Zwangstrennung bei O2?! - Relikt aus teuerem Telefonierzeitalter?

  • Ich habe die DSL Zwangstrennung in der FritzBox auf einen anderen Zeitraum gesetzt. Früher merkte man um diese Uhrzeit auch was davon, mittlerweile aber gar nichts mehr. Sämtlicher Kram läuft ununterbrochen weiter. Allerdings bin ich kein Gamer. Waipu, Webradio, YouTube hatten da mal Probleme aber die sind wie gesagt abgestellt. Was mich mehr stört, man bekommt nur Anzeigen aus Berlin und Umgebung. Wenn dann sollte es wenigstens lokale Werbung sein. Die Ortskennziechnung in Form eines Autokennzeichens steht ja noch irgendwo in Klammern dahinter. Ich sehe lieber Ford Werbung von hier als aus Berlin.


    Natürlich kenne ich die Zwangstrennung bei Telefonaten auch. Damals war das Netz zu solchen Gesprächen gar nicht in der Lage. Viel mehr Nerven mit aber WhatsApp Videoanrufe.

    o2 Kunde seit 2007.


  • Ich vermute mal, dass diese "SIcherheitstrennung" irgendwo tief in der Netzsoftware versteckt ist und daher nur aufwendig "herausgenommen" kann, oder dass es schlicht Sicherheitsüberlegungen gibt, Verbindungen nach einer Zeit x zu trennen.

    Wurde das zu o2 Zeiten eingeführt, oder gab es das noch als das Netz bei VIAG Interkom war?

  • Wurde das zu o2 Zeiten eingeführt, oder gab es das noch als das Netz bei VIAG Interkom war?

    Das stammt aus VIAG Interkom Zeiten und ich meine E-Plus, Mannesmann D2 (heute Vodafone) und Telekom D1 hatten das auch.

  • Das Terminierungsentgelt zwischen den Anbietern in Höhe von 0,2 cent (!) und entsprechenden günstigen Allnetflats von Kundenseite reduzieren sicherlich die finanziellen Risiken für alle Beteiligte deutlich, da gebe ich dir recht. (https://de.wikipedia.org/wiki/…erungsentgelt#Deutschland)

    Allerdings gibt es noch deutlich erhöhte Riskiken bei Auslandsgesprächen, Sonderrufnummern, auch z.B. durch Vertipper in der Hosentasche verursacht, usw.

    Da ist es im Kundensinn durchaus noch sinnvoll eine solche Zwangstrennung zu haben.
    Im beruflichen Umfeld habe ich bisher *keine* calls gehabt, die länger als zwei Stunden dauerten. Selbst die berühmten Einwahlen bei Zoom, Teams & Co nicht. Mag im Einzelfall anders sein.

    Die einzigen Anwendungen die mir jetzt noch einfallen sind wahrscheinlich illegal mindestens schon im Sinne der AGB oder mehr:
    aufgebohrtes Babyfon, sonstige Abhörwünsche, Anbieter schädigen... was vergessen?

    Also zusammengefasst ein ziemlich begrenztes Anwendungsfeld, was den Nutzen einer Zwangstrennung bei Voice sicher nicht übertrifft.

  • Es gibt auch Telefonkonferenzen, die im beruflichen Umfeld sicherlich auch länger als 2 Stunden dauern können. Zumindest für die o2 Business Veträge sollte also so eine Zwangstrennung abschaltbar sein, noch besser wenn der Kunde das selber ein- und ausschalten könnte über Steuercode oder Kundenmenü.

  • Ich telefoniere gelegentlich ins Ausland (leider wurde ja beim Festnetz Call-by-Call begraben und damit auch meine Fritzbox-Callthroughlösung). Da finde ich die Zwangstrennung nicht schlecht. Und gerade hier im Forum (und in meiner Familie) gibt es noch Tarife, bei denen Festnetzanrufe Geld kosten, z. B. den Genion S, manche Telekom-Geschäftskundentarife... Also wenn es mich mal erwischt, nervt es mich auch kurz, aber ich finde den Schutz nicht verkehrt.

  • Die Frage ist ob dieser Schutz damals wirklich zum Schutz der Kunden eingerichtet wurde oder zum Schutz des Netzes vor Überlastungen?

    Beides. Für den Kunden, um ihn vor hohen Rechnungen zu schützen und den Netzbetreiber, damit die Leitungen nicht dauerhaft belegt sind. Ist aber nur für GSM/UMTS (im Festnetz ISDN) relevant, da "leitungsvermittelt". LTE/5G ist "paketvermittelt" und belegt somit keinen Kanal.



    Da gabs früher mal dieses Schild.
    Postkarte-DDR-Fernsprecher-929104989.jpg

    Die "kurze Fassung" hat sich meist von selbst ergeben, wenn nämlich keine Münzen mehr im Geldbeutel waren :)

    Einmal editiert, zuletzt von Crusader2004 () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Crusader2004 mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Leicht OT:

    Schutzfunktionen?... Da gab es einst eine sog. "Wahlsperre" in zugelassenen Telefonmodems... Diese Modems benötigte man für die Anwahl von DFÜ-Mailboxen über das normale Telefonnetz - bevor es Internet für die breite Masse gab.

    Wiederholte Anrufversuche bei besetzter Leitung wurden geblockt und erst nach Ablauf eines Timers wieder zugelassen.

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