GIbts auch nicht, es kommt dann zur Zwangsverwaltung, angordnet durch die jeweilige aufsichtsführende Behörde, je nach Bundesland der Landrat, das Landesverwaltungsamt, Regierungspräsidium oder der Landesregierung direkt.
Ja, dem Landrat vom Unstrut-Hainich-Kreis, damals Harald Zanker, wurde mal ein Beauftragter vorgesetzt, der dann die Hoheit über die kommunalen Finanzen hatte und dafür sorgen sollte, dass sich der Landkreis finanziell konsolidiert.