Glasfaserausbau - Warten auf den St. Nimmerleinstag - Privater Anbieter oder besser Telekom?

  • DGF stellt eine Verfügbarkeit von 98,5% im Jahresmittel in

    Das sind umgerechnet mal 5 1/2 Tage - nicht wenig, aber für Consumer-Anschlüsse nicht ungewöhnlich.

    Als Geschäftskunden würde denen aber was anderes erzählen, da hast aber auch wenn Internet wichtig ist, einen Fallback-Anschluss.

  • Ich zitiere mal einen Gesetzestext. Die Interpretation überlasse ich dem Leser und Rechtsgelehrten.


    Auszug aus TKG §58, Abs. 3:

    Zitat

    Wird die Störung nicht innerhalb von zwei Kalendertagen nach Eingang der Störungsmeldung beseitigt, kann der Verbraucher ab dem Folgetag für jeden Tag des vollständigen Ausfalls des Dienstes eine Entschädigung verlangen, es sei denn, der Verbraucher hat die Störung oder ihr Fortdauern zu vertreten, oder die vollständige Unterbrechung des Dienstes beruht auf gesetzlich festgelegten Maßnahmen nach diesem Gesetz, der Verordnung (EU) 2015/2120, sicherheitsbehördlichen Anordnungen oder höherer Gewalt. Die Höhe der Entschädigung beträgt am dritten und vierten Tag 5 Euro oder 10 Prozent und ab dem fünften Tag 10 Euro oder 20 Prozent der vertraglich vereinbarten Monatsentgelte bei Verträgen mit gleichbleibendem monatlichem Entgelt, je nachdem, welcher Betrag höher ist.

  • Greift im Fall der Bekannten von Frank73 leider nicht. Störung ≠ Wartungsarbeiten.


    Ansonsten hat die DG den zitierten Gesetzestext nahezu wortgleich in ihre Leistungsbeschreibung übernommen. Was bei dem von mir erwähnten lokalen Ausfall allerdings deutlich wurde: Die meisten der betroffenen Unternehmen verfügten offenbar über keine kurzfristig verfügbare Fallback-Option.

    Wenn sie einen Scheißprozess digitalisieren, dann haben sie einen scheiß digitalen Prozess. Thorsten Dirks

  • Als bei uns ein Bagger das Glasfaserkabel zerlegt hatte, war das Internet etwa 30 Stunden weg. Dank Ausfallschutz über Mobilfunk habe ich fast nichts davon gemerkt.

    Galaxy A53, Norma-Connect, GMX Freephone, Ay Yildiz u.a.

  • Eine Bekannte ist seit Oktober bei Deutsche Glasfaser und inzwischen seit einer ganzen Woche ohne Telefon und Internet. Es werden Wartungsarbeiten angeführt. Muss man Ausfälle in dieser Länge einfach hinnehmen? Kann man Minderung der Zahlungen fordern? hrgajek Ist das vielleicht ein Fall für "Teltarif hilft" oder vielleicht sogar schon für die BNetzA?

    Nachtrag: Gestern war ein Techniker bei meiner Bekannten, der zuerst alles vor Ort durchgemessen hat, dann verschwunden ist, und eine Stunde später zurück kam. Der hat dann etwas geknickt eingestanden, dass man wohl nach der Wartung vergessen hat ein paar Leitungen wieder anzuschließen. Alter Schwede ;(

  • Ich bin gespannt. Seit 2 ½ Jahren extrem zufriedener Kunde von Starlink. Bei uns wurde GF privat ausgebaut & damit der Anschluss vom Anbieter ins Haus subventioniert ist (zahle 500€ total), musste ich einen 2 Jahres Vertrag GF abschließen.

    Starlink hatte eine reliability von 99%. Ein mal ein Ausfall über ca. 1 Stunde in den 2 ½ Jahren.


    Hoffe, das bleibt so. Die Starlink Antenne bleibt auf jeden Fall erst mal fest verbaut auf der Garage.

  • Gestern war ein Techniker bei meiner Bekannten

    Beispielrechnung für alle, die glauben, man müsste sowas einfach hinnehmen: Am Dienstag war sie seit einer ganzen Woche ohne Anschluss, also sagen wir mal Störungsmeldung am 04.11.. Für den ersten und zweiten Tag nach der Störungsmeldung gibt es nichts, für den dritten und vierten zweimal 5€ und für den fünften bis achten vollständigen Tag des Ausfalls (12.11.) hat sie Anspruch auf 4 mal 10€. Macht insgesamt 50€. Angenommen die Monatsgrundgebühr wäre mehr als 50€, dann stünde ihr eine entsprechend höhere Entschädigung zu.


    Die Provider können das nennen wie sie wollen - Wartung ist kein Freibrief sondern nur eine von vielen möglichen Ursachen für eine Störung. Auch eine wie auch immer definierte Verfügbarkeit (98,5% im Jahresmittel, o.ä.) ist nur eine Vertragsangelegenheit, die nicht das Gesetz aushebelt. Das ist wie der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung. Garantie ist eine freiwillige Leistung, die vertraglich beliebig ausgestaltet werden kann, aber um die gesetzliche Pflicht kommt man damit nicht herum. Was das Gesetz zu solchen Ausfällen sagt, habe ich oben verlinkt.

    Einmal editiert, zuletzt von Berndson () aus folgendem Grund: In der Woche verrutscht.

  • Mein alter Wohnort wird jetzt flächendeckend mit FTTB ausgebaut. Einziger Wermutstropfen: Da es sich um einen geförderten Ausbau handelt, müssen alle Gebäude, die bereits verkabelt sind und über Vodafone Kabelinternet beziehen können, außen vor bleiben. Für mich völlig unverständlich, dass man die Gebäude nicht mit versorgen kann, zumal es eben nur um FTTB geht, also nicht mal FTTH...

  • Mein alter Wohnort wird jetzt flächendeckend mit FTTB ausgebaut. Einziger Wermutstropfen: Da es sich um einen geförderten Ausbau handelt, müssen alle Gebäude, die bereits verkabelt sind und über Vodafone Kabelinternet beziehen können, außen vor bleiben. Für mich völlig unverständlich, dass man die Gebäude nicht mit versorgen kann, zumal es eben nur um FTTB geht, also nicht mal FTTH...

    Das war als "Bestandsschutz" gedacht, weil die Koaxkabelnetze ja sonst über Nacht "wertlos" würden. Aus heutiger Sicht grundfalsch. Es gehört eine flächendeckende Ausschreibung her, wobei *alle* Anschlüsse umgebaut/ausgetauscht werden müssten. Ein gewisser Umdenkprozess könnte stattfinden, wenn interessierte Kunden und die regionalen Verwaltungen (Gemeinden), Glasfaseranbieter etc. entsprechenden Druck aufbauen würden.

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