Und wie willst Vodafone dazu bringen einen von der Rechnung abweichenden Betrag per Bankeinzug einzuziehen, bei Ausstellung der Rechnung ist die Buchung des Betrages in der Regel bereits veranlasst.
Ein SEPA-Lastschriftmandat ist nur für den vereinbarten Vertrag gültig, nicht für einen geänderten Vertrag. Das ist eben keine Generallvollmacht beliebige Beträge von einem Konto zu plündern, sondern an ein spezifisches Mandat gekoppelt. Da hält sich in Deutschland natürlich keiner dran, weil man einfach so tut, als sei die sogenannte "Einzugsermächtigung" immer noch am Leben, aber rechtswidrig ist es trotzdem. Genauso wie man in Neuland die Pflicht zur fünftätigen Pre-Notification einfach ignoriert.
In anderen Ländern, wo das SEPA-Lastschriftmandat überhaupt neu erst eingeführt wurde (und deshalb bei Privatkunden in der Praxis nie vorkommt), wird eine SEPA-Lastschrift von der Bank automatisch (!) zurückgegeben, wenn sie über einen geänderten Betrag erfolgt. Denn dafür ist ein neues Mandat erforderlich, wo im XML-Strom detailliert angekündigt werden muß, wie oft (!) wie viel (!) abgebucht werden soll.
Nur der Michel läßt sich das Konto nach Belieben plündern und findet das auch noch geil.
Wenn dem so kommt, Schufa anschreiben, dass das ganze keine titulierte sondern eine strittige bzw. unberechtigte Forderung ist, und dann wirds gesperrt oder gelöscht.
Eben, was in Internetforen immer für ein Unsinn steht, geht ja auf keine Kuhhaut. Es ist völlig egal, ob der Stromanbieter, Internetanbieter oder Mobilfunkanbieter oder Zeitschriftenverkäufer meint, er hätte kraft AGB jetzt plötzlich ohne Zustimmung Anspruch auf Zahlung von 5.000 € im Monat, sonst Schufa. Rechtlich ist es völlig egal, um welche Beträge es geht. Auch ein 0,01 € mehr wäre rechtswidrig.