Vodafone kündigt Preiserhöhung im Festnetz an

  • Und wie willst Vodafone dazu bringen einen von der Rechnung abweichenden Betrag per Bankeinzug einzuziehen, bei Ausstellung der Rechnung ist die Buchung des Betrages in der Regel bereits veranlasst.

    Ein SEPA-Lastschriftmandat ist nur für den vereinbarten Vertrag gültig, nicht für einen geänderten Vertrag. Das ist eben keine Generallvollmacht beliebige Beträge von einem Konto zu plündern, sondern an ein spezifisches Mandat gekoppelt. Da hält sich in Deutschland natürlich keiner dran, weil man einfach so tut, als sei die sogenannte "Einzugsermächtigung" immer noch am Leben, aber rechtswidrig ist es trotzdem. Genauso wie man in Neuland die Pflicht zur fünftätigen Pre-Notification einfach ignoriert.


    In anderen Ländern, wo das SEPA-Lastschriftmandat überhaupt neu erst eingeführt wurde (und deshalb bei Privatkunden in der Praxis nie vorkommt), wird eine SEPA-Lastschrift von der Bank automatisch (!) zurückgegeben, wenn sie über einen geänderten Betrag erfolgt. Denn dafür ist ein neues Mandat erforderlich, wo im XML-Strom detailliert angekündigt werden muß, wie oft (!) wie viel (!) abgebucht werden soll.


    Nur der Michel läßt sich das Konto nach Belieben plündern und findet das auch noch geil.


    Wenn dem so kommt, Schufa anschreiben, dass das ganze keine titulierte sondern eine strittige bzw. unberechtigte Forderung ist, und dann wirds gesperrt oder gelöscht.

    Eben, was in Internetforen immer für ein Unsinn steht, geht ja auf keine Kuhhaut. Es ist völlig egal, ob der Stromanbieter, Internetanbieter oder Mobilfunkanbieter oder Zeitschriftenverkäufer meint, er hätte kraft AGB jetzt plötzlich ohne Zustimmung Anspruch auf Zahlung von 5.000 € im Monat, sonst Schufa. Rechtlich ist es völlig egal, um welche Beträge es geht. Auch ein 0,01 € mehr wäre rechtswidrig.

  • erstmal gesperrt und erst freigeschaltet nach Anmeldung durch einen neuen Mieter ( 50 Euro ) und Zusendung Des Kabelrouters ( 10 Euro ).

    Dann würde ich VF verklagen, da ich in dieser Zeit die gebuchten TV-Pakete nicht sehen kann.

    Wenn die Kuh schon im Brunnen liegt, ist es unsinnig noch einen Deckel draufzumachen.


    Öffne Dein Herz und Du wirst die Welt sehen,

    öffne Deinen Geist und Du wirst sie verstehen.

  • Eben, was in Internetforen immer für ein Unsinn steht, geht ja auf keine Kuhhaut. Es ist völlig egal, ob der Stromanbieter, Internetanbieter oder Mobilfunkanbieter oder Zeitschriftenverkäufer meint, er hätte kraft AGB jetzt plötzlich ohne Zustimmung Anspruch auf Zahlung von 5.000 € im Monat, sonst Schufa. Rechtlich ist es völlig egal, um welche Beträge es geht. Auch ein 0,01 € mehr wäre rechtswidrig.

    Das habe weder ich noch sonst jemand geschrieben, das ist alleine das was du hineininterpretierst.

    Thema war, dass ich mit minimalem Aufwand Heute einen riesen Aufwand in Zukunft vermeiden kann. Also warum sollte ich mir statt einer Sonderkündigung jetzt den Aufwand von Widersprüchen gegen die ausgestellten Rechnungen und einen möglichen, wenn auch falschen, negativen Schufa Eintrag antun? Das hat nichts mit Akzeptanz des Gebarens von Vodafone zu tun sondern allein damit, dass mir und den meisten anderen die Zeit dafür zu schade ist und es der Ärger einfach nicht wert ist.
    Jeder kann so vorgehen wie er/sie will, aber empfehlen kann man dein Vorgehen nicht mit gutem Gewissen. Und damit ist das Thema für mich auch durch.

  • Also warum sollte ich mir statt einer Sonderkündigung jetzt den Aufwand von Widersprüchen gegen die ausgestellten Rechnungen und einen möglichen, wenn auch falschen, negativen Schufa Eintrag antun?

    Weil es bei Rechnungseinsprüchen keinen Schufa-Eintrag gibt und nicht jeder die Möglichkeit hat, dem einzigen Infrastruktur-Monopolisten zu entkommen?


    Arbeitest du bei Vodafone oder was bewegt dich zu solchen hanebüchenen Äußerungen?

  • Neben der Vodafone Deutschland GmbH versendet auch die Vodafone West GmbH die Briefe. Vodafone West GmbH ist Ex-UnityMedia und hat die Kabelanschlüsse in NRW, Hessen und BaWü in Bestand.


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    2002 - 2022, 20 Jahre TT:

    Gestern vor 20 Jahren | Ich gratuliere mal

  • Dann würde ich VF verklagen, da ich in dieser Zeit die gebuchten TV-Pakete nicht sehen kann.

    Der alte Mieter hat seine Wohnung gekündigt und zum Kündigungszeitpunkt wird die Grundversorgung abgeschaltet.


    Der neue Mieter hat ja noch nix gebucht....


    ...und in der GRUNDVERSORGUNG sind auch keine TV Pakete drin.....nur rund 30...40 sende und die ausser den öffentlich rechtlichen ohne HD ( für mich allerdings immer ausreichend - aber das muss ja jeder Kunde für sich selbst entscheiden ).


    ....und last - not least ! Wie kommst du darauf, das mit der Internetgrundversorgung ( für die du ja einen Kabel.Internetrouter benötigst ) gleich der gesamte Kabelanschluss gesperrt werden müsste ?


    mumpel Wer will also Vodafone verklagen ?


    Du hast da vermutlich irgendwo etwas nicht richtig oder nicht vollständig zuende gelesen oder etwas falsch verstanden ?

  • Der alte Mieter hat seine Wohnung gekündigt und zum Kündigungszeitpunkt wird die Grundversorgung abgeschaltet.


    Der neue Mieter hat ja noch nix gebucht....

    Bist du sicher?


    Ich hab gar nix gebucht und bekomme dennoch die Grundversorgung übers Kabel. Ich wüsste aktuell auch gar nicht, wie man diese bei Baumverkabelung abschalten könnte. Außer die Multimediadose zu verplomben/demontieren, oder alle freien Kanäle ebenfalls zu verschlüsseln.


    Bei Sternverkabelung sähe es anders aus. Hatte ich früher mal. Aber da wurd ich nach Kündigung (des Kabelvertrags) auf die Grundversorgung umgeschaltet.


    Und für 1 oder 2 Monate Leerstand kommt doch keiner zweimal raus um das Kabel umzuklemmen, vorausgesetzt die Verkabelungstopologie lässt das überhaupt zu. Kann man natürlich machen, aber es wäre doch maximal ineffizient. Wer soll das bezahlen?

  • Es geht nicht darum das kabel einer einzelnen wohnung abzuklemmen.


    Es wird wohl vermutlich lediglich der Internetzugang über Zugangsdaten ermöglicht und für die Zugangsdaten des alten Wohnungsinhabers dann wohl abgeschaltet, bis der neue Wohnungsinhaber sich für die zuschaltung der Internet über das TV.Kabelentscheidet.


    Alles komplett unberührt von den TV Programmen.....


    Ich kann lediglich sagen, bei mir war ( mit einem Unitymedia Kabelrouter der vom Vormieter noch in der Wohnung war ) kein Internet möglich.


    Erst nachdem ich mich neu angemeldet hatte bei Unitymedia, wurde mir ein neuer Kabelrouter zugesandt.....und einige Tage danach meldete sich dann der Vormieter der Wohnung und bat um ( seinen ) Router, da er zur Zurücksendung ( oder Zahlung des Routers ) aufgefordert worden war.


    Wir haben in Kassel 3...4 Wohnungsbaugesellschaften mit Verträgen mit den Kabelanbietern.


    Bei manchen, wird Eine Kündigung vom Vermieter wohl nicht in jedem Fallan Unitymedia weitergereicht und entsprechend nicht abgeschaltet.


    Bei meiner Vermieter.Genossenschaft, jedoch strickt.....und bei jedem Mieterwechsel im Haus ( ich habe zwei weitere nach meinem Einzug mitbekommen ) hatte der neue Mieter erstmal nur Kabelfernsehen ohne die Internetgrundversorgung.


    tobmobile ich weiss natürlich nicht, wie streng dein Wohnungsvermieter es handhabt und ob von der Seite auch der kabelnetzbetreiber immer informiert wird bei Mieterwechsel


    Auch weiss ich natürlich nicht woher du einen Kabelinternetrouter hast ? Vielleicht hat ihn ja auch dein Vormieter damals stehengelassen ? Oder du hast eine frei verkäuflichen gekauft ( aber woher dann die Zugangsdaten, wenn du dich beim Kabelnetzbetreiber nicht angemeldet hast ? )


    Wäre schön, wenn du etwas mehr zu deiner Situation schreibst ( welcher Kabelnetzanbieter, welche Stadt, wie war die Situation bei Wohnungsübergabe - war da ein TV.Kabelinternetrouter vorhanden ? )

  • Das Problem ist, dass bei einem "schnellen" Kabelanschluss im Haus meist keine Alternative in ähnlicher Geschwindigkeit verfügbar ist (z.B. echte Glasfaser)

    Kupferkabel (xDSL) kann maximal 250 MBit/s im Idealfall liefern,

    Koaxkabel kann im Idealfall 1000 MBit/s - in der Praxis ist das die Frage, obs auch ankommt.


    Gerade bei Koaxkabel-Netzen , die nicht perfekt gewartet sind, kann das "schlecht " aussehen.


    Vodafone darauf zu drängen, den vereinbarten Preis beizubehalten, dürfte vergebliche Liebesmüh sein.


    Evtl. kann man mit der Hotline einen Deal aushandeln, schwierig aber, das zu beweisen, was ausgemacht wurde. :-( Besteht ein gewisses "Risiko" IMHO.


    Bei einer Kündigung genau überlegen, ob die eigene Festnetznummer wichtig ist und gerettet werden soll oder ob es reicht , der Familie, Freunden, Bekannten, Kunden etc. eine neue Nummer mitzuteilen.


    Siehe auch https://www.teltarif.de/vodafo…erhoehung/news/91167.html

  • Bei einer Kündigung genau überlegen, ob die eigene Festnetznummer wichtig ist und gerettet werden soll oder ob es reicht , der Familie, Freunden, Bekannten, Kunden etc. eine neue Nummer mitzuteilen.

    wieso das denn? Rufnummernportierung gibt's auch im Festnetz...

    Nordisch by zuag'roast :D

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