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28.06.2003 23:52 |
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CK-187
 Senior Guru
Registriert seit: 05/2002
Beiträge: 4148
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Zitat: Original geschrieben von Benz-Driver
1990
Die E-Klasse (W124) erhält Bestnoten im auto motor sport Crashtest.
aktuell
http://www.autocrashtests.de/unters...fr_55_obere.htm
naja ok
in der "zeitschrift" gewinnt ein golf gegen einen lamborghini weil er weniger verbraucht
von sponsoring mal abgesehen
was das taxi argument betrifft ....naja ich wohne in stuttgart und kann im allgemeinen keinen benz mehr sehen aber die 124er waren meiner meinung nach noch die letzten richtigen daimler (obwohl sie zum rentnerfahrzeug wurden)
300ce 24v cabrio *träum*
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.:Gate 13:.
.:Mein Rechner @ SysProfile:.
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28.06.2003 23:57 |
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Benz-Driver
 Inventar
Registriert seit: 05/2002
Beiträge: 8412
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Zitat: Original geschrieben von chico
Noch was an alle Meckerer:
Der W124 ist einer der meistgebauten Autos, und das zurecht.
Meiner ist nun 17 (!) Jahre alt und hat 312.000 km drauf,
jeder der das Auto sieht und mitfährt glaubt das nicht.
Man kriegt ihn nicht kaputt, fährt sehr sicher und komfortabel.
Zudem verbraucht meiner sehr wenig (6,5l) und ist einfach kult.
Schön gesagt!
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28.06.2003 23:59 |
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gumi
 Mitglied
Registriert seit: 07/2002
Beiträge: 77
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damit der Streit ein Ende hat: Die NSL ist seit 1979 Pflicht an allen mehrspurigen KfZ in D. Wer keine dran hat muß nachrüsten. Etliche Japaner hatten keine NSL dran, die wurde dann irgebdwie an die hintere Stoßstange "genagelt", mal darauf achten... Auch chico "darf" sich eine NSL anbauen, so ist seine ABE nicht gültig. Die "Zuverlässigkeit" der W124 bewies sich schon 1986, ein Jahr nach Erscheinen der Baureihe, vielleicht kann sich der eine oder andere noch erinnern: In Stuttgart war ein riesiger Streik der Taxifahrer, der W124 war im Gegensatz zum Vorgänger W123 dermaßen mies, ich denke nur an die weichen Nockenwellen...
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MfG gm
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29.06.2003 00:06 |
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chico
 Senior Guru
Registriert seit: 05/2002
Beiträge: 4649
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Zitat: Original geschrieben von gumi
damit der Streit ein Ende hat: Die NSL ist seit 1979 Pflicht an allen mehrspurigen KfZ in D. [...]
Auch chico "darf" sich eine NSL anbauen, so ist seine ABE nicht gültig.
Hast du dafür eine Quelle?
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Impulsive Menschen kennen keine Grenzen.
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29.06.2003 00:06 |
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Benz-Driver
 Inventar
Registriert seit: 05/2002
Beiträge: 8412
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Zitat: Original geschrieben von gumi
Die "Zuverlässigkeit" der W124 bewies sich schon 1986, ein Jahr nach Erscheinen der Baureihe, vielleicht kann sich der eine oder andere noch erinnern: In Stuttgart war ein riesiger Streik der Taxifahrer, der W124 war im Gegensatz zum Vorgänger W123 dermaßen mies, ich denke nur an die weichen Nockenwellen...
Polemik, nichts als Polemik!
Zeig mir ein Auto, das nicht im ersten Jahr nachgebessert wird! Frag einen Taxler in Wien, welches das beste Auto war, daß er je gehabt hat und er wird mit "W124" antworten. Ich weiß das, weil ich vom Zivildienst her sehr viele Taxler kennengelernt habe und alle einhellig das Gleiche gesagt haben. Und welches heutige Auto erreicht locker 500.000km oder noch mehr???
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29.06.2003 00:08 |
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Ninja6
 Junior Guru
Registriert seit: 05/2002
Beiträge: 2682
Threadersteller
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Dazu kommt auch der " Bonaza Effekt " und und und .....
Leute, nennt Mir doch bitte mal ne´ Zeile , wo drin steht, das ich die NSL nachrüsten muß oder nicht
Alles wenn und aber nützt nix, wenn ich zum TÜV muß
Gruß
Ninja6
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Ein Name eine Legende BÖHSE ONKELZ
R.I.P. 18.06.2005 Lausitzring
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29.06.2003 01:11 |
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gumi
 Mitglied
Registriert seit: 07/2002
Beiträge: 77
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@chico: Schau bitte mal in Deine ABE oder in den Karton, wo Deine Rückleuchten mal drin waren. Da waren nicht umsonst 2 Rückstraher und eine NSL drin, ist alles in der Beschreibung erwähnt. Wenn Du das nicht mehr hast kurze Anfrage bei in.pro, die bestätigen Dir das alles gerne...
Ninja6: Schau Dir bitte mal §53d der StVZo an, wenn Du noch eine Ausgabe von 1978 hast ist da schon die Durchführungsbestimmung für 1979 drin, seit diesem Datum ist sie Pflicht. Durch googeln erfährst Du alles nötige Weitere...
Nicht alles was im Straßenverkehr sofort durch Polizei geahndet wird ist deshalb gleich erlaubt, nicht jeder Grüne ist dementsprechend ausgebildet. Ich habe nebenberuflich seit ca. 20 Jahren mit KfZ-Elektrik und Zulassungsbestimmungen zu tun, nicht alles was geil aussieht und in irgendwelchen Geschäften angeboten wird ist erlaubt. Ich selbst hätte auf dunkler Straße bei Regen und Gegenverkehr mit unnötig eingeschalteten NSW beinahe einen Radfahrer ohne Rücklicht unter die Räder eines 32 Tonnen schweren beladenen Betonmischers genommen, sein Glück und auch meins! war daß er einen großen Reflektor hinten dran hatte, der auch Pflicht ist. Ich sage Euch ganz deutlich: ohne den Rückstrahler wäre der Mann heute nicht mehr!
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MfG gm
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29.06.2003 01:16 |
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gumi
 Mitglied
Registriert seit: 07/2002
Beiträge: 77
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@Benz-Driver:
es gibt auch Menschen die 1989 in Scharen die untergehende DDR verließen, heute sagen die selben daß es gar nicht so schlecht war in der DDR... Genauso verhält es sich mit den Wiener Taxifahrern. Wann hast Du mit diesen gesprochen? Vor 2 oder 3Jahren? Wieviele fuhren von denen schon 1986 Taxi, W124? Klingelt es jetzt bei Dir?
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MfG gm
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29.06.2003 01:20 |
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Chevygnon
 Senior Guru
Registriert seit: 06/2002
Beiträge: 4210
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§53d Nebelschlussleuchten (StVZO)
(2) Mehrspurige Kraftfahrzeuge, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt, und ihre Anhänger müssen hinten mit einer oder zwei, andere Kraftfahrzeuge und Anhänger dürfen hinten mit einer Nebelschlußleuchte ausgerüstet sein.
Quelle: http://verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_53d.php3
Direkt zum Thema Nachrüsten habe ich zwar keine Angaben gefunden, aber wenn generell die NSL Pflicht ist, dann logscherweise ja eigentlich auch bei Fahrzeugen, wo diese durch irgendwelchen baulichen Veränderungen unbrauchbar gemacht wurde.
Sag ich jetzt mal so...
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The N8-08 concept | My Concept Phones
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29.06.2003 02:00 |
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UHT
 Profi
Registriert seit: 06/2002
Beiträge: 798
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Zitat: Original geschrieben von gumi
Die NSL ist seit 1979 Pflicht an allen mehrspurigen KfZ in D. Wer keine dran hat muß nachrüsten.
Dem stimme ich nicht zu!
Mein Auto ist BJ90 und hat keine NSL! Ich muß auch keine nachrüsten! Wenn die NSL ab 1979 Pflicht gewesen wäre, dann dürfte mein Auto gar nicht auf der Straße fahren, weil es ja keine NSL hat! Und wenn jetzt jemand nach 13 Jahre zu mir kommt und meint ich muß eine NSL nachrüsten, dann kann das wohl nicht sein!
Hier die (richtigen) Daten:
Tag der EZ:
Ab 1. Januar 1981 Rückfahrscheinwerfer
Ab 1. Januar 1991 Nebelschlußleuchte
Bin noch auf der Suche nach eine Quelle. Muß aber in der STVZO drinstehen! Im Internet ist nicht die komplette STVZO mit allen Beiblättern einzusehen!
Zu den Reflektoren:
Jedes Fahrzeug muß hinten mit 2 Reflektoren ausgestattet sein! Wenn diese nicht in anderen Rückleuchten (schwarz, weiß, ...) integriert sind, müssen extra Reflektoren angebracht werden!
Bei uns sind die Polizisten sehr scharf auf nicht angebrachte Reflektoren! Gibt bis zu 3 Punkte wegen Fahren ohne Betriebserlaubnis!
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29.06.2003 02:03 |
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gumi
 Mitglied
Registriert seit: 07/2002
Beiträge: 77
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@UHT:
und was ist es für ein Auto, wenn man fragen darf? Rückfahrscheinwerfer oder -leuchten sind bis heute keine Pflicht....
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MfG gm
Geändert von gumi am 29.06.2003 um 02:18
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