filmen oder Serien bestimmter Online-Anbieter über das Mobilfunknetz nicht das vertraglich vereinbarte (High-Speed-)Datenvolumen belastete. Der EuGH hat vor zwei Jahren (Urteil vom 02.09.2021, Az. C‑5/20) entschieden, dass solche Verträge gegen das Gebot der Netzneutralität verstoßen, da sie den Datenverkehr eines bestimmten Anbieters bevorzugen. Das Gebot der Gleichbehandlung des Datenverkehrs (Netzneutralität) soll sicherstellen, dass Datenverkehr nicht diskriminiert, geblockt, gedrosselt oder priorisiert wird und für mehr Angebotsvielfalt sorgen. Die Bundesnetzagentur untersagte Mobilfunkanbietern mit entsprechenden Tarifoptionen im Anschluss, diese über den 30.06.2022 hinaus zu vermarkten. Bei bestehenden Verträgen war diese Option bis zum 31.03.2023 einzustellen.



    https://www.verbraucherzentral…echt-fuer-kundinnen-88101



    https://www.verbraucherzentral…digungsmoeglichkeit-88077




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    https://www.verbraucherzentral…seldorf_urteil_geschw.pdf

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    Gestern vor 20 Jahren | Ich gratuliere mal

  • Nein. Alles so lassen, wie es ist. Dann ist das Netz leer, nicht überlastet und funktioniert, wie es soll.


    Ich zahle für meine Full-Flat inkl. USA weniger als 65 Euro brutto (Business). Das ist mehr als ok und die Telekom verdient prächtig. Win-Win


    Wer Geld sparen will, geht zu o2 oder VF. Mit den entsprechenden Konsequenzen.



    Hey Timba, was hast du für einen Vertrag, interessiert mich einfach, viele Grüße

  • Der Wegfall von Stream On war damals für mich auch ein Grund meinen Telekom Vertrag zu kündigen und woanders hin zu gehen (neben den Apothekenpreise des Magenta-Riesen). Aber offenbar hat das so einige nicht abgehalten nochmals 24 Monate draufzulegen…

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